Das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen IPPC ist ein internationaler Vertrag mit dem Ziel, die Verbreitung und Einführung von Krankheiten an Pflanzen und Pflanzenprodukten zu kontrollieren und möglichst zu verhindern. Er regelt rechtliche und technische Maßnahmen gegen die Ein- und Verschleppung von Pflanzenkrankheiten und deren Bekämpfung.
IPPC – Internationales Pflanzenschutz-Übereinkommen
Zentraler politischer Rahmen zur Begegnung der unerwünschten Ausbreitung von invasiven Schaderregern ist die „International Plant Protection Convention“ (IPPC).
Bei der internationalen Pflanzenschutzkonvention handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der seit über 50 Jahren den internationalen Rahmen zum Schutz von Pflanzen gegen Einschleppung und Verbreitung von Schaderregern darstellt. Etwa 180 Staaten haben das Übereinkommen unterzeichnet. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen FAO (Food and Agriculture Organisation) beherbergt das Sekretariat des IPPC [1]. Das Abkommen ist für alle Unterzeichner bindend und gilt als Grundlage für nationale und supranationale Gesetzgebung in diesem Bereich. Die Umsetzung der Konvention wird dadurch gesichert das sie „Internationale Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen“ (ISPM) enthält in denen verbindlich geregelt wird, wie etwa eine Pflanzenquarantäne durchzuführen ist oder wie ein Pflanzengesundheitszertifikat anzufertigen ist.
EPPO – Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum
Auf europäischer Ebene ist die Pflanzenschutzorganisation EPPO (European and Mediterranean Plant Protection Organization) für Risikoanalysen und Warnlisten zuständig [2]. Sie setzt in Europa die Regelungen des IPPC um. Zentrales Ziel der Organisation ist es, die Pflanzengesundheit in der Landwirtschaft und im Forst zu gewährleisten. Ein weiteres Ziel ist die Bekämpfung von Schaderregern an Kultur- und Wildpflanzen sowie die Verhinderung der Einschleppung solcher Organismen. Auch durch die EPPO werden Standards zu pflanzengesundheitlichen Themen ausgegeben. Diese sind für die Mitgliedsstaaten nicht verbindlich, sondern dienen als Orientierung zur Entwicklung nationaler Verfahren zum Pflanzenschutz.
CBD – Internationales Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Ebenfalls wichtig ist das internationaleÜbereinkommen über die biologische Vielfalt („Biodiversitäts-Konvention“ oder Englisch CBD „Convention on Biological Diversity“). Die Biodiversitäts-Konvention wurde 1992 im Rahmen der Rio-Konferenz unterzeichnet und hat heute etwa 193 Mitgliedsstaaten [3]. Im Rahmen von Vertragsstaatenkonferenzen wurden themenübergreifende Arbeitsprogramme ins Leben gerufen. Dazu zählt auch das Programm „Invasive gebietsfremde Arten“. Denn diese Arten werden als direkte Treiber von Biodiversitätsverlust gesehen. 2018 wurde auf einer Konferenz ein Leitfaden hierzu erarbeitet.
Quellenangabe
Ratgeber Forstliches Krisenmanagement
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