Die Schläfer sind eine Familie innerhalb der Nagetiere. Auch die Bezeichnungen "Bilch" und "Schlafmaus" sind gebräuchlich. Es sind hörnchenähnliche Säugetiere mit einer Kopf-Rumpf-Länge zwischen 6 und 19 cm. Ein Kennzeichen ist der lange, buschige Schwanz, der je nach Art 4 bis 16 cm lang ist. Die Augen der Schläfer sind sehr gross, was bei nachtaktiven Tieren üblich ist. Die Ohren sind eher klein und rund.

In der Schweiz kommen der Siebenschläfer (Glis glis), der Baumschläfer(Dryomys nitedula), der Gartenschläfer (Eliomys quercinus) sowie die ebenfalls zu den Schläfern gehörende Haselmaus (Muscardinus avellanaraius) vor. Alle vier Arten können die Rinde von Bäumen benagen; die bedeutendsten Schäden verursacht aber der Siebenschläfer.

Siebenschläfer und Haselmaus sind in der Schweiz weit verbreitet. Auf der Alpensüdseite sind sie besonders häufig anzutreffen. Der Gartenschläfer kommt hauptsächlich im Jura sowie in den Kantonen Wallis und Graubünden vor. Der Baumschläfer ist in der Schweiz sehr selten. Er wurde ausschliesslich im Engadin nachgewiesen.

Biologie des Siebenschläfers

Der Siebenschläfer ist nachtaktiv und standorttreu, und dies oft über viele Jahre. Seine Nahrung besteht aus Baumfrüchten, Beeren, Obst, Kastanien, Haselnüssen, Walnüssen, Blättern, Knospen, Rinde. Auch Insekten wie beispielsweise Maikäfer verschmäht er nicht. Gelegentlich werden Vogelnester geplündert. Das Streifgebiet des Siebenschläfers ist in der Regel 0.3 – 9 ha gross. Bevorzugt werden unterholzreiche Altholzmischbestände, insbesondere ans sonnigen Hanglagen zwischen 850 und 1150 m. Zentrum der Aktivität bilden bestimmte Plätze wie zum Beispiel ein alter Kirschbaum oder ein dichtes Brombeergebüsch.

Im Unterschied zum Gartenschläfer meidet der Siebenschläfer Nadelholzbestände. Hohe Fichten- und Tannenanteile sind sogar deutlich begrenzende Faktoren für sein Vorkommen. Wo der Bestand nur aus Buchen oder Eichen besteht, hängt die Population von den Masten (Samenertrag) dieser Bäume ab und kann von Jahr zu Jahr um ein Vielfaches schwanken.

Reinbestände von Laubbaumarten werden den Nahrungsansprüchen des Siebenschläfers aber nicht gerecht. Beigemischte Ahorne, Eschen, Hagebuchen, Edelkastanien oder Kirschen sind wichtige Bestandteile seines Biotops. Sie ermöglichen es den Tieren, die samenarmen Jahreszeiten und den Ausfall von Eichel- und Buchennüsschenjahren zu überbrücken. In artenreichen Laubwäldern ist deshalb keine direkte Abhängigkeit der Bestandesentwicklung von den Mastjahren der Buche oder Eiche gegeben. Im Lehrwald der Eidgenössichen Technischen Hochschule Zürich beobachtete man eine absolut regelmässige Frequenz der Bestandesschwankung im 4-Jahre-Rhythmus. Die Bestandesschwankungen sind in diesem Fall durch arteigene Regulationsmechanismen (Konkurrenz, Hemmung der Fortpflanzungsabläufe bei zu grosser Dichte) stärker beeinflusst als durch äussere Einflüsse. Ein eigentlicher "Zusammenbruch" der Population mit langer Erholungsphase tritt unter solchen Voraussetzungen nicht ein.

Die Zeit von Ende Oktober bis Mitte Mai, also rund sieben Monate, verbringt der Siebenschläfer mit einem Winterschlaf in einer Felsspalte oder Erdhöhle. Dabei kann er sich bis zu 1,5 Meter tief in den Waldboden eingraben. Ein Zusammenhang mit dem Siebenschläfertag besteht allerdings nicht.

Die Ranz findet von Mai bis August statt. Die Tragzeit dauert 30-32 Tage. Ausgenommen nach frühem Verlust der Jungtiere bringt das Weibchen nur einmal pro Jahr 4-6, höchstens 11 Junge zur Welt. Dazu erstellt der Siebenschläfer Neste aus Gras, Blättern (grüne Buchenblätter) und Moos in Baumhöhlen bis 40 m über dem Boden, in Nistkästen, Zwischendecken von Gebäuden oder in Felsspalten. Manchmal baut er kugelige Nester im Geäst alter Nadelbäume. Nagespuren an der Öffnung oder abgesetzte Kothäufchen auf dem Dach von Nistkästen verraten die Anwesenheit von Bilchen.

Die Hauptfeinde des Siebenschläfers sind im Sommer Waldkauz und Marder, im Winter auch das Schwarzwild, das den Boden bis 60 cm tief aufwühlt und die Schläfer verspeist. Eine Eigentümlichkeit, die dem Selbstschutz des Siebenschläfers dient, ist die sogenannte Autotomie. Darunter versteht man das Phänomen, dass sich die Schwanzhaut beim Zugriff eines Feindes ablöst. Dadurch kann der Siebenschläfer entkommen.

Schadbild

Nageschäden des Siebenschläfers treten vor allem an Berg- und Spitzhorn, Buche, Tanne und Lärche auf. Auch Pappeln, Föhren und Fichten sind betroffen. Die Schläfer entwickeln jedoch individuelle oder populationsspezifische Vorlieben. So werden an einem Ort ausschliesslich Buchen benagt, an anderen Orten wiederum vor allem Bergahorne. Gefährdet sind Stangenhölzer und die Wipfel von Baumhölzern.

Besonders häufig sind Nageschäden unmittelbar über den Ast-Ansatzstellen zu finden. Gelegentlich liegt die benagte Stelle auch direkt unterhalb eines Seitenastes. Dabei frisst der Schläfer offenbar – sich am Ast festklammernd – kopfunter, wobei der Schwanz der Balance dient. Häufig umfassen die Schadenstellen den ganzen Stamm (Ringelung). In diesem Fall kann es geschehen, dass der Baumwipfel abstirbt und in der Folge abbricht. Randständige, astige Bäume werden besonders stark angegangen.

Die Schadstelle ist finger- bis handbreit, das Abnagen der Rinde erfolgt oft plätzweise. Kleinflächige Schadstellen können auch ringelförmig ausgebildet sein. Spiralförmiger Frass wie beim Eichhörnchen kann bei Schläfern nicht beobachtet werden. Geschält wird vor allem unmittelbar vor und nach dem Winterschlaf.

Das Frassbild des Gartenschläfers entspricht jenem des Siebenschläfers: Die Schadstellen sind flächig oder ringelförmig. Abgelöste Rindenstreifen sind je nach Baumart bis zu 7 cm lang. Bei der Buche (die vom Gartenschläfer kaum angegangen wird) reisst der Siebenschläfer nur kleine Rindenstückchen weg. Der Gartenschläfer leckt vermutlich nur den Baumsaft. Unter den von ihm geringelten Bäumen kann man deshalb 5-7 cm lange und 1 cm breite Baststreifen mit anhaftender Rinde finden. Die Fachleute sind sich hingegen nicht einig, ob sich der Siebenschläfer auch nur vom Saft der Bäume ernährt oder ob er durch seine Frasstätigkeit den Rindenbast als Nahrung beschaffen will.

Verwechslung mit dem Eichhörnchen

Die Zahnspuren von Eichhörnchen und Schläfer sind annähernd gleich gross. Trotz beträchtlichem Unterschied in der Schädelgrösse ist die im Holz abgezeichnete Doppelspur der Nagezähne bei Schläfer und Eichhörnchen fast identisch. Sie ist beim Siebenschläfer 2-2,5mm breit, beim Eichhörnchen 2,5 bis 3 mm.

Aufgrund der deutlich abgezeichneten Zahnzüge im Splint von Ahorn und weicheren Laubhölzern lässt sich der Siebenschläfer leicht als Verursacher identifizieren (Abb.5). Beim Eichhörnchen sind die Zähne hauptsächlich an den Ansatzstellen der geschälten Partien sichtbar. Bei Buche und Hagebuche hinterlassen dagegen auch die Siebenschläfer oft nur undeutliche Zahnspuren, die anhand älterer Befallsbilder kaum mehr von denen des Eichhörnchens zu unterscheiden sind. Das Schadbild des Eichhörnchens hat oft eine sich um den Stamm drehende, ansteigende Form. Dieses spiralförmige Frassbild ist beim Schläfer in der Regel nicht zu beobachten.

Die Haselmaus nagt die Rinde von jungen Laubhölzern, insbesondere von Jungbuchen, in einer Breite von nur 3 bis 4 mm ab. Die Rötelmaus (Clethrionomys glareolus) ist ein tüchtiger Kletterer. Sie benagt vorwiegend bleistift- bis fingerdicke Ästchen und schält sie zum Teil vollständig weiss.

Gesetzlicher Schutz in der Schweiz und Vergütungsanspruch bei Schäden

Gemäss der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) vom 16. Januar 1991 (Stand am 1. März 2011) sind die Haselmaus und der Baumschläfer schweizweit geschützt. Der Schutz der Schläfer ist ansonsten Aufgabe der Kantone, und damit auch die Regelung der Schadenvergütung. Aktuell sind Sieben- und Gartenschläfer in den folgenden Kantonen geschützt: AG, AI, BS, BE, GE, GL, OW, SH, TI, TG, VD und ZG.

Die Schläfer unterstehen nicht dem Jagdgesetz. Dies bedeutet, dass Schäden, die der Siebenschläfer verursacht, nicht durch die Jagd vergütet werden. Dies im Gegensatz zum Eichenhörnchen, welches zwar auch geschützt ist, jedoch dem Jagdgesetz untersteht. Bei Schäden, die sich eindeutig dem Eichhörnchen zuordnen lassen, kann eine Rückvergütung beim kantonalen Wildschadenfonds geltend gemacht werden.

Die Rötelmaus geniesst keinen gesetztlichen Schutz. Es besteht damit auch kein Anspruch auf Schadenvergütung.

 

Schäden begrenzen

Im Gegensatz zum südöstlichen Europa ist der Schaden durch Siebenschläfer in der Schweiz insgesamt unbedeutend. In stark betroffenen Stangenhölzern kann dieser Bilch aber dennoch zu unangenehmen Ausfällen führen.

Weil Schläfer unter Schutz stehen, kann es bei der Schadeneindämmung nicht darum gehen, ihren Bestand zu dezimieren. Die Erhaltung guter Schläferbiotope ist vielmehr ein Natuschutzanliegen. Technische Bekämpfungsmassnahmen sind mit einem verhältnismässigen Aufwand nicht realisierbar.

Zur Verminderung von Schäden bieten sich deshalb hauptsächlich waldbauliche Massnahmen an. Insbesondere sollen Pflege- und Durchforstungseingriffe solange zurückgestellt werden, bis der natürliche Populationszyklus der Schläfer eine Talsohle erreicht. So erhöht man die Chance, dass eine genügend grosse Anzahl von Auslesebäumen unbenagt bleibt. Dies ist umso einfacher, weil Schläfer einmal angegangene Bäume oft über mehrere Jahre benagen. Bei der Entfernung von geschädigten Bäumen ist in der Regel Zurückhaltung angezeigt, weil damit der Druck auf die noch ungeschädigten Bäume steigt.

Eine weitere Möglichkeit Schäden vorzubeugen, besteht darin, die Lebensbedingungen für natürliche Feinde wie Baummarder, Eulen, Schwarzwild(!) zu verbessern, z.B. durch das Aufstellen von Nistkästen für den Waldkauz.

 

(TR)