Mit der Inkraftsetzung der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz hat ForstBW den Erhalt und die Entwicklung lichter Wälder zu einem wesentlichen Ziel der Waldbewirtschaftung im Staatswald Baden-Württembergs erhoben. Zweifellos ein ehrgeiziges Vorhaben, denn lichte Waldformen sind nach ihrer Entstehung, ihren Standorten, ihrer Struktur und ihrer Gefährdung sehr vielfältig. Die FVA ist beauftragt, Fachkonzepte für den Erhalt und das Management dieser Wälder zu entwickeln.
Wie entstehen lichte Wälder?
Lichte Wälder können auf natürlichem oder auf künstlichem Wege entstehen (Übersicht in Tab. 1). Natürliche lichte Wälder sind durch abiotische oder biotische Einflüsse verursacht. Auch der Zeitfaktor spielt eine Rolle: Langzeitig lichte Wälder besiedeln Extremstandorte (Abb. 1) oder stocken in wiederkehrend geomorphologisch aktiven Bereichen. Demgegenüber entstehen zeitlich beschränkt lichte Waldformen durch einzelne Extremereignisse, wie zum Beispiel Sturmwurf. Biotische Entstehungsursachen für lichte Wälder können Herbivoren oder für Bäume pathogene Organismen sein. Ein besonders effektiver "Lichtwaldmanager" ist der Biber. Schließlich entstehen befristet lichte Wälder auch bei Phasen zyklischer Waldentwicklung. Die künstlich entstanden lichten Wälder sind entweder durch menschliche Aktivitäten aufgelichtet worden wie Eintrieb von Nutzvieh oder historische Formen der Holznutzung. Auch die höfische Jagd hat früher oft lichte Waldformen geschaffen und erhalten. Oder sie wurden überhaupt erst künstlich begründet: Hier seien als Beispiel die Esskastanienhaine genannt, die Frucht- und Holzertrag kombiniert erbringen.
ForstBW trägt der Vielfalt und naturschutzfachlichen Bedeutung lichter Wälder dadurch Rechnung, dass ihnen gleich mehrere Ziele der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz gewidmet sind: Ziel 3 zielt auf den Erhalt der lichten Waldlebensräume auf Sonderstandorten, Ziel 4 auf die Aufrechterhaltung historischer Waldnutzungsformen und Ziel 5 auf die Sicherung und Wiederherstellung der Waldlebensräume auf mineralischen Feuchtstandorten und in Mooren. Zudem stehen das Ziel 2, das eine Mindestbeteiligung von Lichtbaumarten an der Gesamtbestockung des Staatswaldes einfordert und das Ziel 6, die Entwicklung eines Managementkonzeptes für noch zu definierende Waldzielarten, mit dem Lichtwaldkonzept unmittelbar in Zusammenhang.
Naturschutzwert
Abb. 2: Eindringende Neobiota können den Charakter lichter Waldlebensräume nachhaltig verändern. Hier wächst die Amerikanische Kermesbeere (Phytolacca americana L.) in einem Kiefernwald auf Dünensand. (Foto: M. Rupp)
Die Lebensräume lichter Wälder sind in Baden-Württemberg Orte räumlich konzentrierter naturraumtypischer Biodiversität. Dies ist zum ersten in der großen Vielfalt und Spezifität der Lebensbedingungen begründet, die durch teilweise extrem ausgebildete standörtliche Merkmale (Luft- und Bodentemperatur, Substrat, Boden- und Luftfeuchte, Bodenchemie) jeweils besonders angepassten Organismen Existenzmöglickeiten bieten, die sie hier und sonst nirgendwo anders finden. Zum zweiten erbringt es die intensive Durchmischung von Kleinlebensräumen, die bei dem räumlich und tageszeitlich sehr unterschiedlichen Strahlungsgenuss der Bodenoberfläche in lichten Wäldern entsteht, dass daraus eine äußerst hohe Artenvielfalt auf kleiner Fläche resultiert. Dabei wechseln Elemente des Waldes mit denen des Offenlandes kleinräumig ab und zusätzlich entstehen weitere Lebensräume wie etwa halb beschattete Waldinnensäume, die strukturärmeren, einschichtigen Lebensräumen wie geschlossenem Hochwald oder offenem Magerrasen fehlen.
Ein zählbarer Ausdruck für die naturschutzfachliche Wertigkeit von Lebensräumen ist das Vorkommen von Arten, die in ihrem Bestand gefährdet sind und die deshalb im Naturschutzrecht besonderem Schutz unterliegen. Beispielhaft sei hier die Gruppe der Tagfalter (mit sechs Familien) und Widderchen (Zygaenidae) herausgegriffen. Allein von dieser Organismengruppe sind 40 Arten auf der Roten Liste Baden-Württembergs als gefährdet verzeichnet, die in halboffenen Waldlebensräumen vorkommen. Vier davon, und zwar Gelbringfalter, Schwarzer Apollo, Eschen-Scheckenfalter und Wald-Wiesenvögelchen, sind zusätzlich als Arten von europaweiter Bedeutung nach Anhang 2 oder 4 der FFH-Richtlinie geschützt. Gehäuft treten solche Artvorkommen dort auf, wo eine lange anhaltende Biotoptradition und ein Verbund mit ähnlichen Nachbarbiotopen bestehen.
Erhebliche Flächenverluste mussten die lichten Wälder insbesondere nach der strikten Trennung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen durch die Waldgesetzgebung seit Mitte des 19. Jahrhunderts verzeichnen. Aber auch die Festlegung geomorphologisch aktiver Bereiche, insbesondere in den Auen, hat ihren Beitrag dazu geleistet, dass diese Waldformen heute selten geworden sind. In jüngerer Zeit stellt vor allem die Eutrophierung aus Verkehr und Landwirtschaft eine fast omnipräsente Gefährdung dar; ebenso wie aus fremdem biogeographischen Regionen eingeführte Tier- und Pflanzenarten (Abb. 2).
Flächenausdehnung lichter Waldlebensräume
Tab. 2: Aktuelle Flächen lichter Waldlebensräume in Baden-Württemberg (Quelle: Waldbiotopkartierung, Stand 3/2014).
Es ist schwierig, verlässliche Zahlen über die tatsächliche Flächenausdehnung lichter Waldlebensräume zu erhalten, auch weil diese oft dynamischen Veränderungen unterliegen und entsprechende Inventuren schnell veralten. Einen hinreichend genauen und aktuellen Überblick bieten die Daten der Waldbiotopkartierung in Baden-Württemberg. In Tab. 2 sind die lichten Wälder zu sechs Hauptkategorien zusammengefasst und deren Flächen für Baden-Württemberg gesamt und nach Wuchsgebieten getrennt dargestellt. Insgesamt sind 25.000 ha Lichtwaldfläche kartiert, das sind knapp zwei Promille der Gesamtwaldfläche. Die flächenstärkste Kategorie stellen Sukzessionswälder dar, die nach Aufgabe landwirtschaftlicher Nutzung, die in den Mittelgebirgen Schwarzwald und Schwäbische Alb meist als Weide oder Grünland ausgeübt wurde, oder auf stillgelegten Torfabbauflächen im Südwestdeutschen Alpenvorland entstanden sind. Feuchtwälder und Moore stellen zusammen noch 9000 ha Lichtwaldfläche. Die 7800 ha umfassenden Waldbiotope auf Trocken- und Felsstandorten entsprechen ziemlich exakt dem naturräumlichen Potential, wie es sich aus der forstlichen Standortsaufnahme ableitet. Das heißt, dass diese Biotoptypen bisher noch wenig beeinträchtigt wurden. Gegenüber ihrer Bedeutung in früherer Zeit sind insbesondere Flächen historischer Waldnutzungsformen wie Hute-, Mittel- und Niederwald mit heute nur noch 850 ha aus dem Waldkleid Baden-Württembergs nahezu verschwunden.
Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Die Maßnahmen zur Umsetzung der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz müssen durch Forschungs- und Entwicklungsprojekte eingeleitet und begleitet werden. Wirkungen von historischen Waldnutzungsformen, die ursächlich zur Entstehung lichter Wälder beitragen haben, werden heute unter modernen ökonomischen Rahmenbedingungen nachvollzogen; in manchen Fällen muss dabei verloren gegangenes Fachwissen früherer Generationen wieder regeneriert werden. So beteiligt sich die FVA an der Erstellung von Fachkonzepten für das Regionale Waldschutzgebiet "Schwetzinger Hardt", wo Waldweide, Nährstoffentzug durch Oberbodenabtrag und Bekämpfung von Neophyten auf Versuchsflächen durchgeführt werden. Auch in anderen Wuchsräumen von Baden-Württemberg sind mittlerweile Projekte zur Pflege lichter Waldlebensräume in der Entstehung. Eine ganz anders geartete Aufgabe stellt die Renaturierung von Waldmooren dar, die durch Entwässerung und Torfabbau beeinträchtigt wurden. Auf diesem Gebiet sind aktuell drei Projekte im Südwestdeutschen Alpenvorland in Bearbeitung, weitere im Schwarzwald werden folgen. Wichtig ist, dass alle Maßnahmen durch eine Erfolgskontrolle begleitet werden, die die Wirkung auf Flora und Fauna erfasst und bewertet. Weil die genetische Vielfalt ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Biodiversität ist, plant die FVA in Zusammenarbeit mit dem bayerischen Amt für Saat- und Pflanzenzucht in Teisendorf ein genetisches Monitoring in Eichen-Reliktpopulationen auf Trockenstandorten sowie im Bergmischwald zu erproben.
Folgerungen
Lichte Wälder sind ein wertvolles naturhistorisches und oft auch zugleich kulturhistorisches Erbe. Sie sind unverzichtbarer Bestandteil regionaltypischer Vielfalt an Lebensräumen und Arten und aus diesem Grund unbedingt erhaltenswert. Dazu ist ein spezifisches Flächenmanagement erforderlich, denn weder Verfahren des naturnahen Waldbaues noch die Stilllegung von Waldflächen für den Prozessschutz sind für sich allein geeignete Konzepte, um den Bestand lichter Waldlebensräume zu erhalten und zu mehren. Der Erfolg der durch die Gesamtkonzeption Waldnaturschutz eingeleiteten Maßnahmen wird nur langfristig zu messen sein, denn der Erhalt der lichten Waldökosysteme wird bei sich weiter verändernden Umweltbedingungen und bei einem fortschreitenden Wandel von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eine permanente Herausforderung werden.