Intensiver Schneefall führte in der ersten Dezemberhälfte 2023 besonders im Süden und Osten Bayerns zu massiven Schneebruchschäden. Schadensschwerpunkte liegen im ober- und niederbayerischen Tertiär in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Ebersberg, Erding, Töging und in der Oberpfalz im Raum Regensburg und Schwandorf.
Die Schäden waren zum großen Teil einzeln auf der Fläche verteilt, gelegentlich auch nesterweise und kleinflächig - dies vor allem in jüngeren, undurchforsteten Beständen. Im Nadelholz waren insbesondere Fichten und Kiefern betroffen. Sie befinden sich vor allem an Bestandesrändern und in jungen bis mittelalten Beständen mit Durchforstungsrückständen.
Kaum drei Wochen nach dem Schneebruchereignis fegte Sturmtief "Zoltan" tagelang durch Bayern. Nach den intensiven Regenfällen trafen die teils heftigen Orkanböen auf aufgeweichte Böden und bereits vom Schneebruch aufgerissene Bestände.
Besonders betroffen war wiederum der Süden Bayerns – hier insbesondere die Höhenlagen der Alpen und des Bayerischen Waldes, aber auch Bereiche im Oberallgäu und der Oberpfalz in Weiden und Regensburg. Es wurden zahlreiche Bäume entwurzelt und gebrochen. Diese Schäden sind besonders bedenklich vor dem Hintergrund, dass die LWF im Jahr 2023 eine verstärkte Ausweitung der Borkenkäferkalamität nach Südbayern beobachtet hat.
Nur schnelle und saubere Arbeit kann Flächenbrand verhindern
Die Buchdruckerpopulation, die im Herbst 2023 in die Überwinterung ging, war bayernweit auf einem sehr hohen Niveau. Hinzu kommt nun das flächig verteilte, gebrochene und geworfene Fichtenschadholz. Dieses dient den Borkenkäfern beim ersten Schwärmflug im April als idealer Brutraum.
Nur durch eine konsequente Aufarbeitung des Schadholzes und der Überwinterungsbäume lässt sich ein Flächenbrand verhindern. Darum ist jetzt schnelles und sauberes Handeln nötig.
Die gebrochenen Wipfel werden im Frühjahr immer noch ausreichend frisch sein, sodass sie beim Schwärmbeginn sofort von Buchdrucker und Co. besiedelt werden können. Da der Brutraum in den gebrochenen Kronen schnell besetzt ist, konzentrieren sich weiter anfliegende Käfer dann auf angrenzende, stehende Fichten. Im direkten Umfeld ist dann bereits bei Schwärmbeginn mit Stehendbefall zu rechnen. Fahren Sie daher die Fichtenwipfel unbedingt bis Mitte April aus dem Wald!
In den geschädigten Kiefernbeständen, die in der Vergangenheit bereits unter insektenbedingten Schäden litten, empfiehlt die LWF - analog zur Fichte - die saubere Aufarbeitung inklusive gebrochener Äste bis Armstärke. Hintergrund ist die Befürchtung, dass die Rindenbrüter an der Kiefer (insbesondere Kiefernprachtkäfer) das große Brutraumangebot zur Massenvermehrung nutzen könnten.
Auch im Laubholz sind zahlreiche Schneedruck- und/oder Bruchschäden zu verzeichnen, nicht zuletzt aufgrund der langanhaltenden Belaubung im Spätherbst 2023. Während die Schadhölzer in Fichtenbeständen ein hohes Risiko bergen, sind jene in Laubholzbeständen nicht waldschutzkritisch.
Handlungsempfehlungen vor Ausflug der Käfer
Die LWF empfiehlt folgendes Vorgehen:
- Sturm- und Schneebruchschäden konsequent bis spätestens Mitte April aufarbeiten! Auch abgebrochene Gipfel müssen aus den Beständen entfernt werden. Sie sind zu Beginn der Schwärmzeit noch nicht ausreichend abgetrocknet und stellen ein ideales Brutmaterial dar. Auch Stämme, die noch mehr als 1/3 grüne Krone haben, müssen – entgegen der Empfehlung früherer Jahre – aus dem Bestand! In der anhaltenden Kalamität kann nicht mit einer erfolgreichen Revitalisierung gerechnet werden!
- Arbeitsschutz gewährleisten! Gebrochenes und gebogenes Schadholz steht häufig unter Spannung. Eine Aufarbeitung ist daher besonders gefährlich! Wenden Sie sich bitte an Fachfirmen oder Ihre forstlichen Zusammenschlüsse, wenn Sie weniger Erfahrung mit solchen besonderen Gefahrensituationen haben!
- Überwinterungsbäume finden! Wenn Sie Ihre Wälder jetzt auf Schäden kontrollieren, suchen Sie zeitgleich nach Überwinterungsbäumen von Buchdrucker und Kupferstecher. In den ausgehenden Wintermonaten erkennen Sie diese Bäume an: abfallender Rinde, oft auch durch Spechte verursacht auf der Suche nach Larven und Käfern; grünem Nadelteppich auf dem Boden; Rotverfärbung der Krone; Harzfluss am Stamm und bei näherem Blick Ein- und Ausbohrlöchern auf der Rinde.
- Im Zweifel hilft der Blick unter die Rinde! Ziehen Sie ein Stück Rinde vom verdächtigen Baum mit einem Ziehmesser oder einer Axt ab. Bei Befall werden Sie auf der Rindeninnenseite Fraßspuren erkennen. Brechen Sie auch die Rinde auf! Oftmals sitzen Käfer in den inneren Schichten der Borke. Haben Sie Überwinterungsbäume gefunden, müssen diese zeitnah aus dem Wald – bevor sich die Rinde ablöst!
Bleibt also festzuhalten: Über viele Waldflächen verteilte Einzelbrüche können zu massiven Borkenkäferschäden im Sommer führen.
Darum muss Schneebruch- und Sturmholz zeitig und gründlich aufgearbeitet werden. Werden zudem viele Überwinterungsbäume des Buchdruckers entnommen, ist die Abschöpfung der Käferpopulation besonders effektiv. Beide Maßnahmen sind entscheidend für das weitere Schadgeschehen.
Werden Sie also aktiv, es lohnt sich in doppelter Sicht. Denn für die Aufarbeitung der Schäden können Sie spezielle Förderprogramme der Bayerischen Forstverwaltung beantragen.
Aufarbeitung kann förderfähig sein
Infolge des Schneebruchgeschehens hat die Bayerische Forstverwaltung die Fördermaßnahme "Pflege nach Schadereignissen" in Waldbeständen höher als 15 m geöffnet. Laut Ministerium gelten unter anderem folgende Bedingungen:
Der Fördersatz beträgt 500 €/ha. Im Schutzwald nach BayWaldG gibt es 40 % Zuschlag. Die Bagatellgrenze liegt bei 200 €.
Befristung: Die Antragstellung muss bis zum 29. Februar 2024 am zuständigen Forstrevier des jeweiligen AELF stattfinden. Die Fertigstellungsanzeigen müssen bis zum 31. März 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
Flächigkeit: Es werden nur größere, flächige Schäden gefördert. Der Fördersatz ist auf der Grundlage flächiger Schäden kalkuliert. Eine Förderung von Beständen mit einzelnen Schneebruchschäden ist nicht möglich. Die forstfachliche Beurteilung der Förderfähigkeit obliegt dem jeweils zuständigen AELF.
Die Pflegemaßnahme muss ohne Förderung nicht gewinnbringend sein. Nur unter dieser Voraussetzung ist die Förderung zulässig. Beurteilt und bestätigt wird das durch die Försterinnen und Förster vor Ort.
Für die genauen Bedingungen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Forstrevier vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Das zuständige AELF sowie Ihren Beratungsförster finden Sie unter www.försterfinder.de.