Natura 2000 in Bayerns Wäldern
Die mittlerweile fast abgeschlossene Natura 2000-Managementplanung schafft Klarheit, wie viele Wälder in den FFH-Gebieten Bayerns einem solchen besonderen Lebensraumtyp (LRT) entsprechen und wie diese in einem günstigen Zustand erhalten werden können.
Bayerns Beitrag zum ökologischen Netz Natura 2000, dem weltweit größten Schutzgebietssystem, besteht neben Vogelschutzgebieten im Wesentlichen aus 674 Fauna-Flora-Habitat-Gebieten. In diesen FFH-Gebieten sind bestimmte Lebensräume und Arten gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) an die EU gemeldet und somit europäisch geschützt. Die FFH-Gebiete umfassen eine Fläche von circa 6.460 km², was etwa 9 % der Landesfläche entspricht. Der Waldanteil innerhalb der FFH-Gebiete liegt bei knapp 60 %, das sind in etwa 387.000 ha (Abbildung 1). Der Großteil der naturschutzfachlich wertvollsten Flächen Bayerns sind also Wälder.
Dies ist einerseits erfreulich und belegt den großen Anteil, den diese meist bewirtschafteten Wälder zum europäischen Naturerbe beitragen. Andererseits gehen damit auch Regeln einher, die es bei der Bewirtschaftung zu beachten gilt: Liegt ein Wald innerhalb eines FFH-Gebiets, so unterliegt er nicht automatisch den Vorgaben, die sich aus der Umsetzung der FFH-RL ergeben. Über die Lage im Gebiet hinaus müssen nämlich noch zwei weitere Bedingungen erfüllt sein:
- Der Waldbestand muss einem Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-RL entsprechen.
- Dieser Lebensraumtyp muss im betreffenden Gebiet an die EU-Kommission gemeldet sein, d.h. er steht auf dem gebietsspezifischen Standarddatenbogen.
Was ist ein Lebensraumtyp?
In der FFH-RL sind 231 Lebensraumtypen, darunter 81 Wald-Lebensraumtypen, aufgeführt. Sie repräsentieren typisch europäische Landschaften vom Riff bis hin zum Gletscher. In Bayern kommen 63 dieser Lebensraumtypen vor, darunter 16 Wald-LRT. Die Wald-LRT Bayerns beinhalten auch mehrere Buchen-Waldgesellschaften, für deren Erhalt wir global gesehen große Verantwortung tragen, da die Buche nur in Europa vorkommt. Darüber hinaus sind viele weitere, natürliche Waldgesellschaften europäisch geschützt. Allen Wald-LRT ist dabei gemeinsam, dass sie charakteristische Arten beheimaten, für die diese Wälder die lebensnotwendigen Schlüsselstrukturen bereitstellen. Die Unterschutzstellung der Lebensräume kommt somit den dort charakteristischen Arten zugute und ist in besonderem Maße geeignet, die biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Alle in Bayern vorkommenden Lebensraumtypen sind im gemeinsam von Umwelt- und Forstverwaltung erstellten "Handbuch der Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Bayern" beschrieben. Dieses "Handbuch" ist zugleich die verbindliche Kartier-Anleitung zur Ausscheidung von Lebensraumtypen in Bayern.
Meldung auf dem Standarddatenbogen
Ziel der FFH-Richtlinie ist nicht die pauschale Unterschutzstellung aller Schutzgüter, die in einem Gebiet vorkommen. Entscheidend ist vielmehr, welche Schutzgüter im entsprechenden Standarddatenbogen an die EU gemeldet wurden. Durch dieses "Meldeverfahren" soll gewährleistet werden, dass die vorkommenden Schutzgüter eines Mitgliedsstaats in ausreichendem Maß und in ausreichender Verteilung im ökologischen Netz Natura 2000 repräsentiert und verteilt sind. So erklärt sich, warum in einem FFH-Gebiet zwar manchmal Lebensraumtypen vorkommen, diese aber nicht immer auf dem Standarddatenbogen gemeldet sind.
Zum Beispiel kommt der großflächig vorkommende Lebensraumtyp 9130 "Waldmeister-Buchenwälder" bayernweit in 264 FFH-Gebieten vor, ist aber nur in 211 gemeldet. Dagegen finden sich die von Natur aus seltenen Lebensraumtypen wie zum Beispiel LRT 91D0* "Moorwälder" so gut wie immer auf dem Standarddatenbogen, wenn sie im Gebiet vorkommen.
In wenigen Einzelfällen wurden für ein Gebiet auch Lebensraumtypen im Standarddatenbogen gemeldet, die jedoch bei der tatsächlichen Kartierung nicht bestätigt werden konnten. Um Unstimmigkeiten auf den Standarddatenbögen auszuräumen, werden diese derzeit gemeinsam von der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) und dem Landesamt für Umwelt (LfU) aktualisiert. Hierbei werden fälschlicherweise gemeldete Lebensraumtypen gestrichen oder meldenotwendige Schutzgüter neu in den Standarddatenbogen aufgenommen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich um ein besonders bedeutendes Vorkommen handelt, das bei der Erstmeldung übersehen wurde.
Wieviel LRT-Fläche gibt es in Bayern?
Nach den bayerischen Daten des FFH-Berichts 2019 und dem aktuellen Stand der Kartierung in den FFH-Gebieten gibt es in Bayern insgesamt, also innerhalb und außerhalb der FFH-Kulisse, knapp 390.000 ha Wald-LRT. Dies entspricht einem Anteil von 15 % der bayerischen Gesamtwaldfläche (Abbildung 1). Allein die beiden großflächigsten Lebensraumtypen – LRT 9110 "Hainsimsen-Buchenwälder" und 9130 "Waldmeister-Buchenwälder" – würden von Natur aus schon mindestens 70 % der heutigen Waldfläche bedecken. Buchenwälder sind in Bayern heute also im Vergleich zu ihrer natürlichen Verbreitung selten und deshalb zurecht durch die FFH-Richtlinie abgedeckt. Der Waldumbau lässt die Fläche dieser beiden Lebensraumtypen jedoch seit vielen Jahren ansteigen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu naturnäheren Wäldern und stellt aus naturschutzfachlicher Sicht ein riesiges Renaturierungsprojekt dar.
Insgesamt 184.000 ha Wald-LRT liegen nicht in den FFH-Gebieten. Für alle LRT- Flächen, egal ob innerhalb oder außerhalb der Gebietskulisse, gilt gemäß FFH-RL eine Verpflichtung zur Bewahrung oder Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes. Dieses Gebot richtet sich jedoch nicht direkt an den einzelnen Waldbesitzer, sondern allgemein an den jeweiligen EU-Mitgliedsstaat, der hierfür die geeigneten Maßnahmen ergreifen muss.
Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten
Innerhalb der FFH-Gebiete wurden bis heute etwa 204.000 ha Wald-LRT kartiert (Abbildung 1). Zwei Drittel davon entfallen auf die LRT 9110 und 9130. Die beiden nächstgrößten Lebensraumtypen, der LRT 9410 "Bodensaure Nadelwälder der Bergregion" und der LRT 9170 "Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder" nehmen jeweils circa 10 % Flächenanteil ein. Alle anderen LRT kommen nur vergleichsweise kleinflächig vor (Abbildung 6).
Die geringe Flächenausdehnung kann dabei viele Gründe haben: Manche Lebensraumtypen, wie der LRT 9180* "Schlucht- und Hangmischwälder", der nur in Schluchten oder an Steilhängen mit Bodenbewegung gedeiht, sind an seltene Sonderstandorte gebunden und kommen deshalb von Natur aus nur kleinflächig vor. Der LRT 91F0 "Hartholzauwälder mit Eiche und Ulmen" ist aktuell nur auf 4.300 ha kartiert, obwohl er von Natur aus in Bayern auf einer viel größeren Fläche vorkommen würde. Begradigung und Eindeichung der großen Flüsse verhindern jedoch die für den LRT notwendigen, regelmäßigen Überflutungen. Daher sollten die wenigen naturnahen Auwälder unbedingt erhalten werden. Manche Lebensraumtypen, zum Beispiel der LRT 9170 "Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder", sind jedoch zu großen Teilen durch die menschliche Bewirtschaftung entstanden. Dies macht sie letztendlich zu "Kulturprodukten". Da sie jedoch häufig Refugien für sehr viele seltene Arten sind, werden auch einige dieser "menschgemachten" Waldgesellschaften durch die FFH-Richtlinie unter Schutz gestellt.
Naturgemäß sind die Lebensraumtypen nicht gleichmäßig über ganz Bayern verteilt (Abbildung 7). So kommt der LRT 9170 schwerpunktmäßig auf der Fränkischen Platte und der LRT 9410 in den Hochlagen der Bayerischen Alpen vor.
Abb. 7: Verbreitung von vier Wald-LRT in Bayern: LRT 9110 "Hainsimsen-Buchenwälder", LRT 91E0* "Weichholzauwälder mit Erle, Esche und Weiden". LRT 9170 "Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder" und LRT 9410 "Bodensaure Nadelwälder der Bergregion". Die Flächen sind aus sichtbarkeitsgründen überhöht dargestellt und somit nicht maßstäblich (Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, www.geodaten.bayern.de)
Der "Erhaltungszustand" von Schutzgütern: Hinweise und Regelungen
Entspricht ein Wald einem LRT und ist dieser auf dem Standarddatenbogen gemeldet, so gelten für seine Bewirtschaftung die Vorgaben aus der FFH-Richtlinie. Von zentraler Bedeutung ist dabei das sogenannte Verschlechterungsverbot. Demnach sind alle aktiven Maßnahmen verboten, welche zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes oder zu einem Flächenverlust eines Schutzguts führen. Der Erhaltungszustand eines LRT wird mittels einheitlich vorgegebener Bewertungskriterien hergeleitet. Entscheidend sind hierbei das lebensraumtypische Artinventar und Habitat-Strukturen wie zum Beispiel Totholz und Biotopbäume.
Eingangsgrößen für die Beurteilung eines LRT sind zum einen dessen Flächengröße und zum anderen sein Erhaltungszustand. Beide Elemente – sowohl die Fläche als auch die Qualität – müssen erhalten werden und dürfen sich auf FFH-Gebietsebene nicht verschlechtern. Dem Prinzip folgend, dass das, was heute vorhanden ist, auch in 50 Jahren noch vorhanden sein muss, dürfen einzelne Flächen zwar auch verloren gehen, aber nur solange an anderer Stelle innerhalb des FFH-Gebietes mindestens genau so viel Fläche wieder neu entsteht. Zudem darf sich die Qualität insgesamt auch nicht negativ verändern.
Es ist also immer wichtig, den gesamten LRT im Gebiet zu betrachten. Flächenverschiebungen und das Verjüngen von Beständen sind möglich. Die Gefahr einer Verschlechterung besteht jedoch insbesondere bei großflächigem, undifferenziertem Vorgehen.
sLW – "sonstiger Lebensraum Wald"
Der Anteil der Lebensraumtypen an der Waldfläche in den Schutzgebieten beträgt durchschnittlich 59 Prozent. Selbst im FFH-Gebiet "Hochspessart", einem der wertvollsten Laubwaldgebiete Süddeutschlands, nehmen Wald-Lebensraumtypen "nur" 58 Prozent der Waldfläche ein. Große Teile der Wälder in den Schutzgebieten sind daher keinem geschützten Lebensraumtyp zuzuordnen. Diese Wälder werden als "sonstiger Lebensraumtyp Wald" (sLW) bezeichnet. Sie unterliegen nicht dem Verschlechterungsverbot und können, unter Beachtung der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, unabhängig von den bestehenden Bewertungsschwellen im FFH-Gebiet bewirtschaftet werden. Zu beachten ist natürlich, dass sLW-Flächen trotzdem Lebensräume geschützter Arten sein können. Hier kann dann ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich dieser einzelnen Arten gelten.
Zustand und Trend
Der 2019 erschienene FFH-Bericht attestiert vielen Wald-Lebensraumtypen Bayerns einen guten Erhaltungszustand. Vor allem den beiden großflächigen Buchen-Lebensraumtypen geht es in Bayern gut. Ihre Fläche steigt seit Jahren an. Auch Charakterarten wie Halsbandschnäpper, Schwarz- oder Mittelspecht, die von alten biotopbaumreichen Wäldern profitieren, weisen einen stabilen oder sogar positiven Trend auf. Diese positiven Ergebnisse sind zweifellos ein großer Erfolg der Waldbewirtschaftung und zeigen, dass der Waldnaturschutz in der Fläche angekommen ist. Der seit Jahrzehnten laufende Waldumbau und die naturnahe, integrative Bewirtschaftung tragen nun Früchte: Wald-Naturschutz und Wald-Bewirtschaftung auf derselben Fläche sind möglich.
Allerdings sind einige Lebensraumtypen auch in einem ungünstigen oder sogar schlechten Zustand. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Den Eichenwald-Lebensraumtypen mangelt es vor allem am "Nachwuchs". Viele dieser Wälder wandeln sich aufgrund ausbleibender Eichen-Verjüngung in Edellaubbaum-Bestände oder Buchenwälder. Andere Lebensraumtypen wie die Hochlagen-Fichtenwälder oder die Moorwälder leiden besonders unter dem Klimawandel. Viele Auwälder sind durch Veränderungen des Wasserregimes beeinträchtigt, da die notwendige periodische Überflutung ausbleibt. Wald-Lebensraumtypen, die auf magere Standorte angewiesen sind, wie die Flechten- und Steppen-Kiefernwälder, leiden unter den hohen Stickstoffeinträgen aus der Luft. Hier verändern sich die Standortsbedingungen derart, dass die typische konkurrenzschwache Vegetation aus seltenen Flechten und anderen Pflanzen keine Chance gegen konkurrenzstärkere stickstoffliebende Vegetation hat. Zwischen 1980 und 2012 gingen so etwa 90 % der Flechten-Kiefernwälder Bayerns verloren.
Als die FFH-Richtlinie 1992 verabschiedet wurde, spielte der Klimawandel im Wald noch eine untergeordnete Rolle. Dies hat sich drastisch geändert. Modellierungen mit verschiedenen Klimaszenarien zeigen, dass die potenziell natürliche Vegetation (pnV), die in weiten Teilen den Lebensraumtypen entspricht, sich auch schon bei "milden" Klimaszenarien teils drastisch verändern kann. Entsprachen manche Lebensraumtypen bei der Erstellung der Standarddatenbögen noch der pnV, werden sie dies in Zukunft auf einigen Standorten nicht mehr tun, sondern sich langsam zu anderen Waldtypen hinentwickeln. Hinweise hierauf könnten beispielsweise die zum Teil flächigen Trockenschäden in Buchenwäldern sein (Abbildung 9). Es stellt sich daher die Frage, was passiert, wenn diese Absterbe-Prozesse sich derart ausweiten, dass dadurch Lebensraumtypen-Fläche verloren geht.
Um die Ziele der FFH-Richtlinie zu erreichen und alle Schutzgüter in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen, bedarf es daher auch im Wald fortlaufender und teilweise sogar verstärkter Anstrengungen.
Baumartenwahl im Lebensraumtyp
Wenn also die Wald-Lebensraumtypen trotz Klimaänderung erhalten werden sollen, stellt sich die Frage, wie man dies bewerkstelligen kann, ohne geltende Rechtsbestimmungen zu verletzen. Hierbei kommt dem Bewirtschafter zugute, dass Wald-Lebensraumtypen zumeist viele verschiedene heimische Nebenbaumarten aufweisen, von denen viele als klimastabil gelten. Die Eigenschaft eines Wald-Lebensraumtyps ist nämlich bereits ab einem Anteil von 70 % gesellschaftstypischer Baumarten (dabei 30 % Hauptbaumarten) erfüllt (Abbildung 10). Dadurch ergeben sich zahlreiche Baumarten-Kombinationsmöglichkeiten, ohne dass ein Flächenverlust auftritt. Zu beachten ist allerdings, dass diese Schwelle lediglich die Minimalanforderung darstellt.
Betrachtet man beispielsweise die Waldmeister-Buchenwälder (LRT 9130), so sind gemäß der "Natürlichen Baumarten-Zusammensetzung Bayerns" neben der Hauptbaumart Rotbuche noch 26 weitere lebensraumtypische Baumarten ausgewiesen. Arten aus diesem "Baumartenpool" dürfen mit insgesamt bis zu 70 % vorkommen, wenn die restlichen 30 % mit der Hauptbaumart Buche bestockt sind, ohne dass die Lebensraumtypen-Eigenschaft verloren geht. Ein durch Trockenheit geschädigter Buchen-Reinbestand könnte also beispielsweise in einen Bestand aus 40 % Buche, 20 % Traubeneiche, 20 % Spitzahorn, 10 % Elsbeere und 10 % Vogelkirsche umgebaut werden. Ein solcher artenreicher Mischbestand (Abbildung 4) hätte zwar wenig mit einem "klassischen" Waldmeister-Buchenwald gemein, ist aber von der Definition des Lebensraumtyps gerade noch abgedeckt und sollte besser an trockeneres Klima angepasst sein.
Bewirtschaftung von Lebensraumtypen
Abb. 12: Die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) stehen den bayerischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern für alle Fragen zu Lebenraumtypen, Verschlechterungsverbot und möglicher Fördermöglichkeiten als zentrale Ansprechpartner zur Verfügung (Foto: Tobias Hase, StMELF).
Zeitgemäße Waldbau- und Naturschutzkonzepte stehen meist nicht in Widerspruch zu den fachlichen Anforderungen an Wald-Lebensraumtypen im Sinne der FFH-Richtlinie. Der Erhalt von Biotopbäumen und Totholz ist heute selbstverständlich geworden und wird mit entsprechenden staatlichen Förderprogrammen unterstützt. Man strebt mehrschichtige ungleichaltrige Wälder an, verjüngt hauptsächlich auf kleiner Fläche und achtet auf eine ausgewogene Baumartenvielfalt mit standortsheimischen Baumarten. All dies ist auch für die meisten Wald-Lebensraumtypen förderlich, weshalb diese in der Regel ganz normal bewirtschaftet werden können. Einige seltene Wald-Lebensraumtypen wie Moorwälder oder Flechten-Kiefernwälder erfordern zwar ein spezielles Management, Sie spielen aber aufgrund ihrer Seltenheit kaum eine Rolle bei der täglichen Bewirtschaftung. Sofern der oben beschriebene Rahmen beachtet wird, können Wald-Lebensraumtypen auch an künftige Klimaverhältnisse angepasst werden, ohne den Erhaltungszustand aktiv zu verschlechtern.
Mittlerweile gibt es finanzielle Vorteile für Waldbesitzer, die Flächen in einem FFH-Gebiet besitzen. So gibt es beispielsweise Förderzuschläge für die Verwendung lebensraumtypischer Baumarten (WALDFÖP-RL 2020) oder etwa Maßnahmen des Vertragsnaturschutzprogramms Wald, die nur innerhalb von Natura 2000-Gebieten gefördert werden, wie die Förderung von Biotopbaum-Anwärtern oder das Freistellen von Biotopbäumen (VNPWaldR 2021).
Zusammenfassung
Nur etwa 15 % unserer Wälder entsprechen einem der 16 in Bayern vorkommenden, durch die FFH-Richtlinie geschützten Wald Lebensraumtypen. Von diesen LRT liegen etwa 204.000 Hektar in FFH-Gebieten, in denen Vorschriften wie das Verschlechterungsverbot nach § 33 BNatSchG gelten. Für Wälder in FFH-Gebieten, die keinem Lebensraumtyp entsprechen, gelten diese Regeln nicht, jedoch können auch diese sonstigen Wälder Lebensraum geschützter Arten sein. Flächenmäßig befindet sich der Großteil der Wald-Lebensraumtypen bereits jetzt in einem günstigen Erhaltungszustand. Einige Lebensraumtypen befinden sich jedoch auch in schlechtem Zustand und weisen zudem einen negativen Trend auf. Hier gilt es zu handeln. Der Klimawandel stellt die Waldbewirtschaftenden zusätzlich vor große Herausforderungen. Einerseits muss die Lebensraumtyp-Fläche erhalten bleiben, andererseits müssen die Wälder fit für den Klimawandel gemacht werden. Beides kann auf der gleichen Fläche gelingen, sofern man die "Spielregeln" kennt und sie entsprechend beachtet.