Neben den waldbaulichen und technischen spielen auch finanzielle Vorsorgemaßnahmen eine Rolle. Schäden durch Waldbrand sind nicht nur Vermögensverluste am vernichteten Bestand, sondern es fallen auch Wiederaufforstungs- und Bekämpfungskosten an. Verschiedene Mittel stehen dem Waldbesitzer zur Verfügung, um das finanzielle Ausmaß des Schadereignisses zu bewältigen.

Waldbrandversicherung

Die Waldbrandversicherung ist eine Möglichkeit, den finanziellen Schaden eines Waldbrandes abzumildern. Das Brandgefahrenpotential wird abhängig von Alter und Baumart eingeschätzt und weitere Risiko beeinflussende Faktoren wie geographische Lage, Standortverhältnisse, Waldaufbau, Pflegezustand und Erschließung miteinbezogen. Von der Versicherung wird eine vereinbarte Versicherungssumme für den durch Brand vernichteten Bestand als Ausgleich für den Vermögensverlust gezahlt. Kosten für die Wiederaufforstung sind in der Regel nicht Gegenstand einer Waldbrandversicherung. Diese Kosten können gegebenenfalls über Förderungen finanziert werden.

Es besteht die Möglichkeit einer Pauschal- oder Vollwertversicherung. Bei der Pauschalversicherung wird im Schadensfall eine vereinbarte Versicherungssumme gezahlt, ohne dass Restwerterlöse durch den Verkauf von Brandholz abgezogen werden. Diese Versicherung wird von der Versicherungsstelle Deutscher Wald für ältere, ertragsschwache oder mehrstufige Bestände empfohlen.

Höhere Versicherungssummen können bei der Vollwertversicherung vertraglich vereinbart werden. Hier werden neben dem Ausfall der Verzinsung des eingesetzten Kapitals zur Bestandesbegründung auch waldbauliche Maßnahmen wie Bestandespflege oder Durchforstung entschädigt. Diese Art der Versicherung wird für jüngere Bestände vereinbart, da hier keine Restwerterlöse zu erwarten sind.

Des Weiteren können zusätzlich Nebenrisiken (z. B. Feuerlöschkosten) abgesichert werden. Beachtet werden sollte hierbei, dass in der klassischen Waldbrandversicherung nur eine Bestandesschicht versichert wird. Versichert ist dabei die Waldschicht, auf der der waldbauliche und wirtschaftliche Schwerpunkt liegt. Dies kann besonders bei Vor- und Unterbauten in Kiefernbeständen dazu führen, dass der Unterstand gesondert zu versichern ist.

Die Waldbrandversicherung kann auch als Sammelversicherung über eine Forstbetriebsgemeinschaft abgeschlossen werden. Dadurch können günstigere Konditionen als bei einem Einzelabschluss erzielt werden. In einigen Bundesländern werden Beihilfen zu den Kosten der Waldbrandversicherung gezahlt.

Förderung

In den einzelnen Waldbrand gefährdeten Bundesländern gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Waldbesitzer. In Mecklenburg-Vorpommern werden speziell zum Thema Waldbrandvorsorge Zuwendungen in Gebieten mit hohem und mittlerem Waldbrandrisiko (Waldbrandgefahrenklasse A und B) insbesondere für:

  • Anlage und Unterhaltung von Wundstreifen,
  • Anlage und Modernisierung von Wasserentnahmestellen und
  • Anlage und Modernisierung von Verbindungswegen zwischen Hauptfahrwegen und Wasserentnahmestellen im Wald gewährt.

Für die Unterhaltung von Wasserentnahmestellen und Waldwegen werden keine Zuwendungen gewährt.

Förderungen gibt es für Waldumbau- oder für Vorbaumaßnahmen, die Waldbrandrisiken minimieren. In Brandenburg werden neben waldbaulichen Maßnahmen gezielt Waldbrand vorbeugende Maßnahmen gefördert. Ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern sind

  • Anlage und Erweiterung von Löschwasserentnahmestellen,
  • Anlage und Unterhaltung von Waldbrandwundstreifen und dazugehöriger Waldbrandschutzstreifen und
  • Ausbau und Befestigung forstwirtschaftlicher Wege

zuwendungsfähige Investitionen zur Waldbrandvorbeugung.

Über die Vielzahl der Fördermöglichkeiten kann sich der Waldbesitzer im Internet oder bei einem Beratungsgespräch vor Ort im Forstamt informieren. Links zu den Internetseiten der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesbetrieb Forst Brandenburg sind am Ende des Artikels aufgelistet.

Rücklagen

Neben einer Versicherung, die in einem bestimmten Schadensfall Leistungen zahlt, ist die Bildung von Rücklagen ein weiterer Weg, sich finanziell gegen das Risiko eines Waldbrandes abzusichern. Rücklagen aus erwirtschafteten Überschüssen sind nicht an spezielle Schadereignisse gebunden und können im Brandfall helfen die Schäden zu beseitigen.

Risikoakzeptanz

Auch die bewusste Akzeptanz des Waldbrandrisikos und der Verzicht auf finanzielle Absicherungsmaßnahmen sind Möglichkeiten mit der Waldbrandgefahr umzugehen. Dafür muss aber die Entscheidung vom Waldbesitzer bewusst getroffen und das Risiko mit all seinen Konsequenzen selbst getragen werden.

In welcher Form letztendlich mit dem Waldbrandrisiko umgegangen wird und welche vorbeugenden Maßnahmen umgesetzt werden, muss jeder Waldbesitzer für sich abwägen und selbst entscheiden.

Ratgeber Forstliches Krisenmanagement

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