Die Stürme Vivian, Wiebke und Lothar in den 1990er Jahren oder die Stürme Kyrill, Klaus und Xynthia zwischen 2007 und 2010 – jedes Mal wurde die europäische Forst- und Holzbranche mit mehreren Millionen Festmetern Sturmholz schwer getroffen. Waldbesitzer mussten große Mengen Holz verkaufen oder lagern. Dem Treiben der Elemente müssen Waldbesitzer und Förster zwar tatenlos zuschauen, sie können den Wald aber durch naturnahen und standortsgerechten Waldbau wappnen und ökonomische Schäden mit Hilfe langfristiger Rundholzlagerkonzepte reduzieren.
Für größere Privatwaldbesitzer, Forstliche Zusammenschlüsse oder den Staatswald gehört es zu den vorausschauenden Managementaufgaben, Lagerkonzepte für den Katastrophenfall zu entwickeln und umzusetzen. Dabei drängt sich eine sinnvolle regionale Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Waldbesitzarten auf. Kooperationsvereinbarungen können Lagerkapazitäten auslasten, Kosten senken und die Rundholzmärkte entlasten. Dabei ist die Wahl des "richtigen" Verfahrens maßgeblich. Die wichtigsten langfristigen Verfahren der Rundholzlagerung werden hier vorgestellt.
Folienlagerung
Die Folienlagerung beruht auf dem Prinzip des Luftabschlusses nach außen. Dazu wird das Holz luftdicht in Folie verpackt. Man verwendet UV-beständige Polyäthylenfolie, die unter anderem auch als Silofolie in der Landwirtschaft verbreitet ist. Derzeit gibt es zwei Verfahren, das Baden-Württembergische und das Schweizer Verfahren.
Baden-Württembergisches Verfahren
Bei diesem Verfahren wird das Holz luftdicht eingeschweißt und lagert in möglichst sauerstofffreier Atmosphäre (Abb. 3). Natürliche Prozesse wie Atmung und Gärung reduzieren den Sauerstoffgehalt unter der Folie gegen Null. Erneuter Luftzutritt ist zu verhindern. Während der Lagerzeit sind regelmäßige Kontrollen (alle vier Wochen bei Nadelholz, einmal pro Woche bei Buche) mit einem Gasmessgerät (Mietpreis rund 1.000 €/Jahr) erforderlich. Kleinere Beschädigungen der Folie können mit Gewebeband repariert werden. Bei großen Schäden bleibt meist nichts anderes übrig, als das Polter auszupacken und möglichst rasch weiterzuverarbeiten. Die häufigsten Schadursachen sind herabfallende Äste und Mäusefraß.
Tests mit Fichte/Tanne, Kiefer, Buche, Bergahorn, Esche sowie Birke zeigten, dass das Holz in jedem Fall frisch sein muss und bei ungestörter Konservierung auch nach längerer Lagerdauer keine oder kaum Qualitätsverluste auftreten.
Eine rasche Weiterverarbeitung des Holzes nach dem Öffnen der Folien sowie eine künstliche Trocknung der Schnittware tragen wesentlich dazu bei, die Holzqualität zu erhalten. Buchenholz muss innerhalb von ein bis zwei Tagen im Sägewerk weiterverarbeitet werden. Sonst führen die sofort einsetzenden Oxidationsprozesse zu einer sich von den Stirn- und Mantelflächen schnell ausbreitenden Grauverfärbung. Für Nadelholz ist die Zeitspanne etwas größer, da die holzzerstörenden Pilze relativ langsam wachsen.
Schweizer Verfahren
Das Schweizer Verfahren verzichtet auf die Bodenfolie. Das verpackte Holz wird durch den Luftabschluss nach außen permanent feucht gehalten und auf diese Weise vor Entwertung geschützt. Aufgrund mangelnder Untersuchungen wird aus der Praxis derzeit eine Lagerzeit von einem Jahr empfohlen. Um gravierende Qualitätsverluste zu vermeiden, sind folgende Punkte zu beachten:
- Nur absolut frisches Holz eignet sich für die Einlagerung.
- Das Holz muss sofort nach dem Einschlag ins Folienlager.
- Die Hölzer sollten möglichst gleich lang sein, um Hohlräume zu vermeiden.
- Rindenschäden und Verletzungen des Stammmantels sind unbedingt zu vermeiden.
- Nur frische bis feuchte, windstille Standorte als Lagerort wählen, trockene windige Plätze sind ungeeignet.
Untersuchungen liegen bisher nur für Fichtenholz vor. Nach der Auslagerung muss bei stirnseitigen Einläufen ein ausreichender Kappschnitt möglich sein. Daher sollte nur Langholz konserviert werden.
Beide Verfahren der Folienlagerung sind aufgrund des hohen Logistikaufwands nur für den größeren Waldbesitz und für forstliche Zusammenschlüsse geeignet. Nachteilig wirken sich die relativ hohen Kosten aus und die nötigen regelmäßigen Kontrollen.
Nasslagerung
Abb. 4: Korrekt eingerichtete Beregnungsanlagen schützen sehr zuverlässig über mehrere Jahre hinweg eingelagertes Holz vor Entwertung (Foto: G. Brehm, AELF FFB).
Bei der Nasslagerung gibt es die Verfahren der Beregnung und der Wasserlagerung. Beide Möglichkeiten können über Jahre hinweg die Entwertung des Holzes durch Pilz- und/oder Insektenbefall weitgehend verhindern. Sie entlasten somit deutlich den Holzmarkt und vermeiden den Einsatz von Insektiziden.
Beregnung
Die Beregnung von Stammholzpoltern ist in Sägewerken üblich zur Produktionssteuerung und die wichtigste Methode zur Langzeitlagerung von Sturmholz. Sie ist die gängigste Lagerungsform und gilt in der Wissenschaft sowie in der Praxis als die zuverlässigste.
Eine Beregnungsanlage kann aus dem Grundwasser, einem Oberflächengewässer oder der öffentlichen Wasserversorgung gespeist werden. Für Anlage und Betrieb eines Beregnungsplatzes ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Beregnungsanlage muss hinsichtlich Lage und Form des Lagerplatzes sowie Art, Menge und Druck des Wassers passend dimensioniert sein.
Für die Qualitätssicherung ist eine Beregnungsmenge von 50 mm pro Tag erforderlich. Die Kosten belaufen sich auf etwa 13,- bis 15,- Euro pro Festmeter (€/Fm) im ersten Jahr (inkl. Investitionskosten und Beifuhr). Die reinen Unterhaltskosten betragen etwa 2,- bis 2,50 €/Fm/Jahr.
Wird nur gesundes Holz eingelagert und sachgemäß beregnet, ist es möglich die Holzqualität über einen längeren Zeitraum zu erhalten. Unter diesen Bedingungen lassen sich Fichten drei bis sechs Jahre, Kiefern mindestens zwei Jahre und Buchen zwei Jahre konservieren.
Wasserlagerung
Rundholz in stehende (oder auch langsam fließende) Gewässer einzulagern, ist eine sichere, vor allem in Skandinavien und Nordamerika seit langem praktizierte Art der Nasskonservierung. Die Stämme werden einzeln oder zusammengefasst zu Flößen oder Bündeln in das Gewässer gebracht.
In Bündel zusammengefasste Stämme erfordern nur wenig Fläche, aber eine Wassertiefe von mindestens zwei bis drei Metern. Ein Bündel kann etwa zehn bis zwanzig Festmeter Nadelholz bzw. sechs bis zwölf Festmeter Laubholz umfassen. Zwei Drittel des Stammquerschnittes oder mehr müssen ständig unter Wasser liegen. Eventuell ist extra zu beregnen. Buchenstämme sind bereits nach kurzer Zeit nicht mehr schwimmfähig. Das rasche Absinken des Buchenholzes verhindert Pilzbefall. Wassergelagertes Buchenholz bleibt gut schälbar. Beim Nadelholz ist bei längerer Lagerdauer Pilzbefall nicht zu vermeiden. Ansonsten bietet das Verfahren sicheren Schutz. Es erfordert nur geringen technischen Aufwand. Die Bergung der Stämme kann sich jedoch schwierig gestalten.
Die Kosten der Wasserlagerung liegen, wenn bereits ein benutzbares Gewässer vorhanden ist, bei etwa 15,- €/Fm.
Beide Nasslagerungsverfahren schützen sehr zuverlässig Fichten-, Tannen-, Kiefern- und Buchenholz vor einer Entwertung. Wegen des hohen Logistikaufwandes eignet es sich aber nur für den größeren Waldbesitz und für forstliche Zusammenschlüsse.
Baden-Württembergisches Verfahren | Schweizer Verfahren | Beregnung | Wasserlagerung | |
allgemein |
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Vorteile |
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Nachteile |
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Ausblick
Ein schwerer Orkan wird Mitteleuropa wieder treffen und Schäden – auch forstliche – hinterlassen. Ungewiss ist nur, wann und wo das sein wird. Ein vorsorgendes Konzept für die Lagerung von Sturmholz kann wirtschaftliche Verluste mindern. Das seit Jahrzehnten bewährte Verfahren der Nasslagerung durch Berieseln verspricht nach wie vor den größten Erfolg. Aber auch Folienverfahren können in bestimmten Situationen ergänzend oder als erste Wahl zum Einsatz kommen. Bei besonders großen Schadereignissen oder dem Fehlen von Alternativen kann auch die Wasserlagerung zielführend sein. Das entscheidende ist, dass sich Waldbesitzer im Verbund mit ihren Forstlichen Zusammenschlüssen dazu entschließen, Lagerkonzepte zu entwickeln und diese umzusetzen. In Bayern wird die Erstanlage von Lagerplätzen mit bis zu 40 Prozent als Investitionsmaßnahme bei Forstlichen Zusammenschlüssen gefördert.