Das Auftreten von Forstschädlingen in großer Zahl führt immer wieder zu wirtschaftlichen Einbußen im Forstsektor und das sowohl lokal als auch überregional. Es gibt verschiedene Präventionsmaßnahmen, um das Risiko von Insektenkalamitäten zu verringern. Zum einen ist ein kontinuierliches Monitoring der Insektenpopulationen in unseren Wäldern unerlässlich (Überwachung und Prognose von Schadinsekten), zum anderen ist es Aufgabe der Forstleute und Waldbesitzer, unsere Wälder mit einer angepassten nachhaltigen Waldbewirtschaftung gegenüber Schadinsekten zu stabilisieren.
Die Maßnahmen des integrierten Waldschutzes liefern kurzfristige Ergebnisse, sind aber permanent zu leisten. Eine Abkehr von gleichaltrigen Reinbeständen hin zu standortangepassten, struktureichen Mischwäldern sind bei der Prävention die wichtigsten Ziele. Diese Ergebnisse stellen sich allerdings erst mittel- bis langfristig ein.
Naturnahe und nachhaltige Wälder
Abb. 1: Naturnaher Mischwald im Südschwarzwald.
(Foto: T. Weidner)
Die langfristig beste Prävention gegen Insektenkalamitäten sind naturnahe, stabile und strukturreiche Wälder, denen ein Gleichgewicht der Kräfte eigen ist. Diese auch weiterhin zu entwickeln, gelingt am ehesten über eine naturnahe oder naturgemäße Waldbewirtschaftung. Diese Bewirtschaftungsformen sichern auf jeden Fall die gesetzlichen Vorgaben zur so genannten ordnungsgemäßen und somit auch zur nachhaltigen Forstwirtschaft. Anerkannte Zertifizierungssysteme wie FSC und PEFC, denen sich die Waldbesitzer freiwillig unterziehen, ergänzen diese Vorgaben. Zusammen wird den gesamtgesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald und dem Schutz der natürlichen Ressource Rechnung getragen.
Störungen in unseren Waldökosystemen durch Insektenkalamitäten sind auch künftig, im Hinblick auf den Klimawandel womöglich sogar in stärkerem Umfang als bisher, zu erwarten. Diese Störungen können hingenommen werden, solange sie die Wälder nicht derart beeinflussen, dass die wichtigsten Waldfunktionen (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktion) beeinträchtigen. Anderenfalls müssen die Bewirtschafter geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz der Wälder einleiten.
Gesetzliche Regelungen zum Waldschutz
Neben dem Eigeninteresse der Waldbesitzer, ihre Wälder vor Schäden und Schädlingen zu schützen, beinhalten auch die Wald- und Forstgesetze Bestimmungen zum Waldschutz. Im Grunde sind dies die Vorgaben, Wälder ordnungsgemäß und nachhaltig zu bewirtschaften, sowie Schäden vom Wald abzuwenden. Der Waldschutz findet sich somit in allen Gesetzen wieder. Oft sind darin weiterführende Maßnahmen zum Waldbrandschutz, aber auch Maßnahmen gegen biotische Schaderreger festgeschrieben.
Tab. 1: Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Waldschutz in den PuMa-Bundesländern. Abkürzungen: LWaldG = Landeswaldgesetz, LForstG = Landesforstgesetz. Stand: 05/2012 | |||
Land | Bewirtschaftung | Schutzmaßnahmen | Sonstiges |
Baden- Württemberg | LWaldG
| LWaldG
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Mecklenburg- Vorpommern | LWaldG
| LWaldG
| LWaldG
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Nordrhein- Westfalen | LForstG
| LForstG
| LForstG
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Rheinland-Pfalz | LWaldG
| LWaldG
| LWaldG
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Sachsen | SächsWaldG
| SächsWaldG
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Schleswig-Holstein | LWaldG
| LWaldG
| LWaldG
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Österreich | Forstgesetz 1975 i.d.g.F.
| Forstgesetz
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An einem Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern und mit weiterführenden Links können Sie sich nachfolgend über die Möglichkeiten zur Prävention von Insektenschäden informieren.
Externe Links
Ratgeber Forstliches Krisenmanagement
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