Richtlinien zum Umgang mit Schadorganismen

Der Schutz des Waldes vor Schadorganismen ist ein gemeinsames Anliegen der kantonalen und nationalen Behörden in der Schweiz. Das BAFU hat zusammen mit Fachleuten aus den Kantonen und von Waldschutz Schweiz zur Unterstützung der kantonalen Behörden die modulare "Vollzugshilfe Waldschutz" erarbeitet, welche die Aufgaben und Zuständigkeiten klärt.

Aufgrund von Klimawandel und Globalisierung bedrohen zunehmend Schadorganismen den Schweizer Wald. Der Schutz des Waldes vor diesen Schadorganismen ist ein gemeinsames Anliegen der kantonalen und nationalen Behörden, damit der Wald auch zukünftig all seine vielfältigen Funktionen zum Wohl der Schweizer Bevölkerung aufrechterhalten kann.

Modulare Vollzugshilfe

Das BAFU hat zusammen mit Fachleuten aus den Kantonen und Waldschutz Schweiz (Eidg. Forschungsanstalt WSL) zur Unterstützung der kantonalen Behörden eine modulare Vollzugshilfe Waldschutz erarbeitet, die waldrelevante gefährliche (gSO; inklusive waldrelevante Neophyten) und besonders gefährliche Schadorganismen (bgSO) beinhaltet. Sie ist seit 1. Januar 2018 in Kraft und kann fortlaufend ergänzt werden.

Aufgrund des Schadpotentials und der Populationsdynamik der einzelnen Schadorganismen ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen beim Umgang mit ihnen. Mit besonders gefährlichen Schadorganismen, die zum grossen Teil noch nicht in der Schweiz etabliert sind, muss anders umgegangen werden wie mit gefährlichen Schadorganismen, die zum Teil einheimisch (Borkenkäfer) und/oder bereits weit verbreitet (Eschentriebsterben) sind.

Die Vollzugshilfe Waldschutz

  • beschreibt einleitend die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Forschungsanstalten und weiteren Akteuren im Umgang mit diesen Schadorganismen für den Wald.
  • Sie klärt die Aufgaben und Zuständigkeiten
  • und ist modular aufgebaut.
  • Die einzelnen Module beschreiben im Detail, wie die Behörden gegen einzelne Schadorganismen vorgehen sollen und welche Massnahmen zu ergreifen sind.
  • Sie spiegeln den aktuellen Kenntnisstand im Umgang mit diesem Organismus wider
  • und können jederzeit angepasst werden, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.
  • Zudem ist es möglich, bei Bedarf neue Module hinzuzufügen, wenn ein neuer Schadorganismus auftritt oder zum Problem werden könnte.
  • Einzelne Module können auch aufgehoben werden, wenn dies die phytosanitäre Lage erfordert.

Die Vollzugshilfe konkretisiert jeweils die bundesumweltrechtlichen Vorgaben und soll eine einheitliche Vollzugspraxis fördern.

Die Einhaltung der Empfehlungen in den Modulen bzw. der Nachweis anderer bundesrechtskonformer Lösungen sind Voraussetzungen dafür, dass sich der Bund finanziell an den kantonalen Massnahmen beteiligt.

Derzeit umfasst die Vollzugshilfe vier Module und einen Leitfaden:

Modul 1: Asiatischer Laubholzbockkäfer

Redaktion:
Plüss, Fürst, Berger BAFU, Hölling Waldschutz Schweiz

Das Modul trat am 1. Januar 2018 in Kraft.

Modul 2: Edelkastaniengallwespe

Redaktion:
Leuthardt BAFU, Carraro Dionea SA, Schildknecht Infraconsult AG

Das Modul trat am 15. Mai 2018 in Kraft und löst den Leitfanden vom 1. Januar 2016 ab. 

Modul 3: Götterbaum

Redaktion:
Leuthardt BAFU, Carraro Dionea SA, Schildknecht Infraconsult AG

Das Modul trat am 15. Mai 2018 in Kraft und löst den Leitfanden vom 1. Januar 2016 ab.

Modul 4: Rotband- und Braunfleckenkrankheit

Redaktion:
Plüss, De Boni EPSD, Aeschbacher OW

Das Modul trat am 1. Juni 2018 in Kraft. 

Leitfaden zum Umgang mit dem Kiefernholznematoden

Redaktion:
Plüss BAFU, Prospero WSL, Röthlisberger, Schwarzwälder IC Infraconsult, Lellig Stratagème

Der Leitfaden trat am 1. April 2015 in Kraft.