Was ist das FFH-Monitoring?
Der FFH-Bericht ist ein europäisches Gemeinschaftsprojekt. Jeder EU-Mitgliedstaat erstattet der Kommission Bericht über den Erhaltungszustand der FFH-Schutzgüter. Darin enthalten sind Aussagen zu folgenden Punkten:
- Verbreitung und Entwicklungstrend
- Zustand von Population und Habitat
- Zustand von Fläche und Struktur/Funktionen
- Zukunftsaussichten (Beeinträchtigungen und Gefährdungen)
- Maßnahmen zum Erhalt
Der FFH-Bericht ist eine Zusammenfassung der nationalen Ergebnisse, der bisher für 2007 und 2013 erschienen ist. In der zweiten Berichtsperiode wurden in Deutschland bundesweiteinheitliche Erfassungsmethoden erarbeitet, die als FFH-Monitoring zusammengefasst werden. Mit dieser systematischen Beobachtung kann Deutschland den Zustand der FFH-Schutzgüter regelmäßig überwachen. Für den FFH-Bericht 2013 konnten die Ergebnisse des FFH-Monitorings erstmals verwendet werden. Dadurch wurde die Aussagekraft des FFH-Berichtes gegenüber dem aus 2007 deutlich erhöht.
Das FFH-Monitoring wird sowohl innerhalb als auch außerhalb der FFH-Gebietsgrenze durchgeführt. Dadurch sind Aussagen zu Gesamtverbreitungsgebiet und Gesamterhaltungszustand der FFH-Schutzgüter möglich, die über die FFH-Gebietsgrenzen hinausgehen.
Die Bewertungen werden in den räumlichen Bezug zur biogeografischen Region (BGR) gesetzt. Dabei handelt es sich um eine geografische Klassifizierung großflächiger Regionen mit ähnlicher Naturraumausstattung; in Europa gibt es neun BGRen. Bayern liegt mit 95 Prozent der Landesfläche in der kontinentalen, mit den restlichen fünf Prozent in der alpinen BGR.
Was sind die Ergebnisse des FFH-Berichts 2013 für Bayern?
Die Bayerische Forstverwaltung verantwortet Berichterstellung und FFH-Monitoring für insgesamt 29 Waldarten aus verschiedenen taxonomischen Artengruppen (Tab. 1).
Um die Situation einer FFH-Art zu beurteilen, ist der Erhaltungszustand die entscheidende Größe. In ihm werden Einzelergebnisse zu Verbreitung, Population, Habitat, Beeinträchtigungen und Zukunftsaussichten zusammengefasst. Die Bewertung folgt dabei einem Ampelschema:
- grün = günstig
- gelb = ungünstig-unzureichend
- rot = ungünstig-schlecht
- grau = unbekannt (z.B. unzureichende Datengrundlage)
Bereits bei der Bewertungsstufe gelb liegt demnach ein ungünstiger Erhaltungszustand vor. Dabei bestimmen die schlechtesten Einzelbewertungen das Endergebnis: Sind beispielsweise die Zukunftsaussichten des Alpenbocks ungünstig-unzureichend (gelb) ist der Erhaltungszustand des Alpenbocks ebenfalls gelb.
In Bayern befindet sich die Mehrheit der Waldarten in der kontinentalen BGR in einem ungünstigen Erhaltungszustand (gelb und rot); knapp ein Drittel der bewerteten Arten haben einen günstigen Erhaltungszustand (grün). Für 15 Prozent der Arten konnte aufgrund unzureichender Datengrundlagen keine Aussage (grau) getroffen werden (Abb. 2, links). In der alpinen BGR dagegen übersteigt der Anteil der Arten mit günstigem Erhaltungszustand deutlich den Anteil der rot und gelb bewerteten Schutzgüter. Auffallend hoch ist hier jedoch mit 38 Prozent der Anteil unbekannter Arten (Abb. 2, rechts). Demnach finden wir in den Bayerischen Alpen für FFH-Waldarten günstigere Lebensbedingungen vor als im Hügelland und Mittelgebirge. Auch wegen der als "unbekannt" bewerteten Arten müssen die Datengrundlagen stetig verbessert und erweitert werden, vor allem in den Alpen.
Welche Arten verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit?
Ziel der FFH-Richtlinie ist, Lebensräume wie Tier- und Pflanzenarten in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren bzw. diesen wiederherzustellen. Demzufolge besteht für gelb und vor allem rot bewertete Schutzgüter ein erhöhter Handlungsbedarf (Tab. 2). Auch grün bewertete Arten sollten dabei nicht vollständig aus dem Fokus geraten, um ein Absinken auf einen ungünstigen Erhaltungszustand zu vermeiden. Unterschiedliche Arten können als Zielarten für Artenschutzmaßnahmen im Wald dienen.
Was können wir für einzelne Arten tun?
Gerade in der kontinentalen BGR ist der Anteil roter und gelber Arten recht hoch. Hier – und natürlich auch bei den gefährdeten Arten der alpinen BGR – besteht Handlungsbedarf. Was wir tun können, soll die folgende Kurzbetrachtung ausgewählter FFH-Waldarten zeigen:
Amphibien: Kammmolch und Springfrosch haben im Wesentlichen wegen dem Verlust bzw. der Verschlechterung der Reproduktionshabitate einen ungünstigen Erhaltungszustand. Daher müssen wir diese Habitate optimieren (Wasserqualität, kein Fischbesatz, Strukturreichtum, Gewässerumgebung) und möglichst fischfreie Laichgewässer neu schaffen. Die Landlebensräume werden durch naturnahe Forstwirtschaft in einem günstigen Zustand erhalten bzw. dahin entwickelt.
Käfer: Der Hochmoorlaufkäfer besiedelt in Bayern Hoch- und Übergangsmoore. Deren Zustand würde im FFH-Bericht 2013 ebenfalls als ungünstig eingestuft. Renaturierungen dieser Moore bieten hilfreiche Synergien zwischen Lebensraum und Artenschutz sowie dem Klimaschutz.
Der Eremit lebt in spezifischen Biotopbäumen mit ausreichend großem Mulmhöhlen. Geeignete Habitatbäume sollten erhalten, gefördert und markiert werden; ähnliche Maßnahmen gelten auch für Alpen- und Heldbock.
Säugetiere: Bechsteinfledermaus und Kleiner Abendsegler wurden aufgrund einer mäßigen Habitatqualität gelb bewertet. Es fehlen vor allem geeignete Höhlenbäume. Solche Höhlenbäume zu erhalten und zu fördern hilft, den Erhaltungszustand für Fledermäuse zu verbessern.
Ein bayernweit "Übergreifendes Handlungskonzept" wurde bereits erstellt und veröffentlicht. Darin werden strategisch zielführende Maßnahmen aufgezeigt. Viele Instrumente bestehen bereits, können aber noch optimiert werden. Das Biodiversitätsprogramm 2030 der Bayerischen Staatsregierung enthält ebenfalls Aussagen zum Umgang mit FFH-Schutzgütern. Darüber hinaus bietet die Novellierung der Förderprogramme WALDFÖPR und VNP Wald zusätzliche bzw. optimierte Fördermaßnahmen im Bereich Waldnaturschutz.
Ausblick
Für den kommenden FFH-Bericht 2019 hat die Berichtsperiode bereits begonnen. Derzeit führen die Forstverwaltung sowie externe Artexperten Kartierungen im Rahmen des FFH-Monitorings durch. Diese Daten sollen bis 2018 ausgewertet und zusammengefasst und 2019 veröffentlicht werden. Durch den Vergleich mit den Ergebnissen des FFH-Berichtes 2013 wird es dann möglich sein, den Erfolg von durchgeführten Artenschutzmaßnahmen zu bewerten.