Zwar noch nicht in Bayern, aber schon in der EU
Der als Quarantäneschadling eingestufte Kiefernholznematode, Bursaphelenchus xylophilus, wurde im Jahre 1999 erstmals in der EU im Freiland nachgewiesen. Seither ist bekannt, dass er in einem begrenzten Gebiet in Portugal vorkommt. Auf Grund der EU-Notmaßnahmen zum Schutz einer weiteren Ein- oder Verschleppung des Kiefernholznematoden sind die Mitgliedsstaaten unter anderem aufgefordert, jährlich eine Erhebung in ihrem Hoheitsgebiet zu einem möglichen Auftreten des Nematoden durchzuführen.
Aus seinem natürlichen Heimatgebiet Nordamerika wurde der Kiefernholznematode Anfang des 20. Jahrhunderts nach Japan eingeschleppt, wo er noch heute jährlich ca. 1 Mio m3 Schadholz verursacht. Inzwischen auch nach China, Taiwan und Korea verschleppt, wurde der Nematode 1999 südlich von Lissabon / Portugal an Pinus pinaster nachgewiesen. Jährlich müssen seither ca. 50.000 welkende Kiefern gefällt werden, von denen im vergangenen Jahr etwa die Hälfte mit dem Nematoden befallen war. Das Befallsgebiet umfasst derzeit 258.000 ha und mit einer 20 km breiten Pufferzone beträgt das gesamte Quarantänegebiet 617.000 ha. Portugal hat umfangreiche Quarantäneauflagen zu erfüllen mit dem Ziel, den Befall wieder zu tilgen.
Verbreitung des Kiefernholznematoden
Die Übertragung des Nematoden von Baum zu Baum erfolgt beim Reifungsfraß und der Eiablage von Käfern der Gattung Monochamus. Um sein pathogenes Potenzial entwickeln zu können, benötigt der Kiefernholznematode Temperaturen von durchschnittlich über 20 °C im Juli / August. Aber auch unterhalb dieser Temperatur kann er sich in Bäumen etablieren und zu einem latenten Befall führen. Wirtsbaumarten sind vor allem Kiefern, wobei Pinus sylvestris und Pinus nigra besonders anfällig sind. Für die interkontinentale Verschleppung wird vor allem infiziertes Verpackungsholz verantwortlich gemacht. Tab. 1 gibt einen Überblick der Funde lebender Kiefernholznematoden in Importholz der Jahre 2000 bis 2003 in der EU.
Schutzmaßnahmen in der EU
Wegen des Risikos der Verschleppung mit Verpackungsholz erließ die EU-Kommission Notmaßnahmen bezogen auf massive Holzverpackungen aus Ländern mit Kiefernholznematodenbefall (Entscheidung 2001/219/EG). Zudem sind gemäß der Entscheidung 2003/127/EG die Mitgliedsstaaten verpflichtend aufgefordert, jährlich in ihrem Hoheitsgebiet Erhebung zu einem möglichen Auftreten des Nematoden durchzuführen. Die Probenahmepunkte sollten sich dabei auf sog. Risikostandorte konzentrieren: Umgebung von Häfen und Flughäfen, Einlassstellen für Holz aus Befallsländern, Holzlagerplätze, Holzindustrie, Umgebung von Firmen mit umfangreichen Verpackungsholzimporten. Dabei sollen ausschließlich absterbende oder kürzlich abgestorbene Bäume beprobt werden, da dort die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist, dass sie entweder durch den Nematoden selbst geschädigt wurden oder aber zumindest von infizierten Vektorkäfern zur Eiablage genutzt werden.
Risikobewertung für Deutschland
Das Risiko einer Einschleppung des Kiefernholznematoden nach Deutschland ist weiterhin real wie das Bespiel Portugal und die Funde in Holz (Tab. 1) zeigen. Auch wenn derzeit maximal von einer latenten Infektion ausgegangen werden muss, so dürfte die allgemeine Klimaerwärmung das Risiko für diesen Organismus erhöhen. Auch Temperaturextreme wie die des Jahres 2003 könnten aus einem latenten Befall schnell zu einem Schadvorkommen führen. Aber selbst bei latentem Befall müsste Deutschland strenge Quarantäneauflagen erfüllen. Sollte der Nematode jemals nach Deutschland eingeschleppt werden, so kann nur eine frühzeitige Entdeckung die wirtschaftlichen Folgen auf ein Mindestmaß reduzieren. Auch wenn das derzeitig vorgeschriebene Monitoring statistischen Anforderungen nicht genügt, so gibt es doch ein Minimum an Übersicht und je genauer die Erhebungsvorgaben eingehalten werden, desto besser wird deren Aussagekraft.