Jagdgenossen und Jäger haben zum Teil gleiche Interessen im Bezug auf das Jagdrevier und pflegen daher oft eine enge Zusammenarbeit bei lebensraumverbessernden Maßnahmen. Das sind die Anlage und Pflege von Blüh- und Stilllegungsflächen, Gewässerrandstreifen und Hecken. Von Wildkräutereinsaaten, Blühstreifen oder den Lerchenfenstern (vgl. Kasten) profitieren auch unzählige geschützte Insekten, Reptilien, Kleinsäuger und Vögel. So werden im Jagdrevier abwechslungsreiche Lebensbedingungen für eine bunte Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten erhalten.
Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd dienten und dienen bis heute immer dem Gemeinwohl. Im Mittelpunkt steht die Produktion von ausreichenden, gesunden Lebensmittel, von Rohstoffen zur Energieversorgung und von Holz für das Bauwesen. Das Ergebnis ist eine gepflegte, vielfältige Kulturlandschaft, die mit dem engen Wechsel von Wäldern, Wiesen, Feldern, Hecken und Gewässern eine Artenvielfalt beheimatet, wie sie eine unberührte Natur nicht beinhalten würde.
Lerchenfenster:
Das Lerchenfenster ist eine Maßnahme zur Förderung der Feldlerche. Der Landwirt stellt bei der Getreideaussaat seine Sämaschine einige Meter lang ab. Dadurch entsteht inmitten des Getreideackers eine etwa zwanzig Quadratmeter große Stelle ohne Aussaat. Dort wachsen für eine Saison nur Wildkräuter wie Klatschmohn oder Acker-Rittersporn auf.
Jagdrecht vs. Naturschutzrecht
Das bestehende Jagdrecht zielt auf eine nachhaltige Jagd ab. Jagdgenossen und Jäger sind gesetzlich beauftragt, einen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten sowie zur Pflege und zur Sicherung seiner Lebensgrundlagen beizutragen.
Die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten genießen damit einen höheren Schutz als Arten, die allein dem Naturschutzrecht unterstehen. Die von einigen Naturschützern geforderte Kürzung der Liste der jagdbaren Tiere wäre hingegen völlig kontraproduktiv.
Jagd als Schutz und Regulativ
Seltenen Tieren kann neben der Lebensraumverbesserung eine zurückhaltende Jagd helfen. Das kann freiwillig sein, wie z.B. beim Rebhuhn, oder aufgrund einer ganzjährigen Schonzeit, wie z.B. bei den Greifvögeln. Werden ganzjährig geschonte Tierarten wieder häufiger oder verursachen Schäden, kann eine Jagdzeit zur Bestandsregulierung festgesetzt werden. Unterliegt eine Art allein dem Naturschutzrecht, ist eine Regulierung nur nach Überwinden größter Hindernisse möglich, wie z.B. beim Biber oder den Graugänsen.
Beeinträchtigen zu hohe Wildbestände die Artenvielfalt, z.B. bei der Entmischung von Waldverjüngungen durch Verbiss, kann der Jäger mit einem entsprechenden Abschuss einen an den Lebensraum angepassten Wildbestand herstellen. Dies ist auch vorrangig im Interesse der Waldbesitzer, die im Zeichen des Klimawandels eine betriebliche Risikostreuung betreiben.
Neozoen wie Waschbär, Marderhund und Nutria können mittels Abschuss allein nicht reguliert werden. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Fallenjagd. Politik und Naturschutz müssen bei den Bürgern für die Akzeptanz einer tierschutzgerechten Fallenjagd werben. Die Alternative, wie sie die Niederlande mit dem Fang und Töten mit Gas beim Gänseproblem praktizieren, ist für Deutschland strikt abzulehnen. Unter diesem Blickwinkel sind auch Beschränkungen der Jagd in Naturschutzgebieten stets kritisch zu hinterfragen.
Jägern und Jagdgenossen ist ein möglichst großer Spielraum einzuordnen, damit die beispielhaft genannten Ziele erreicht werden. Eine praxisorientierte Forschung soll sie dabei unterstützen. Nachhaltige Jagd ist bäuerliches Nutzungsrecht, Wirtschaftsfaktor, angewandter Naturschutz und nicht zuletzt Kulturgut. Die Rechtskreise Jagd und Naturschutz sind aufgrund unterschiedlicher Zielrichtungen getrennt zu halten, wobei nach einem Rechtsgutachten das Jagdrecht grundsätzlich höher als das Naturschutzrecht einzustufen ist.
Abb. 2: Eine artenreiche Naturverjüngung kann sich nur dann entwickeln, wenn der Wildbestand durch die Jäger reguliert wird (Foto: Florian Stahl, LWF).
Hauptübel Flächenverbrauch
Lebensraumzerstörung ist die Hauptursache für den Artenschwund. Mit über 16 Hektar täglich stehen Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenbau oder Neuausweisung von Gewerbegebieten an erster Stelle. Gleichzeitig zu den ökologischen Auswirkungen werden der Land- und Forstwirtschaft wertvolle Produktionsflächen entzogen und Wildlebensräume zerstört. Durch die zusätzliche Forderung nach Ausgleichsflächen sind Landwirte und Waldbauern gleich doppelt betroffen.
Flächenverbrauch und Ausgleichsmaßnahmen müssen kritisch hinterfragt werden. Bei der Ausgleichsregelung muss der Rückbau der unzähligen, nicht mehr benötigten versiegelten Flächen Vorrang vor der Beanspruchung von Flächen der Landwirte und Waldbauern haben. Wir werden künftig immer mehr auf Lebensmittel und Energie aus der Land- und Forstwirtschaft angewiesen sein. Und eine erfolgreich Land- und Forstwirtschaft ist untrennbar mit einer sachgerechten Jagd verbunden. Deshalb hat die Jagd auch in Zukunft Anspruch auf einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft.