Invasive gebietsfremde Organismen stellen eine der Hauptbedrohungen für Artenvielfalt, natürliche Lebensräume und Ökosysteme dar. Sie verursachen Schäden in der Land- und Forstwirtschaft und bisher unbekannte Insekten können Krankheiten verbreiten.
Etablierte bzw. heimische Arten
Eingewanderte Arten gelten als etabliert, sofern sie sich ohne menschliche Hilfe bereits über mehrere Generationen als Population erhalten konnten. Der Begriff „heimisch“ ist in diesem Zusammenhang jedoch kritisch zu betrachten, da es bei höheren Lebewesen für die Entwicklung mehrerer Generationen einen relativ langen Zeitraum benötigt, Mikroorganismen sich dagegen oft sehr schnell reproduzieren können. In der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 15.09.2017 ist diese Begriffsbestimmung weggefallen und es wird stattdessen auf die Definition in der EU-Verordnung 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten verwiesen. In der Literatur findet sich anstelle von „heimisch“ der Begriff „etabliert“ (Tab. 1).
Tab. 1: Begriffe zur Einteilung des Artenbestands (verändert nach BfN)
Quarantäne-Schaderreger
Hierbei handelt es sich um gebietsfremde invasive Organismen mit potenzieller und faktischer Schadwirkung auf Pflanzen in einem Gebiet, in dem sie zuvor noch nicht aufgetreten sind oder weit verbreitet waren – z.B. der EU. Die sogenannten Unionsquarantäneschädlinge unterliegen amtlichen Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie der Meldepflicht (JKI). Diese Maßnahmen werden in der Europäischen Union über Verordnungen festgelegt und dann durch Richtlinien in nationale Konzepte umgesetzt. Zum Beispiel wird der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) als Quarantäne-Schaderreger geführt und es liegen entsprechende Maßnahmenpläne für den Fall seines Auftretens vor. Eine Liste dieser Arten wird im Anhang II der EU-Verordnung 2019/2072 geführt. Von den prioritären Schädlingen ist dann die Rede, wenn besonders hohe Schäden möglich wären.
Bei Quarantäne-Schaderregern handelt es sich immer um potentiell und faktisch invasive Arten. Nicht alle invasiven Arten sind aber zugleich auch Quarantäne-Schaderreger. Der verursachende invasive Pilz des Eschentriebsterbens hat beispielsweise keinen Quarantäne-Status, da seine Verbreitung zu rasch voranschritt und eine Ausrottung mittels Gegenmaßnahmen nicht mehr möglich war.
Ratgeber Forstliches Krisenmanagement
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