Es müsse jetzt "vor allem und jedem dem sinnlosen Ausrottungssystem Halt geboten werden, welchem gegenwärtig unsere Jagd verfallen ist", hielt 1875 die ständerätliche Kommission in ihrem Bericht zum Entwurf des "Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz" fest. Zusammen mit der Oberaufsicht über die Forstpolizei hatte der Bund bei der Verfassungsrevision im Jahr zuvor auch die Befugnis erhalten, gesetzliche Bestimmungen "zur Erhaltung des Hochwildes sowie zum Schutze der für Land- und Forstwirtschaft nützlichen Vögel" zu erlassen.

Eine Schweiz fast ohne Wild

Zu erhalten gab es damals in der Tat sehr wenig:

  • Der Steinbock existierte nur noch als Wappentier. Die letzten Exemplare waren in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus ihren Rückzugsgebieten im Wallis verschwunden. Der Art war vor allem ihre Verwendung als lebendige Apotheke zum Verhängnis geworden. Fast alle Körperteile, einschliesslich dem Kot, galten als Heilmittel gegen alle möglichen Gebresten.
  • Landesweit nahezu ausgestorben war um 1850 auch der Hirsch. Lediglich im Kanton Graubünden hatten ein paar verstreute Vorkommen dem Jagddruck und der Einengung des Lebensraums entgehen können.
  • Ob das Reh vollständig oder beinahe ausgerottet war, ist heute umstritten. "In der Schweiz ist es bis auf wenige Trupps ausgestorben", ist in Albert "Brehms Thierleben" 1892 nachzulesen.
  • Halten konnte sich einzig die Gämse, wenn auch in geringer Zahl und stark geschrumpftem Verbreitungsgebiet. Ihr gänzliches Verschwinden erschien 1875 nur noch eine Frage der Zeit. "Denn nirgends wird die Verfolgung zuchtloser und die Ausrottung erfolgreicher betrieben, als von den Gebirgsjägern", heisst es in der Botschaft des Bundesrates zum ersten Jagdgesetz.

Fortschritte in der Waffentechnik und die Zerstörung des Waldes waren die Ursachen für das Verschwinden der wilden Huftiere. Der Rückgang der Bestände hatte schon im 18. Jahrhundert begonnen. Als die Französische Revolution 1798 die Jagdprivilegien abschaffte, erhöhte sich nochmals der Druck auf das Wild. Die allgemeine Jagdfreiheit wurde zwar 1804 wieder abgeschafft, doch der Vollzug lag im Argen, so dass die Wildzahlen weiter zurückgingen. Das 1875 verabschiedete erste eidgenössische Jagdgesetz brachte eine Beschränkung der Jagdzeiten. Der Abschuss von Gämsgeissen, die Kitze führen, wurde verboten; bei Reh und Hirsch kamen alle weiblichen Tiere unter Schutz. Beim Steinwild waren fortan beide Geschlechter strikt geschützt - "wo und wann immer sich solche zeigen mögen".

Hinter diesem Jagdgesetz standen handfeste wirtschaftliche Interessen. Die Kantone wollten ihre Einkünfte aus den Jagdpatentgebühren bzw. den Pachtzinsen für die Jagdreviere steigern, nach dem Motto "Ohne Wild kein Jäger".

Schutz nur für «nützliche» Wildtiere

Wie ein roter Faden zog sich die Frage nach der Nützlichkeit oder Schädlichkeit der einzelnen Arten durch die parlamentarische Beratung. Sie stellte sich vor allem bei den Vögeln. "Freilich ist unter den Fachmännern die Kontroverse über die Klassifikation der Spezies resp. über deren Nützlichkeit oder Schädlichkeit noch nicht geschlossen", wird in der Botschaft bedauernd vermerkt. Ist zum Beispiel der Storch nun "ein gefrässiger Räuber, der kleine Vögel und Fische bitter verfolgt", oder ein nützlicher Vogel, weil er auch Schlangen frisst? Und wie steht es mit der Amsel, die zwar Ungeziefer vertilgt, aber auch Trauben im Rebberg?

Über Bär, Wolf, Luchs, Otter, Adler und Bartgeier, die alle ebenfalls akut bedroht waren, wurde gar nicht diskutiert. Sie wurden damals als gefährliche Raubtiere und als Konkurrenten des Jägers gesehen. Ihr Schutz wäre geradezu als gesetzeswidrig empfunden worden.

Das erste Jagdgesetz von 1875 erfüllte seinen Zweck. Die Gämse breitete sich wieder aus. Der Hirsch kehrte aus Österreich, das Reh aus Süddeutschland in die Schweiz zurück. Das Reh besiedelte um 1920 bereits wieder den grössten Teil des Juras und des Mittellandes. 1930 erreichte das Reh den Alpenrand. Dass es so spät in die Bergwälder zurückkehrte, war für deren Erholung vom Raubbau der vergangenen Jahrhunderte vorteilhaft. Der Appetit des Rehs auf Jungbäume hätte gar manches Aufforstungswerk zunichte gemacht. "Bei der heutigen Wilddichte wäre der Wiederaufbau des Waldes ausgeschlossen gewesen", schrieb Forstprofessor Hansjürg Steinlin 1985 in einem "Gesamtkonzept für die Schweizerische Wald- und Holzwirtschaftspolitik."

Jagdbanngebiete

Mit dem Jagdgesetz von 1875 entstanden auch die ersten eidgenössischen Jagdbanngebiete. In ihnen richtete der Bund eine strenge Überwachung der Wildtiere (Wildhut) ein. Jagdbanngebiete wirkten als Keimzellen der Wiedervermehrung. Noch heute lebt die Jagd in manchen Berggebieten vom Populationsüberschuss aus den geschonten Wildbeständen. Auch die ersten Steinbockkolonien wurden in solchen Jagdbanngebieten angesiedelt.

=> die Jagdbanngebiete der Schweiz

Vom Schutz zum Management

Heute bevölkert das Reh wieder die ganze Schweiz bis hinauf zur Waldgrenze und seine Bestände erreichen ein historisches Rekordniveau. Auch Gämsen, Hirsche und Steinböcke waren in den letzten Jahrhunderten nie so zahlreich anzutreffen wie heute.

1962 mussten bei der Revision des Jagdgesetzes erstmals Bestimmungen zur Verhütung und Vergütung von Wildschäden eingeführt werden. Am Grundsatz, dass sich die Bestände weiter erhöhen sollten, hielt man jedoch fest. Erst 1988 wurde dieses Ziel aufgegeben. Seither ist die Erhaltung der Artenvielfalt das Oberziel. Die Wildpopulationen sollen nicht weiter anwachsen, sondern jagdlich reguliert werden. Wegweisend dafür ist das Kreisschreiben 21 der Eidg. Forstdirektion im damaligen Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) aus dem Jahr 1995. Es formuliert Grundsätze einer biologisch sinnvollen Regulierung der Wildbestände, eines eigentlichen Wildtier-Managements. Die Kantone müssen diese Vorgaben befolgen, wenn sie weiterhin in den Genuss von Bundessubventionen und weiteren Förderungsmassnahmen für das Forstwesen kommen wollen.

Gefordert ist eine für Wald und Wild sinnvolle Regulierung: Der Wald soll sich ohne aufwändige Schutzmassnahmen natürlich verjüngen können, und zwar mit allen am betreffenden Standort natürlicherweise vorkommenden Baumarten – auch den von Rehen besonders gerne verbissenen. Das betrifft namentlich die Weisstanne, die vor allem in Schutzwaldgebieten als tiefwurzelnde Baumart sehr wichtig ist.

Die Zusammensetzung der Wildpopulationen soll einem naturnahen Zustand entsprechen. Dies bedeutet zum Beispiel ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis - weshalb Böcke und Geissen geschossen werden müssen - und einen natürlichen Altersaufbau, wozu die Jägerinnen und Jäger auch Jungtiere erlegen sollen. Gebietsweise steht ihnen heute der Luchs zur Seite. Dieser natürliche Feind des Rehs wird deshalb seit einiger Zeit in die Walderhaltungspolitik einbezogen.

Tabelle: Wildbestand der Schweiz 2015 (Quelle: Eidg. Jagdstatistik)
 erlegte TiereFallwildgeschätzter Bestand
Reh42'37415'290121'372
Rothirsch11'657112735'358
Gämse11'649141593'813
Steinbock115054917'774

(TR)