Die gutachtliche Einschätzung durch die Bezirksforstbehörde kann durch das Wildeinflussmonitoring (www.wildeinflussmonitoring.at) mit einer nachvollziehbaren Erhebung untermauert werden. Anhand der Folgeerhebung kann überprüft werden, ob angeordnete Maßnahmen (etwa im Abschussplan) Auswirkung auf die Waldverjüngung haben.

Bundesweite Daten über Verjüngung und Verbiss lieferte bisher nur die Österreichische Waldinventur (ÖWI). Ab 1970 wurde die freistehende Jugend auf temporären Flächen erhoben und das Verbissprozent je Baumart in Zehnteln der Stammzahl angegeben.

Die Zunahme von Naturverjüngung erforderte eine differenziertere Beurteilung der Verbisssituation. Im Gegensatz zur Aufforstung mit Mindestpflanzenzahl stellt in einer stammzahlreichen Naturverjüngung nicht mehr jede verbissene Pflanze automatisch einen Schaden dar.

Waldinventur liefert Bundes- und Landesergebnisse

Die ÖWI erhebt seit 1986 auch die Naturverjüngung unter Schirm (auf permanenten Probeflächen). Beurteilt wird zuerst, ob die Anzahl der unverbissenen Pflanzen das Verjüngungsziel erreicht. Wenn nicht, schaut man sich an, ob und in welchem Ausmaß Verbiss dafür verantwortlich ist. Die Verjüngungsdaten der ÖWI werden auf Bundes- und Landesebene ausgewertet, für die Bezirksebene ist das Probeflächennetz zu weitmaschig.

Österreichweite Angaben über die Verbisssituation in den Bezirken gibt es im jährlichen Österreichischen Waldbericht und Wildschadensbericht des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) gemäß §16 FG. Die Angaben beruhen auf gutachtlichen Einschätzungen der Bezirksforstinspektionen (BFI), die an das BMLFUW gemeldet werden.

Einige Bundesländer erheben Verjüngung und Verbiss

Vorarlberg, Tirol, Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark führten Verjüngungs- und Verbisserhebungen nach unterschiedlichen Methoden durch (Stagl 2001). Der lang gehegte Wunsch nach nachvollziehbaren und vergleichbaren Daten für die Bezirke bekam im Jahr 2001/2002 durch die Kritik an der Tiroler Verjüngungszustandsinventur (VZI) seitens der Tiroler Jägerschaft die erforderliche Dringlichkeit. Damit konnte die Entwicklung einer von Forst- und Jagdwirtschaft anerkannten Methode für alle Bundesländer in Angriff genommen werden.

2002 wurde am Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) eine Arbeitsgruppe für ein bundesweites Wildeinflussmonitoring gebildet und unter Mitarbeit von Steiermark, Oberösterreich und Tirol eine Erhebungsmethode erarbeitet. Die Länder wollten natürlich den Kontext zu ihren früheren Erhebungen nicht völlig verlieren. Zu Beginn des Jahres 2004 wurde die Methode den Forstdirektoren und Landesjägermeistern vorgestellt und fand allgemeine Zustimmung. Lediglich Vorarlberg wollte vorerst bei seinem Kontrollzaunsystem bleiben.

Im Mai 2004 wurden vom BMLFUW die Richtlinien mit den Mindestanforderungen an die Erhebung nach bundesweit einheitlichem Standard ausgesandt. Es wurde vereinbart, nach der dreijährigen Erhebung und der ersten Auswertung eine Evaluierung der Methode durchzuführen. Der Bund finanziert die Erhebung zu 60% mit einem Betrag von 90 Euro je Probefläche für 40 Probeflächen je Bezirk.

Ziele und Rahmenbedingungen des WEM

Ziel des WEM ist, mit einer konsensfähigen Methode möglichst kostengünstig objektive Daten über Intensität und Entwicklung des Wildeinflusses in den Bezirken zu bekommen.

  • Ökonomie: Das Verfahren musste auf einfach, eindeutig und kostengünstig erhebbaren Parametern beruhen. Die Größe der Probefläche beträgt daher maximal 100 m2, je Bezirk sind aus Gründen der statistischen Genauigkeit mindestens 40 Flächen nötig. Die Probepflanzenzahl wird aus Kostengründen nach oben limitiert. Die Vergleichbarkeit mit früheren Erhebungen der Länder soll so weit wie möglich gewahrt werden.
  • Politik: Erhebungs- und Auswertemethode sollten von Anfang an von Forst (Landesforstdirektoren) und Jagd (Landesjägermeister) anerkannt und mitgetragen werden.
  • Wissenschaftliche Begleitung: Die Erhebung sollte methodisch objektiv, nachvollziehbar und in allen Ländern einheitlich durchgeführt werden. Deshalb wurden begleitende Beratung bei Einschulung und Erhebung sowie Qualitätssicherung durch Kontrollerhebungen vorgesehen. Die Auswertung erfolgt zentral am BFW.

Die Österreichische Waldinventur erhebt die Verjüngung auf dem regelmäßigen Inventurraster und wahrt dadurch den exakten Flächenbezug. Die Verdichtung dieses Netzes für Aussagen auf Bezirksebene würde zwar ein besseres Ergebnis liefern als das WEM, würde aber den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Rahmen bei Weitem sprengen. Um je Bezirk mindestens 40 Jugendflächen zu bekommen, wären mindestens 270 Inventurpunkte pro Bezirk nötig (Zur Methode und Auswertung der ÖWI-Jugenderhebung siehe Schodterer 2001).

Waldinventur hat exakten Flächenbezug

Der Vorteil der ÖWI gegenüber dem WEM ist der exakte Flächenbezug durch die Erhebung nach einem exakten Flächenraster. Die ÖWI liefert Informationen über die Waldfläche, die verjüngungsnotwendige Fläche, die verjüngte Fläche, die Fläche mit fehlender Verjüngung und die flächenmäßige Veränderung. Alle Größen können hochgerechnet und mit bekanntem Fehlerrahmen in Hektar angegeben werden. Im Gegensatz dazu kennt das WEM durch das Abgehen vom starren Raster die absolute Größe der eigenen Grundgesamtheit nicht.

Die ÖWI nimmt anhand des mehrjährigen Leittriebverbisses eine Beurteilung des Wildschadens auf den Verjüngungsflächen vor. Die Probefläche hat mit 300 m2 eine wesentlich bessere Baumartenrepräsentanz und eignet sich daher wesentlich besser zur Verjüngungsanalyse.

Kontrollzäune liefern für bestimmte Fragestellungen noch immer die besten Ergebnisse: Wo Verjüngung verbissbedingt ausbleibt oder Baumarten selektiv verschwinden, ist dies nur mittels Zaun einwandfrei beweisbar, allerdings ist anthropogene Beeinflussung nicht auszuschließen (Reimoser und Suchant 1991). Die Errichtung und Erhaltung eines Vergleichszaunes ist sehr teuer und nicht überall möglich. Sehr steile Lagen mit viel Schnee oder fernab der Forststraßen eignen sich nicht. Für diese Waldteile fehlt dann bei einer Beschränkung auf Zäune die Information. Aufgrund der hohen Kosten wird ein Zaun meist erst über beginnender Verjüngung errichtet, ein völliges Ausbleiben von Verjüngung wird bei solcher Vorgangsweise nicht erfasst.

Das WEM schließt die Informationslücken der beiden anderen Verfahren, kann diese also sehr gut ergänzen, jedoch nicht ersetzen. Die Ergebnisse dürfen daher nur in dem dafür vorgesehenen Rahmen interpretiert werden.

WEM-Erhebung

Von den Landesforstdiensten werden Kartenunterlagen für die Bezirke erstellt. Der Erhebungsraster wird so gewählt, dass mindestens 40 weidefreie Jugendflächen ausgewertet werden können. Die Rasterpunkte werden terrestrisch eingemessen oder mit GPS-Geräten aufgesucht. Ist der Rasterpunkt zur Erhebung nicht geeignet, wird die Fläche verlegt (Abbildung 1). Dabei wird entweder in Zehnmeterschritten in den Haupthimmelsrichtungen gesucht (zum Beispiel im Flachland), oder es wird eine "Suchspirale" im Uhrzeigersinn abgeschritten, bis ein geeigneter Aufnahmepunkt erreicht ist (empfiehlt sich im Gebirge).

    Eine WEM-Probefläche hat eine Größe von 100 m2 (Radius 5,64 m) und weist mindestens fünf Bäumchen über 30 cm mit 1,5 m Mindestabstand auf (Abbildung 2). Als Alternative zur Kreisfläche können auch zwei Rechtecke mit je 1 x 50 m in Schichtenlinie aufgenommen werden (dies wird nur in Tirol durchgeführt).

    Je Baumart werden von Norden beginnend mindestens 30 Bäumchen über 30 cm Höhe aufgenommen, jedoch wird immer eine Achtel- oder Sechzehntel-Fläche fertig ausgezählt, außerdem bis zu 30 Bäumchen mit einer Höhe von 10-30 cm.
    Folgende Parameter werden auf den Rasterpunkten erhoben:

    • Flächenmerkmale: Koordinaten, Wuchsgebiet, Leitfunktion, Schutzmaßnahmen, Weideeinfluss, Fütterungen, Seehöhe, Grundgestein, Wasserhaushalt, Exposition, Relief, Hangneigung, Baumartenzusammensetzung des Altbestandes, potenzielle natürliche Waldgesellschaft, Bodenvegetation (Gräser, Kräuter, Farne - Himbeere, Brombeere - Sträucher, Zwergsträucher).
    • Baumartenmerkmale: Anzahl der Achtelflächen, Höhenklasse der höchsten zehn Bäumchen (bei Teilaufnahme).
    • Pflanzenmerkmale: Baumart, Höhenklasse, Schutz, Leittriebverbiss (kein/aktuell/vorjährig/beides), Fegeschaden.

    Dateneingabe und Auswertung

    Die Dateneingabe erfolgt durch die Länder über Internet in eine BFW-Datenbank, das Auswertungsprogramm wurde am BFW entwickelt (Abbildung 3).

    Soll-Ist-Vergleich

    Als erster Schritt erfolgt auf jeder Fläche ein Soll-Ist-Vergleich. Sind ausreichend von Wild unbeeinträchtigte Pflanzen der geforderten Zielbaumarten der natürlichen Waldgesellschaft vorhanden, wird für die Fläche "kein oder geringer Wildeinfluss" ausgewiesen. Das tatsächliche Verbissprozent wird nicht berücksichtigt und kann bei stammzahlreichen Verjüngungen sehr hoch sein. Kenngröße ist der Verbiss des vorjährigen Leittriebes oder ein Fegeschaden (vgl. Reimoser 1999).
    Erreicht die Pflanzenzahl nicht das Mindestziel, dann wird der Wildeinfluss am Anteil der verbissenen Pflanzen je Baumart beurteilt.

    Die Zielbaumarten der Waldgesellschaft werden dabei einzeln betrachtet, die Mischbaumarten nur in Summe. Bei ausreichender Anzahl von über 30 cm hohen Exemplaren werden nur diese zur Beurteilung herangezogen, bei zu geringer Anzahl werden die 10-30 cm hohen Pflanzen zur Beurteilung dazu genommen. Im ersten Fall liegen die Beurteilungsgrenzen bei 15 und 30%, im zweiten bei 30 und 50%. Unter 15 (bzw. 30) % Verbissanteil wird "kein oder geringer Wildeinfluss", zwischen 15–30
    (bzw. 30-50) % "mittlerer Wildeinfluss" und über 30 (bzw. 50) % "starker Wildeinfluss" ausgewiesen.

    BezirksergebnisseAls Ergebnis wird ab 2007 für alle Bezirke das Niveau des Wildeinflusses vorliegen. Bevor die Folgeerhebung 2007 – 2010 startet, soll die WEM-Methode evaluiert werden. Nach Abschluss der Folgeerhebung kann ab 2011 ein neues Niveau und damit auch die Entwicklung des Wildeinflusses ausgewertet werden.

    Landes- und Bundesergebnisse

    Durch den Suchvorgang handelt es sich nicht mehr um eine klassische Stichprobe, sondern um ein "Adaptive Sampling" mit unterschiedlicher Netzdichte in den einzelnen Bezirken. Die erhobene Grundgesamtheit ist nicht die Waldfläche des Bezirkes, sondern die nach WEM-Kriterien verjüngte Waldfläche, deren Gesamtgröße aber nicht bekannt ist. Die Bezirksergebnisse können daher nicht einfach zu Landes- oder Bundesergebnissen aufsummiert werden, da sonst die kleinen Bezirke oder Bezirke mit geringer Waldausstattung überrepräsentiert wären. Für die Darstellung der Landes- und Bundesergebnisse müssen die Bezirksergebnisse mit den Bezirkswaldflächen (laut ÖWI) gewichtet werden.

    Interpretation der Ergebnisse

    Ziel des WEM ist, für die einzelnen Bezirke eine möglichst objektive Maßzahl für den Wildeinfluss zu bekommen und deren Veränderung zu beobachten. Der direkte Vergleich des Wildeinflusses zweier Bezirke oder Länder kann nicht ohne weiteres gezogen werden. So ist beispielsweise ein Anteil von 60% "starkem Wildeinfluss" je nach Waldgesellschaft unterschiedlich zu bewerten. In einem Auwald kann eine Verjüngung unter hohem Wildeinfluss vielleicht mit geringer Verzögerung trotzdem durchwachsen, während sich auf seichtgründigen, montanen oder subalpinen Standorten Verjüngung unter Umständen nicht mehr weiterentwickeln kann oder Baumarten aus ihr verschwinden. Mit anderen Worten: Für einen Bezirk mit sehr sensiblen Waldgesellschaften (Bergmischwald/Bodenschutzwald) kann 30% starker Wildeinfluss alarmierend sein, während für einen Bezirk mit verjüngungsfreudigen, stabilen Waldgesellschaften der gleiche Wert keinen Grund zur Sorge sein muss (vgl. Schodterer 2002 und 2004).

    Das WEM unterscheidet keine spezifischen kritischen Verbissprozente für einzelne Baumarten oder Waldgesellschaften, was bei der Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen ist. Will man die WEM-Ergebnisse über den ursprünglichen Zweck hinausgehend verwenden, muss man zum Beispiel auf Ergebnisse der ÖWI, wie etwa die Waldfläche und den Anteil von verbiss- oder entmischungsanfälligen Waldgesellschaften in einem Bezirk, als Interpretationshilfe zurückgreifen.

    Literatur

    • Reimoser, F., Suchant, R. 1991: Systematische Kontrollzäune zur Feststellung des Wildeinflusses auf die Waldvegetation. Allgemeine Forst- und Jagdzeitung, 163 (2): 27-31.
      Reimoser, F. 1999: Hinweise zum richtigen Gebrauch von Verbisskennzahlen. Schweiz. Zentrallblatt für das Forstwesen, 150 (5): 184-186.
      Schodterer, H. 2001: Grundlagen für die Beurteilung der Wildschäden an der Verjüngung im österreichischen Wald im Rahmen der Österreichischen Waldinventur. Alpine Umweltprobleme, Beiträge zur Umweltgestaltung, Band A145: 187 S.
      Schodterer, H. 2002: Verjüngung und ihre Defizite im österreichischen Bergwald. Österreichische Forstzeitung, Leopoldsdorf, 113 (8): 16-17 und 113 (9): 16-17.
      Schodterer, H. 2004: Verjüngung und Wildeinfluss – Inventurergebnisse richtig interpretieren. BFW-Praxisinformation, Wien, (4): 14-17.
      Stagl, W. G. 2001: Verjüngungskontrollverfahren. Forstschutz Aktuell, Wien, (26): 15 S.