Der Verbiss von jungen Bäumen durch wildlebende Huftiere kann unerwünschte Auswirkungen haben. Wenn Reh, Hirsch und Gämse in einem Gebiet gewisse Baumarten zu stark verbeissen, ist die nachhalte Waldverjüngung gefährdet. Insbesondere im Gebirgswald können die Konsequenzen gravierend sein, wenn ein Mangel an kleinen Bäumen die Schutzfunktion gefährdet.
Förster und Jäger versuchen deshalb, die Beeinträchtigung der Waldverjüngung durch freilebende Huftiere auf ein bestimmtes Mass zu begrenzen. Um dieses Mass objektiv beurteilen zu können, braucht es eine Messgrösse, die sich mit vertretbarem Aufwand erheben lässt. Zudem muss sichergestellt sein, dass durch die Messung das Ergebnis nicht beeinflusst wird. Die gemessene Grösse muss ausserdem die Auswirkung von allfällig bereits getroffenen Massnahmen unmittelbar anzeigen.
Eine griffige Kontrollgrösse, welche diese Voraussetzungen erfüllt, ist das sogenannte Verbissprozent. Das ist der prozentuale Anteil der Jungbäume mit abgebissenen Pflanzenteilen. Ermittelt wird das Verbissprozent für ganze Wildlebensräume und über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Eine gebräuchliche Form des Verbissprozentes ist die Verbissintensität, d.h. der prozentuale Anteil der Bäume zwischen 10 und 130 cm Höhe, bei dem im Verlaufe eines Jahres der Terminaltrieb abgebissen wird.
Zielwerte
Eine Aufgabe des Wald-Wild-Managements ist es, die nachhaltige Waldverjüngung sicherzustellen. Dies lässt sich erreichen, wenn ein festgelegter Wert für das Verbissprozent im langfristigen und grossräumigen Durchschnitt eingehalten wird. Dieser definierte Zielwert beruht nicht auf einer ökologischen Notwendigkeit (die Natur als Ganzes erleidet durch Verbiss keinen Schaden), sondern ist das Produkt des Planungsaktes. Zielwerte dienen zur Erreichung von Zielen, die wir als Gesellschaft für den Wald formulieren. So einigen sich die zuständigen Fachleute (Förster, Jägerinnen und andere Waldnutzer) unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Studien und den örtlich bestehenden Bedingungen auf Zielwerte für das Verbissprozent.
Das zulässige Verbissprozent hängt unter anderem von den waldbaulichen Zielsetzungen ab und ist je nach Baumart unterschiedlich, weil die verschiedenen Baumarten unterschiedlich schnell wachsen, nicht gleich stark verbissen werden und jeweils anders auf den Verbiss reagieren. Beim Nadelholz liegt das waldverträgliche Verbissprozent generell eher tiefer als beim Laubholz, wie entsprechende Untersuchungen gezeigt haben. Anhaltspunkte zur Höhe des waldverträglichen Verbisses finden sich in der Literatur. Allgemein wird der Wert umso tiefer ausfallen, je höher der Flächenanteil an verbissempfindlichen Waldformen in einem Wildraum ist.
Wildraum: Das Gebiet, für das ein einheitliches Wildmanagement besteht. Das ist sinnvollerweise das ganze Gebiet, das von einer Wildpopulation genutzt wird und das in der Regel mehrere Quadratkilometer umfasst, beim Rehwild in der Grössenordnung von 20 km2. Beim Rotwild kann die Grösse bis zu 200 km2 und mehr betragen. Das Verbissprozent wird für einen Wildraum ermittelt.
Anwendung der Methode
Das vorliegende Merkblatt zeigt, wie der Einzelbaum technisch korrekt auf Verbiss beurteilt wird und wie die Verbissinventur räumlich sinnvoll eingesetzt wird. Mit dem Verfahren werden keine Schlüsse auf den Wildbestand gezogen und auch nicht auf die Stammzahl in der Waldverjüngung, sondern auf das Verhältnis dieser beiden Grössen zueinander. Wenn dieses Verhältnis im Wildraum nicht stimmt, entstehen in den verbissempfindlichen Waldpartien langfristig Verjüngungsprobleme.
Aufnahmezeitpunkt
Die Erhebung des Verbiss erfolgt in der Regel im Frühjahr. Als verbissen gelten Bäume, denen im abgeschlossenen Winter oder im vorausgehenden Sommer der Terminaltrieb abgebissen wurde (Abb. 2a). Der Winterverbiss endet mit dem Austreiben der Bäume im Frühjahr. Damit der Winterverbiss vollständig erfasst werden kann, erfolgt die Aufnahme deshalb erst kurz bevor die spättreibenden Bäume (Tanne, Eibe) austreiben. Bei früh austreibenden Bäumen (Kirsche, Ulme usw.) ist zu diesem Zeitpunkt der neue Trieb nicht selten schon verbissen. Dieser Verbiss fällt nicht in das erfasste Zeitfenster und wird deshalb nicht gezählt (Abb. 2b Typ 4).
Gezählt wird:
Typ 1: Verbiss von Wildhuftieren am Terminaltrieb aus dem gerade abgeschlossenen Winter. Der Reststummel des verbissenen Terminaltriebs ist verholzt. a. Ein Teil der Seitentriebe aus dem beurteilten Jahrgang sind nicht verbissen. Das Verbissereignis kann ohne Mühe dem untersuchten Jahrgang zugeordnet werden. b. Terminaltrieb und alle Seitentriebe eines Jahrgangs sind verbissen. Das Alter des verbissenen Triebes muss durch Rückdatierung an einem nicht verbissenen Seitentrieb älteren Datums bestimmt werden. c. Der ausschlaggebende Terminaltrieb ist aus einem früheren Seitentrieb entstanden.
Typ 2: Verbiss von Schalenwild am Terminaltrieb aus dem vorausgehenden Sommer, soweit er noch eindeutig identifizierbar ist. Der Trieb wurde abgebissen bevor er verholzt war. Nur ein schwacher, brüchiger Stummel ist vorhanden. Ob der Verbiss im Sommer oder im Winter erfolgt ist, kann nicht in jedem Fall einwandfrei festgestellt werden. Das ist aber für die Erfassung des Jahresverbisses nicht relevant. a–c wie bei Typ 1.
Abb. 2a. Einstufung von Verbissereignissen am Beispiel des Bergahorns. Der für den Jahresverbiss massgebende Trieb ist orange gekennzeichnet. Zeichnungen: Vivanne Dubach (WSL)
Nicht gezählt wird:
Typ 3: Verbiss an Seitentrieben.
Typ 4: Sommerverbiss aus dem aktuellen Jahr, wenn bei der Verbisserhebung im Frühling die Bäume schon ausgetrieben haben. Es sind vor allem Laubbaumarten, die früh austreiben. Die neuen Triebe sind daran zu erkennen, dass sie grün sind und Blätter tragen.
Typ 5: Verbiss, der mehr als ein Jahr zurückliegt.
Typ 6: Verbiss durch andere Tierarten wie Hase, Rötelmäuse oder Eichhörnchen.
Typ 7: Verbiss aus dem Vorjahr, der schon ausgewachsen und nicht mehr erkennbar ist (ohne Skizze).
Typ 8: Verbiss von Schalenwild am Terminaltrieb aus dem vorausgehenden Sommer, wenn er nicht mehr eindeutig als Wildverbiss identifiziert werden kann, weil der verbliebene Rest schon weggefault oder abgebrochen ist (ohne Skizze).
Abb. 2b. Einstufung von Verbissereignissen am Beispiel des Bergahorns. Der für den Jahresverbiss massgebende Trieb ist orange gekennzeichnet. Zeichnungen: Vivanne Dubach (WSL)
Jahresverbiss: Verbiss, der über die Zeitdauer eines Jahres eingetreten ist. Dabei erstreckt sich das massgebende Jahr von einem Frühjahresaustrieb zum nächsten. Der Jahresverbiss kann in Sommerverbiss (während der Vegetationsperiode) und Winterverbiss (während der Vegetationsruhe) unterteilt werden.
Aufnahmeorte
Das Verbissprozent wird mittels Stichproben für einen ganzen Wildraum ermittelt. Die Verbissaufnahmen erfolgen auf Probeflächen Diese Probeflächen gehören zu einem Stichprobennetz, das entweder über den ganzen Wildraum gelegt wird oder über Teilflächen, die für den Wildraum repräsentativ sind. In Gebieten mit geringer Zahl an Jungbäumen im taxierten Grössenbereich sind entsprechend grössere Probeflächen zu wählen.
Beispiele
Die folgenden Abbildungen erläutern die verschiedenen Verbissarten anhand von Fotos. Wenn in der Erläuterung (Bilder anklicken zum Vergrössern) nichts anderes angegeben ist, wurde das Bild im Frühjahr von März bis Mai aufgenommen. Ereignisse, die nach der oben formulierten Definition als Verbiss gelten, sind in roter Schrift gehalten und auf dem Bild mit roter Ziffer versehen.
Auswertung der Erhebungen und Massnahmen
Die Erhebung des Jahresverbisses erlaubt es, Veränderungen von Jahr zu Jahr festzustellen und im Rahmen von Erfolgskontrollen die Wirkung der getroffenen Massnahmen zu überprüfen. Die Massnahmen zur Senkung der Verbissbelastung selbst können ganz unterschiedlicher Art sein. Sie reichen von der Art der Bejagung über die Gestaltung des Lebensraumes, der Förderung von Luchs und Wolf, der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung der Landschaft bis zur Lenkung von Tourismus und Freizeitaktivitäten im Wald und der Ausgestaltung der Raumplanung.
Ein waldbaulicher Schaden liegt vor, wenn wegen des Verbisses das Verjüngungsziel nicht erreicht wird. Dieser Fall tritt besonders dann ein, wenn die Waldverjüngung durch Verbiss über Jahre überbeansprucht wird. Ein kritisches Ausmass ist erreicht, wenn der Anteil abgefressener Bäume so gross ist, dass Bäume einer bestimmten Grössenklasse verbissbedingt seltener werden, zum Beispiel Tannen im Grössenbereich 40 bis 70 cm. Damit verliert der Wald seine nachhaltige Struktur.
Gewertet wird der grossräumige und langjährige Durchschnitt. Wenn der Zielwert eine Zeitlang überschritten wird, muss er danach für einige Zeit unterschritten werden, damit der langjährige Durchschnitt die festgelegte Grenze einhält. Die Betrachtung kurzer Zeiträume ist auch deshalb problematisch, weil das Verbissprozent auch aufgrund von Witterungseinflüssen schwanken kann. Das Ergebnis einer Verbissuntersuchung kann beispielsweise so aussehen, wie es die Darstellung aus einem Untersuchungsbericht im Kanton Schwyz zeigt (Abb. 3).
Das Verbissprozent ist eine Verhältniszahl. Ein Verhältnis kann von zwei Seiten her beeinflusst werden. Das Verhältnis von verbissenen zu vorhandenen Bäumen kann über die Reduktion der Tiere ebenso gesenkt werden wie durch die Erhöhung der Pflanzenzahl über forstliche Massnahmen. Die Aufgabe des Wald-Wild-Managements ist, den vorgegebenen Zielwert für das Verbissprozent einzuhalten. Probleme, die auch bei grossräumig und langfristig eingehaltenem Zielwert lokal immer noch auftreten, sind über technische Wildschadenverhütung zu lösen.
Abb. 3. Verbissintensität an einigen Baumarten auf der Indikatorfläche Schwendiwald, Gemeinde Schübelbach, Kanton Schwyz 2009 bis 2016. Der erhobene Wert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 95 Prozent über bzw. unter dem gewählten Zielwert – in diesem Beispiel "Grenzwert" genannt – wenn der ganze Vertrauensbereich (dargestellt mit einer vertikalen Linie) darüber bzw. darunter liegt.
Verbissinventur ist keine Wildschadenerhebung
Die Einstufung eines Baumes als „verbissen“ ist aus waldbaulicher Sicht noch keine Schadenfeststellung und die Orte, an denen im Rahmen eines Stichprobeverfahrens Bäume auf Verbiss taxiert werden, sind nicht gleichzusetzen mit den Schadenorten. Selbst der überschrittene Zielwert bedeutet noch nicht, dass schon ein Schaden vorliegt, sondern nur, dass das grossräumige Verhältnis von Schalenwildbestand zu Lebensraumkapazität ungünstig ist. Das führt an empfindlichen Stellen langfristig zu Schäden.
Die Verbissinventur ist keine Wildschadenerhebung. Sie dokumentiert einen Prozess, während die Wildschadenerhebung die Auswirkung dieses Prozesses erfasst. Die Verbissinventur zeigt Handlungsbedarf auf, während die Wildschadenerhebung dazu dient, Vergütungsansprüche geltend zu machen oder ganz einfach die Auswirkungen des Verbisses auf den Wald zu manifestieren.
Verbissinventuren lassen in einem Arbeitsgang Schlüsse auf den Einflussfaktor Wild zu, während bei Wildschadenerhebungen neben der Schadenfeststellung noch eine Ursachenanalyse erforderlich ist. Ein Stammzahldefizit kann noch andere Ursachen haben als den Wildverbiss. Diese Ursachenanalyse erfolgt mittels Ausschlussverfahren, Kontrollzäunen oder Fachgutachten.
Sie können das gedruckte Merkblatt Das Verbissprozent – eine Kontrollgrösse im Wildmanagement kostenlos bei der WSL bestellen:
Bestelladresse
WSL e-shop
Zürcherstrasse 111
CH-8903 Birmensdorf
e-shop@wsl.ch