Der Steinmarder kommt gut mit den Bedingungen im Siedlungsraum zurecht und bedarf keiner speziellen Förderung.
Dieser Beitrag ist Teil des umfassenden Beitrags Marder im Kanton Luzern.
Verbreitung und Biologie
Den Steinmarder (Martes foina) erkennt man an seinem weissen Brustlatz, der gegen den Bauch hin meist eingebuchtet ist. Farbe und Form des Brustlatzes sind sehr variabel. Das Fell ist braun und wirkt leicht gräulich, weil die weissliche Unterwolle etwas durchschimmert. Die rosa Nase und die unbehaarten Fusssohlen sind – vorausgesetzt man sieht sich Auge in Auge einem Marder gegenüber – gute Bestimmungsmerkmale.
Der Steinmarder ist meist nachts aktiv und ein äusserst guter Kletterer, der sich gerne in Dachgeschossen aufhält. Als ursprünglicher Felsbewohner, von dort hat der Steinmarder seinen Namen, fühlt er sich in Dörfern und Städten wohl und bezieht gerne Quartier in menschlichen Behausungen, sei es zur Aufzucht von Jungen oder einfach als Tagesversteck.
Abb. 2. Linke Vorder- und Hinterpfote. Grafik: Otto Holzgang
Mittlerweile ist der Steinmarder auch als "Automarder" bekannt. Seit etwa Ende der 70-er Jahre scheint er Genuss an Plastik- und Gummiteilen zu finden und diese auch zu verbeissen. Besonders betroffen sind Autofahrer, die ihre Fahrzeuge zwischen März und Juni in unterschiedlichen Marder- Revieren abstellen. Der Steinmarder sichert, wie viele andere Tiere auch, sein Revier mit Düften. Findet nun ein ansässiger Revierinhaber ein Auto mit den Gerüchen eines fremden Artgenossen im Motorraum, so bringt ihn dies in Rage – vermutlich werden die Aggressionen kurzerhand an den Schläuchen und Kabeln abreagiert.
Nahrung
Die Nahrung ist vielseitig und besteht aus Nagetieren, Vögeln, Insekten, Regenwürmern, ja sogar Früchten. Hühnereier sind für den Steinmarder ein gefundenes Fressen, und er ist auch geschickt genug, sie ohne Beschädigung über weite Strecken im Maul zu transportieren. Sofern kein Huhn erschrickt und hysterisch reagiert, bleibt es beim nächtlichen Marder-Besuch normalerweise beim Eierraub.
Vorkommen
Der Steinmarder stammt ursprünglich aus Asien und konnte erst dank der nacheiszeitlichen Erwärmung vor 6000 bis 8000 Jahren in Europa einwandern. Hier ist er mittlerweile weit verbreitet, fehlt aber auf den meisten Mittelmeerinseln sowie in Grossbritannien, Island und Nordskandinavien. In der Schweiz kommt er bis in mittlere Höhenlagen vor, vereinzelt hat man ihn aber auch schon über 3000 m ü.M. angetroffen.
Im Kanton Luzern kommt der Steinmarder in allen Regionen vor, er ist weit verbreitet und häufig. Da er gerne den Estrich als Tagesversteck oder Ort für die Jungenaufzucht wählt, wird man viel schneller auf ihn aufmerksam als auf andere Marder. Verschmutzte Wände entlang von Abflussrohren oder das Poltern auf dem Dachboden, das manchem Menschen den Schlaf raubt, weisen schnell mal auf den Steinmarder als "Übeltäter" hin. In den letzten Jahren wurden im Kanton Luzern jährlich rund 150 Tiere geschossen und etwa 55 vor allem im Strassenverkehr tödlich verunglückte Tiere geborgen.
Dieser Beitrag ist Teil des umfassenden Beitrags Marder im Kanton Luzern (2005), die folgenden Inhalte ergänzt und aktualisiert von der Redaktion waldwissen.net der WSL.
Konflikte mit dem Menschen
Probleme und Schäden: Steinmarder können zahlreiche innere und äussere Parasiten wie Zecken, Flöhe oder Bandwürmer oder auch Viruserkrankungen wie Staupe und Tollwut haben.
An Autos und Häuser kann es durch ihre Knabbertätigkeiten zu Schäden kommen, durch Kot oder Nahrungsreste auch zu Geruchsbelästigungen.
Auch bei Hühner- oder Taubenhaltern oder Meerschweinchen- oder Kaninchengehegen im Garten kann der Steinmarder zu einer Gefahr werden und es ist unbedingt auf “Mardersichere” Gehege und Käfige zu achten.
Damit es nicht zu Konflikten im Siedlungsgebiet kommt, gilt unbedingt “Nicht füttern”, auch nicht indirekt mit Vogelfutter, Katzentellern oder herumstehenden Abfallsäcken. Komposthaufen sollten zugedeckt werden (Weitere Informationen finden Sie unter Steinmarder.
Gesetzliche Bestimmungen: Eine Privatperson darf Steinmarder hierzulande weder fangen noch töten. Das eidgenössische Jagdgesetz zählt den Marder zu den jagdbaren Wildtieren, was bedeutet, dass nur jagdberechtigte Personen Tiere fangen oder töten dürfen. Verboten sind gemäss der Jagdverordnung auch Schlingen, Gift und Fallen (ausgenommen Kastenfallen zum Lebendfang). Zudem muss die Schonzeit, in der die Marder ihre Jungen aufziehen, eingehalten werden.