Der Schweizer Wald ist bei Erholung suchenden Menschen ein beliebter Ort. Sie gehen spazieren, betätigen sich sportlich oder geniessen die Ruhe. Die Hälfte der Bevölkerung hält sich wöchentlich mindestens einmal im Wald auf. Es ist erlaubt und im Zivilgesetzbuch verbrieft, sowohl den öffentlichen als auch den privaten Wald zu
betreten. Die Schweizer Wälder zeichnen sich nicht nur durch vielfältige Waldbilder aus, sondern sind durch ein weitläufiges System von gut beschilderten Wanderwegen gut erschlossen. Freizeit und Erholung im Wald erfreuen sich grosser Wertschätzung.
So lange es der Waldwirtschaft gut ging, wurden Erholungsleistungen gratis im so genannten "Kielwasser der Holzproduktion" angeboten. Seit den 1980er Jahren ging es der Waldwirtschaft schlechter und es wurde vermehrt diskutiert die Erholungsleistungen ökonomisch in Wert zu setzen. Einige Forstbetriebe setzten diese Idee um. Wie weit verbreitet dieser Wandel in der Praxis jedoch ist, war bislang unbekannt.
Die vorliegende Studie vermittelt nun einen Überblick über die Inwertsetzung von Freizeit und Erholung im Schweizer Wald.
Fazit der Studie
Abb. 2 - Der Wald ist als Freizeit- und Sportstätte äusserst beliebt. Wie lässt sich diese unentgeltliche Leistung in Wert setzen?
Foto: Thomas Reich (WSL)
Zur Zeit findet eine Inwertsetzung der Freizeit- und Erholungsnutzung des Waldes in der Schweiz nur in sehr geringem Umfang statt. Bei den angebotenen Produkten handelt es sich meist um Kuppelprodukte, die im Rahmen der Waldbewirtschaftung anfallen (z.B. Wegenetz), um kleinere Zusatzprodukte (z.B. besondere Wegepflege, Ausschilderung) sowie um kleinere eigenständige Produkte (z.B. Bänke, Rastplätze). Vereinzelt werden auch grössere und ausschliesslich für die Freizeitnutzung bestimmte Produkte angeboten, wie z.B. ein Seilpark, Walderlebnistage oder Mountainbike-Parcours.
Diese Produkte zeigen, dass Einnahmen aus der Erholungsnutzung des Waldes erzielt werden können. Für den Wegeunterhalt scheint ein Beitrag durch die öffentliche Hand in der Regel möglich zu sein. Aber auch andere, häufig anzutreffende Erholungseinrichtungen können durch die öffentliche Hand (mit-)finanziert werden. Eine solche (Teil-)Finanzierung durch die öffentliche Hand oder organisierte Nutzergruppen deckt sich mit theoretischen Überlegungen, da diese Gruppen direkt die Interessen der Bevölkerung bzw. spezieller Nutzergruppen vertreten und entsprechend Steuern oder Mitgliedsbeiträge erhalten. Es ist daher in ihrem Interesse, das Angebot von Erholungsprodukten zu sichern und (mit) zu finanzieren, von dem die Bevölkerung bzw. Gruppenmitglieder teilweise oder ausschliesslich profitieren. Sollen diese Organisationen zu einer Kostenübernahme oder -beteiligung bewegt werden, ist einerseits der entstehende Nutzen zu verdeutlichen und andererseits die Tatsache, dass der Forstbetrieb nicht zu einem Angebot dieser Produkte verpflichtet ist.
Es lässt sich festhalten, dass es sich bei der Inwertsetzung von Freizeit und Erholung im Wald für die Betriebsleitung in der Regel um ein neues Aufgabengebiet handelt. Die Inwertsetzung von Freizeit und Erholung bedeutet eine Nachfrageorientierung, während das traditionelle Kerngeschäft Holzverkauf vorwiegend angebotsorientiert betrieben wird. Zudem gilt es, Marketingkompetenz zu erwerben, wenn in Zukunft eine vermehrte Inwertsetzung von Nicht-Holz-Produkten durch die Forstbetriebe realisiert werden soll.
(TR)