Das ist in punkto Sicherheit zu beachten
Bei der sicherheitstechnischen Begutachtung wurde aufgrund der gesetzlichen Herstellervorschriften sowie der ÖNORM EN 12999 Krane - Ladekrane) vorgegangen. Zunächst zur Kennzeichnung: Auf jedem Krananhänger muss eine Kennzeichnung (Typenschild) mit Name und die Anschrift des Herstellers, die Typen- oder Serienbezeichnung, die Seriennummer, das Baujahr, die CE-Kennzeichnung und Angaben zur Nennlast angebracht sein.
Weiters sollten Warnhinweise (z. B. Gefahrenbereich 20 Meter oder ein Symbol für das Verbot des Hakenbetriebes) aber auch informative Hinweise (z. B. Drehzahlangabe und Drehrichtungspfeil bei Gelenkwellenbetrieb) angebracht sein.
Beim Kran selbst haben wir die Stellteile auf ihre Funktionalität bzw. Übersichtlichkeit geprüft. Steuerstände sollten so ausgeführt werden, dass Stehplattformen rutschfest, durchlässig sowie ein gewisses Mindestmaß aufweisen.
Hochsitze benötigen einen sicheren Auf- und Abstieg (Abbildung rechts), rutschfeste Stufen sowie keine scharfen Kanten bei Handläufen und Griffen. Wichtige Punkte bei den hydraulischen Einrichtungen sind beispielsweise ein Sicherungshahn bei einer eigenen Ölversorgung, entsprechende Überlastsicherungen, Abdeckungen von Schlauchleitungen im Bedienbereich sowie der Schutz gegen Quetschen und Abreiben von Schläuchen, Zylindern und Rohren.
Beim Bau eines Krananhängers ist vor allem auf das entsprechende Frontgitter (Prallgitter), die Standsicherheit des abgekuppelten Anhängers, eine Sicherung einer eventuellen Deichsellenkung, unverlierbare Sicherungselemente, eine normgerechte Zugöse, einen Zapfwellenschutztopf sowie Halterungen für die abgekuppelte Gelenkwelle und Bremsschläuche zu achten.
Die Stützbeine benötigen entsprechende Sicherungen für die Transportposition.
Weiters sind Krananhänger mit einer für die Tätigkeit und Größe des Krananhängers geeigneten und angepassten Bremskraftanlage auszustatten, um ein höchstmögliches Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Neben einer sicherheitstechnisch einwandfreien Maschine ist der Kranführer entsprechend zu schulen.
Kranführer müssen körperlich und geistig dazu in der Lage sein sowie hinreichende
Erfahrung besitzen. Eine geeignete Ausbildung in einer forstlichen Ausbildungsstätte wird dringend empfohlen.