Der Erhalt und die Entwicklung lichter Wälder liefern einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der regionalen Artenvielfalt. Deshalb sind Lichtwälder ein wichtiger Bestandteil in der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz von ForstBW. Ein landesweites Lichtwaldkonzept wird an der FVA in Freiburg erstellt und durch bereits laufende Lichtwaldprojekte mit Erfahrungen aus der Praxis bereichert.
"Die Lebensräume lichter Wälder sind in Baden-Württemberg Orte räumlich konzentrierter naturraumtypischer Biodiversität" (Michiels 2015) und oftmals Lebensstätte spezialisierter und zum Teil gefährdeter Organismen. Deshalb sind Lichtwälder in der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz von ForstBW in den Zielen 3 (natürliche lichte Wälder) und 4 (anthropogene Lichtwälder) platziert. Schonwälder stellen dabei ein wirkungsvolles Instrument des Waldnaturschutzes dar, mit dem historische Waldnutzungen angewendet werden können, um lichte Wälder flächenwirksam weiterzuentwickeln.
Maßnahmen zum Erhalt lichter Wälder
Zur Erhaltung bzw. Anlage eines lichten Waldes, empfiehlt es sich, nach folgendem Ablaufschema vorzugehen: Lichtwaldgenese verstehen → partizipativen Prozess zum Projektaufbau starten → gemeinsam Flächenentwicklungsziele definieren → Umsetzung durchführen → evaluieren und justieren.
Lichtwaldgenese verstehen
Lässt das Erscheinungsbild eines Waldes auf eine Lichtwaldgeschichte rückschließen, bieten sich gute Ansatzmöglichkeiten für eine Lichtwald-Gestaltung. Um die Biodiversität des lichten Waldes möglichst optimal zu fördern, gilt es die Ursachenkomplexe zu kennen, die den entsprechenden Lichtwaldcharakter bedingen. Das bedeutet, die Biotoptradition muss analysiert werden. Es ist wichtig zu wissen, wie stark die natürlichen und menschlichen auflichtenden Faktoren ausgeprägt waren und sind. Eine Übersicht über die verschieden Entstehungsarten und Ursachen lichter Wälder gibt Michiels 2015.
Um die Biotoptradition vor Ort nachvollziehen zu können, liefern Standort, Bestandesstruktur, Ausformung der Gehölze, Artenzusammensetzung der Gehölz- und Bodenflora und kulturhistorische Relikte Anhaltspunkte. Die Bestandesstruktur ist oftmals durch den kleinräumigen Wechsel von Gehölzen verschiedener Wuchshöhen, kleinere Blößen und Lichtungen und großkronige Altbäume gekennzeichnet. Je nach Standorteinflüssen und Bewirtschaftungsgeschichte sind geringe Wuchshöhen, verwundene, verzwieselte Stammformen, großkronige Bäume mit tiefer Beastung, Stockausschläge und Arten der Offenland- und Übergangslebensräume im Bestand vorzufinden. Sollten die den Wald licht haltenden Faktoren zum Erliegen gekommen sein, wie etwa durch Eutrophierung magerer Standorte oder durch den Stopp der Waldnutzungen, können oben erwähnte Elemente durch dichte Gehölzsukzession oder Neophytenbestände kaschiert sein. Beim Erarbeiten der Lichtwaldgenese und -weiterentwicklung ist die Einschätzung folgender Parameter hilfreich:
- Sukzessionsverlauf
- Maß der Stoffeinträge (Eutrophierung), Altlasten
- Ökologische Wirkung von Neobiota (Neophyten und Neozooen)
- Wildtier-Besatzdichten: Verbiss und Wühlen
- Forstliche Flächennutzung: Nutzungsstopp, Meliorationen, Aufforstungen
- Biotopzerschneidung, -isolation, -vernetzung, (Mindest-) Flächengrößen
- Gesellschaftliche Nutzungsansprüche (z. B. Freizeitnutzung)
- Zielkonflikte: zw. Nutzergruppen, zw. Schutzobjekten: schützenswerte Arten, Bodendenkmale, Kulturrelikte
- Wissenserosion/fehlende Akteure
Partizipativen Prozess starten
Der Erhalt eines lichten Waldes ist oftmals eine komplexe, mehrstufige Aufgabe im Zusammenspiel verschiedener Interessensgruppen. Zur erfolgreichen Projektumsetzung ist ein Wirkungsgefüge aus Akteuren mit forst- und landwirtschaftsrechtlichen, waldbaulichen, naturschutzfachlichen, jagdlichen, tierhalterischen, kulturhistorischen und sozio-ökonomischen Kenntnissen gefragt. Vor der Umsetzung auf der Fläche ist zu erklären, mit welchen naturräumlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen die Akteure (inkl. Weidetiere) und Lichtwald-Organismen konfrontiert sind. Damit die passenden Auflichtungs- und Pflegemaßnahmen gewählt werden können, gilt es gemeinsam herauszuarbeiten, worin die aktuelle und zukünftige naturschutzfachliche als auch kulturelle Wertigkeiten des lichten Waldes bestehen. Eine frühzeitige Zusammenführung der Akteure und die gemeinsame Projektbegleitung eröffnet die Chance, diese Herausforderungen während des Projektverlaufs zu meistern und den Projekterfolg zu steigern.
Flächenentwicklungsziele definieren
Im Flächenentwicklungsziel muss geklärt sein, ob die Akteure den lichten Wald zum Erhalt ausgewählter (Lichtwald-) Zielarten gestalten möchten oder ob ein Lichtwaldbiotop so angelegt wird, dass möglichst viele Spezies aufgrund des strukturellen Angebots Lebensraum finden sollen. Die Entscheidung für ein bestimmtes Flächenentwicklungsziel macht zudem klar, welche Organismen die "Gewinner und Verlierer" einer Lichtwaldmaßnahme sein werden. Lichte Wälder können zwar einer hohen regionalspezifischen Biodiversität Raum bieten, bedienen aber nicht alle Lebensraumansprüche der mitteleuropäischen Arten. Den benachteiligten Arten sollte im Umfeld passender Lebensraum angeboten werden. Um die dauerhafte Ansiedlung der gewünschten Spezies im Lichtwald zu sichern, müssen die Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen langfristig angelegt sein.
Lichte Wälder können aufgrund ihrer Geschichte und wegen ihres ansprechenden Landschaftsbildes eine große gesellschaftliche Bedeutung haben. Lichtwaldakteure müssen die Rolle und Ansprüche des Menschen an den Lichtwald berücksichtigen. Darunter können beispielsweise alte Holznutzungsrechte oder Freizeitnutzungen wie Wandern oder Reiten zählen.
Wälder mit Lichtwald-Biotoptradition eigenen sich besonders für Freistellungsmaßnahmen. Zum einen kann man dort an vorhandene Lichtwaldstrukturen angeknüpften, zum anderen ist von der Präsenz einer Diasporenbank sowie Reliktpopulationen der Lichtwaldarten auszugehen. Die Fortführung historischer Waldnutzungspraktiken geschieht im Kontext heutiger Gesetze (z. B. Landeswald-, Naturschutz-, Boden-, Wasser-, Tierschutzgesetze), Werte und Normen. Es ist nicht das Ziel, historische Zustände zu kopieren oder rein museale Landschaften zu erzeugen.
Weist ein Wald keine Lichtwald-Biotoptradition auf, kann nach klarer Zieldefinition diese durch Auflichtungsmaßnahmen neu begründet werden. Zur Anlage eignen sich solche Räume, in denen aufgrund standörtlicher und wirtschaftlicher Gegebenheiten eine langfristige Lichthaltung gewährleistet werden kann, sprich Akteure zur Biotoppflege vorhanden sind. Bei diesem Vorgehen entstehen kurz- bis mittelfristig artenärmere Lichtwälder als bei vergleichbaren Standorten mit lange bestehender Lichtwaldtradition.
Umsetzung durchführen
Auf der Fläche findet die Umsetzung eines Lichtwaldprojektes in zwei Schritten statt. Auf ein Bündel an Erstmaßnahmen folgt eine langjährige Pflege. Die Erstmaßnahmen dienen der Auflichtung des Waldbestandes und der Vorbereitung der Ansiedelung bzw. Populationsvergrößerung gewünschter Organsimen. Die Folgepflege garantiert den lichten Waldcharakter und die gewünschte Dynamik auf der Fläche (Tab. 1).
Tab. 1: Erstmaßnahme- (E) und Pflegemöglichkeiten (P) in den jeweiligen Lichtwaldtypen. | |||||||
Option | natürl. Lichtwald | Nieder- wald1 | Mittel- wald1 | Weide-/ Hutewald | Streunutz- ungswald | Kopfbaum- wald | Andere Pflanz- wälder |
Auflichten | E, P | E, P | E, P | E, P | E, P | E, P | E, P |
Auf Stock setzen | E, P | E, P | |||||
Fällmaterial austragen | E, P | E, P | E, P | E, P | E, P | E, P | E, P |
Schirmbäume entwickeln (Lassreitel) | P | P | P | P | P | ||
Altbäume (be-)ernten (Früchte, schneiteln) | P | P | P | P | P | ||
Sicherungsschnitte/ -fällungen | (P) | P | P | P | P | ||
Habitatbäume und Alt-/Totholz belassen | P | (P) | P | P | P | P | P |
Bodenaushagerung/ -abtrag | E | (E) | E | (E) | |||
Naturverjüngung sichern | P | P | P | P | P | P | P |
Gehölze nachpflanzen | P | P | P | P | P | P | |
Lokal unerwünschte Pflanzen entfernen | E, P | E, P | E, P | E, P | E, P | E, P | E, P |
Geomorphologische Aktivität zulassen | E, P | (P) | |||||
Nutztierbeweidung und Beweidungsinfrastruktur einrichten | (E, P) | E, P | (E, P) | (E, P) | (E, P) | ||
Schutzobjekte (Organismen, Kulturgüter) sichern | E, P | E, P | E, P | E, P | E, P | E, P | E, P |
Wildbesatz anpassen | E, P | E, P | E, P | E, P | E, P | E, P | E, P |
Der seit einigen Jahrzehnten merkliche atmosphärische Eintrag von Stickstoff fördert die Eutrophierung der Lichtwaldstandorte, was die Arten magerer Standorte in starken Konkurrenzdruck versetzt. Der Abtransport des Fällmaterials und wenn nötig des Oberbodens fördert die Aushagerung. Eine Vernetzung mit Offen- und Halboffenland und/oder Ansalbung mit Diasporen aus regionalem Mähgut unterstützt den Prozess der Ansiedelung gewünschter tierischer und pflanzlicher Spezies. Bei Auflichtungsmaßnahmen können einige Bäume durch Ringeln in ein kontinuierliches Absterben gebracht und der Totholzanteil auf der Fläche erhöht werden.
Die Abb. 3 zeigt die Bekämpfung der neophytischen, invasiven Amerikanischen Kermesbeere (Phytolacca americana) zum Erhalt eines lichten Kiefernwaldes im nördlichen Oberrheinischen Tiefland. Die Beweidung zur Gestaltung eines halboffenen Hutewaldes auf der Mittleren Schwäbischen Alb wird in Abb. 4 dargestellt.
Evaluieren und justieren
Die regelmäßige Überprüfung des Projektverlaufs ermöglicht es einzuschätzen, ob die Entwicklungen zielführend verlaufen. Zusätzlich kann auf überraschende und unvorhersehbare Vorkommnisse reagiert werden, wie etwa dem Auflaufen von Neophyten, unerwartetem Verhalten der Weidetiere oder dem Aufkommen von Freizeitaktivitäten auf der Fläche. Neue Kenntnisse ermöglichen eine bessere Bewertung des bestehenden und des potenziellen Arten- und Strukturpotenzials. Bei flexiblem Management können dann, falls nötig, Zielvorstellungen und Maßnahmen nachjustiert werden. Die neuen Kenntnisse fliesen nicht nur in Maßnahmen zur Flächengestaltung ein, sondern finden auch in der Umweltbildung und Besucherlenkung Anwendung.
Schonwälder als Instrument zum Erhalt lichter Wälder
In Baden-Württemberg kann Wald mit Zustimmung des Waldbesitzers durch Rechtsverordnung der Höheren Forstbehörde als Waldschutzgebiet ausgewiesen werden, entweder als Bann- oder als Schonwald (Landeswaldgesetz Baden-Württemberg). In Schonwäldern können gezielt Pflegemaßnahmen zugunsten seltener Waldgesellschaften, Waldbiotope und zur Optimierung und Vernetzung von Lebensräumen bestimmter Arten (z.B. Auerhuhn) umgesetzt werden.
Ein weiterer wichtiger Schutzzweck ist der Erhalt historischer Waldnutzungsformen. Hier liegt die Zielsetzung in der langfristigen Fortführung von Nieder- und Mittelwäldern, über Streunutzungsflächen bis hin zu Hutewäldern. Diese vielfältigen Aktionsmöglichkeiten erlauben es, sowohl forsthistorisches Wissen zu bewahren als auch Artenschutzaspekte zu verwirklichen und im lichten Wald weiterzuentwickeln.
In Baden-Württemberg sind aktuell 367 Schonwälder mit einer Gesamtfläche von rund 17.389 ha ausgewiesen (Stand: Dez. 2015). Die Flächen variieren dabei in ihrer Größe von 0,6 ha (Schonwald "Heselmiss") bis 1345,9 ha (Schonwald "Kaltenbronn"), durchschnittlich liegen sie bei rund 47 ha (Abb. 5).
Mit den Schonwäldern steht dem Waldnaturschutz ein flächenwirksames und die verschiedenen Eigentümer einbeziehendes Instrument zur Verfügung. Je nach Schutzziel werden die Schutzbestimmungen und Pflegemaßnahmen entsprechend ausgerichtet und formuliert. Alle zehn Jahre prüft die Forsteinrichtung die Einhaltung der vorgegebenen Maßnahmen im Öffentlichen Wald und setzt diese in einem Maßnahmenplan um.
Der Auszug aus der Verordnung des Schonwaldes Mittelwald-Kastenwört (Kreis Karlsruhe) zeigt exemplarisch, wie Schutzzweck und Vorgaben in einer Verordnung aussehen können:
Zielsetzung ist "die Fortführung der Mittelwaldbewirtschaftung als kultur-historische Waldnutzungsform" mit den folgenden Schutz- und Pflegegrundsätzen sowie forstliche Maßnahmen (LUBW Schutzgebietsverzeichnis):
- Mittelwald-Schlagstellung etwa alle 5 Jahre auf ca. 0,5 ha.
- Umtriebszeit des Unterstandes ca. 30 Jahre.
- Erhaltung von ca. 60 Oberholzstämmen pro ha.
- Sicherung der nachfolgenden Oberholzgeneration durch Naturverjüngung und gegebenenfalls Pflanzung von Eichen-Heistern.
- Erhaltung und Förderung der vorhandenen Baum- und Strauchartenvielfalt.
Folgerungen
Der Startschuss zum Erhalt und zur Entwicklung von Lichtwaldlebensräumen ist in Baden-Württemberg gefallen. Die passenden Maßnahmen und Instrumente, Lichtwald-Potenzialräume und motivierte Akteure sind vorhanden. Nun gilt es, die Vorhaben auf größerer Fläche umzusetzen. Dazu helfen landesweite Konzepte unter Berücksichtigung regionaler Situationen, die Vernetzung der Akteure, Erfahrungen aus der Praxis und die weitere Anpassung der Schutz- und Förderinstrumente. Ein rechtzeitiges und schnelles Handeln wird nötig, wenn auf den Lichtwaldflächen Herausforderungen wie etwa durch den Klimawandel oder invasive Neophyten erkannt werden. Damit die Lichtwalderfahrungen weitergegeben werden können, wird die Tätigkeit von Multiplikatoren immer wichtiger werden.