Eine längerfristige Lagerung von Rundholz ist dann zu rechtfertigen, wenn der voraussichtlich erzielbare Erlös aus dem Verkauf des eingelagerten Holzes höher ist als der alternative Verkauf während der Bewältigung der Kalamität. Dabei sind folgende Aspekte zu beachten:
- Die Lagerungskosten je Festmeter sind vor allem im Falle der Ersteinrichtung eines Nasslagers zumeist höher als der Preisverfall infolge der Kalamität. Ein möglicher Qualitätsverlust durch zu lange Trockenlagerung ist hierbei jedoch nicht berücksichtigt.
- Sollten die Rundholzlager der Sägeindustrie aufnahmefähig sein, und ist ein Qualitätsverlust durch die vorübergehende Lagerung des Rundholzes an der Forststraße nicht zu befürchten, ist eine Nasslagerung höchstens aus marktpolitischen Überlegungen zielführend. Dies ist jedenfalls individuell durch den einzelnen Forstbetrieb zu entscheiden.
- Eine Nasslagerung ist jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der durch volle Rundholzlager im Sägewerk verzögerte Holzabtransport des aufgearbeiteten Rundholzes zu dessen Qualitätsverlust führen würde.
- Der Holzpreis nach Nasslagerung sollte nach Möglichkeit annähernd das Preisniveau vor der Kalamität erreichen, um den betrieblichen Aufwand zu rechtfertigen.
Zur Veranschaulichung ist der Tabelle 1 ein Kalkulationsbeispiel für eine Rundholzmenge von 25.000 Festmetern zu entnehmen. Da in beiden Fällen die Holzerntekosten gleich hoch sind, bleiben diese unberücksichtigt. Zur Ermittlung des erntekostenfreien Erlöses (Deckungsbeitrag I) sind die Erntekosten noch abzuziehen.
Es wird unterstellt, dass bis zur Auflösung des Nasslagers nach zwei Jahren das Preisniveau vor Kalamität nicht ganz erreicht wird. Bereits bei einem Rundholzpreis von 62,50 Euro für Rundholz der Güteklasse A/B zum Zeitpunkt der Auflösung des Nasslagers würde jedoch das gleiche Ergebnis wie beim Verzicht auf eine Nasslagerung erzielt werden.
Die im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb eines Nasslagers zu berücksichtigenden Kosten werden am Ende des Artikels behandelt.
Euro/fm | Euro | |
Deckungsbeitrag mit Nasslagerung | ||
Verkaufserlös nach Nasslagerung (A/B-Qualität) | 80,00 | 2.000.000,00 |
Lager- und Finanzierungskosten (gerundet) | 16,00 | 400.000,00 |
Deckungsbeitrag bei Nasslagerung | 64,00 | 1.600.000,00 |
Deckungsbeitrag ohne Nasslagerung | ||
Verkaufserlös (A/B-Qualität vor Kalamität) | 85,00 | 2.125.000,00 |
Qualitätsverlust zu C/C*-Qualität (Mischpreis - Markt bedingter Preisrückgang inkludiert) | 38,50 | 962.500,00 |
Verkaufserlös ohne Nasslagerung | 46,50 | 1.162.500,00 |
Differenz | 17,50 | 437.500,00 |
Wahl des Lagerplatzes
Bei der Auswahl einer Örtlichkeit für die Anlage eines Nasslagerplatzes sind verschiedene Aspekte zu beachten. Wichtige Auswahlkriterien wurden vom Projektteam in Form einer Checkliste zusammengestellt. Im Idealfall sind die Flächen im Besitz des Lagerbetreibers. Werden Flächen angemietet, sind Pachtverträge abzuschließen, wobei die Möglichkeiten einer Verlängerung zu berücksichtigen sind.
Es empfiehlt sich die genaue Dokumentation des Ausgangszustandes, um spätere Diskussionen bei einer allenfalls vereinbarten Rekultivierung zu vermeiden. Grundsätzlich sollten aber Lagerplätze angestrebt werden, die nach Erstanlage auch bei künftigen Anlassfällen jederzeit in Betrieb genommen werden können, und nicht wieder neu angelegt werden müssen. Es ist sicher zu stellen, dass die Befahrbarkeit bei jeder Witterung gewährleistet ist.
Wenn man davon ausgeht, dass ein überwiegend oberflächiger Abfluss des Beregnungsabwassers angestrebt wird, ergeben sich für die Ausgestaltung des Lagerplatzes folgende Anforderungen :
- Die Oberbodenschicht ist abzutragen.
- Leichte Neigung des Lagerplatzes ist vorteilhaft, um das Beregnungsabwasser oberflächig abzuleiten. Allenfalls sind Profilierungsarbeiten notwendig.
- Einfaches Oberflächenentwässerungssystem anlegen, wobei keine Erosionen auftreten dürfen.
- Eine Versiegelung der Lagerfläche durch eine Asphaltierung oder das Aufbringen einer Foliendichtung erscheint nicht notwendig. Eine derartige Abdichtung könnte nur bei Kreislaufsystemen sinnvoll sein, um den versickernden Wasseranteil zu minimieren und nur die Verdunstungsverluste mit Frischwasser auszugleichen.
Abbildung 2: Nasslagerplatz Draufsicht
Folgende Kriterien müssen bei der Anlage eines in obigen Abbildungen beispielhaft dargestellten Nasslagerplatzes eingehalten werden:
- Platzgröße sollte aus wirtschaftlichen Gründen einen Hektar nicht unterschreiten. Auf einem Hektar können zwischen 25.000 und 30.000 Festmeter gelagert werden.
- Rundverkehr ermöglicht zügiges Be- und Entladen
- Wegbreite von 2,5 Meter
- Abstand zwischen den Poltern und dem Weg beidseitig ein Meter
- Abstand zwischen den Zopfenden (Rohrverlegung) 3 bis 3,5 Meter
- Wegabstand insgesamt je nach Holzlänge 50 bzw. 30 Meter
- Pumpenhäuschen für technische Einrichtungen
Bei der Einlagerung von Blochholz kommt vorwiegend die Lagerung "Polter an Polter" mit obenliegenden Wasserleitungen zur Anwendung.
Rechtliche Grundlagen für die Bewilligung von Nasslagerplätzen
Auch oder gerade im Falle von Sturmereignissen gilt das Forstgesetz, insbesondere die Bestimmungen des IV. Abschnitts "Forstschutz" (§§ 43-45). Bisher wurden Bewilligungsverfahren genau mit dieser Begründung Anlass bezogen durchgeführt. Es ist anzustreben, dass Bewilligungen zur Einrichtung eines Nasslagerplatzes in Zukunft auch vorausschauend als Teil eines umfassenden Katastrophenplanes erteilt werden.
Ist die Auswahl eines geeigneten Platzes für die Errichtung eines Nasslagers getroffen, müssen die dafür benötigten behördlichen Bewilligungen in Bezug auf das Wasserrechtsgesetz (WRG) und Naturschutzgesetz bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingeholt werden. In den einzelnen Bundesländern gelten hierbei unterschiedliche Bestimmungen. Weitere relevante Rechtsfragen stellen sich je nach Einzelprojekt bei bestehenden Rechten Dritter, Haftungsfragen, verkehrsbezogenen Problemen, sowie Sicherheit vor Diebstahl.
Wassermanagement
Die künstliche Beregnung des Holzes hat unverzüglich mit der Einlagerung der ersten Stämme zu beginnen. Die erforderliche Wassermenge wird im Regelfall aus einem Oberflächengewässer, in überwiegender Anzahl aus Fließgewässern entnommen. Entsprechende wasserrechtliche Vorgaben bestehen in Bezug auf die Mindestwasserführung der Gewässer. Der mittlere Niederwasserstand (MNQ) darf nicht unter 50 Litern pro Sekunde liegen und die Entnahmemenge darf 20 Prozent des MNQ nicht überschreiten. In Ausnahmefällen werden Seen, in Ergänzung zu Oberflächengewässern auch das Grundwasser als Wasserquelle herangezogen.
Bei der Beregnung ist zu beachten, dass auch die Stirnseiten der Bloche bewässert werden und keine "Beregnungsschatten" entstehen. Zur ordentlichen Bewässerung ist es häufig auch notwendig, dass ein Wasserentnahmeschacht und ein eigenes Pumpenhaus errichtet werden.
Holzqualität
Aus Kostengründen empfiehlt es sich nur waldfrisches Holz guter Qualität (A/B-Qualität, Furnierholz) einzulagern. Dies muss bis spätestens zwei Wochen nach der Aufarbeitung erfolgen. Angetrocknetes Holz sollte aufgrund möglicher Trockenrisse nicht eingelagert werden. Eingangskontrollen sowie kontinuierliche Kontrollen der Holzlager in Bezug auf die Holzqualität müssen während der gesamten Lagerdauer durchgeführt werden. Die Beregnung muss bereits mit der Anlieferung der ersten Stämme einsetzen.
Fichten und Tannen der Qualität A/B ab der Stärkeklasse 1a eignen sich besonders gut für die Nasslagerung. Grundsätzlich sollte auf die Einlagerung von schlechteren Qualitäten verzichtet werden, weil die Lagerungskosten zumeist höher sind als ein möglicher Wertverlust. Falls doch eine Einlagerung von C-Qualitäten erfolgt, sollten diese getrennt von den guten Qualitäten in eigenen Poltern erfolgen.
Die optimale Lagerungsdauer von Nadelholz liegt bei zwei bis drei, in Ausnahmefällen bei vier bis fünf Jahren. Laubholz (Buche) sollte nur einige Monate bis maximal ein Jahr nass gelagert werden. Ab dem dritten Jahr ist mit einer beginnenden Qualitätsminderung durch Pilzbefall (Hallimasch, Armillaria) an der Stammoberfläche zu rechnen. Wirtschaftlicher Schaden durch Splintfäule kann in der Regel ab dem vierten Jahr beobachtet werden.
Stammausformung und Polteraufbau
Die Konservierung von Holz in Nasslagern sollte mit dem künftigen Abnehmer abgestimmt werden. So können Ausformungswünsche und die Vereinbarung eventuell gewünschter Sonder-Überlängen schon im Vorfeld berücksichtigt werden.
Für eine gleichmäßige Beregnung ist eine sorgfältige Lagerung zwingend. Das stärkere Ende ist im rechten Winkel zur Fahrstraße abzulegen, auf eine einheitliche Polterfront ist zu achten. Nur so ist eine vollständige Beregnung der Stirnflächen möglich, Beregnungsschatten können vermieden werden.
Abbildung 3: Möglichkeiten der Abtrennung verschiedener Einheiten
In der Praxis hat sich eine Polterhöhe von vier bis fünf Metern bewährt. Eine Überlänge von 20 – 25 cm (10 cm zur üblichen Überlänge) ist für die Kappung nach der Lagerung zu berücksichtigen. Um den Überblick zu behalten sind Polterpläne empfehlenswert. Die Lagerauflösung kann durch eine käufergerechte Einlagerung (Abbildung 3) wesentlich erleichtert und beschleunigt werden.
Betrieb eines Nasslagers
Während des Betriebs bedarf es kontinuierlicher Kontrolle. So sind die technischen Einrichtungen wie Pumpen, Wasser- und Stromleitungen, sowie die Beregnungssysteme laufend auf ihre Funktionstüchtigkeit zu kontrollieren.
Zur rechtlichen Absicherung des Forstbetriebes sind Gefahrenhinweise bzw. Betretungsverbote unbedingt notwendig. Zusätzlich wird das Anbringen von Aufklärungs- und Hinweistafeln für die Waldbesucher empfohlen. Das Anbringen von Schranken für die Zu- und Abfahrt sind gängige Maßnahmen, um Holzdiebstahl vorzubeugen.
Winterbetrieb
Die Übergangszeit im Herbst und Frühjahr ist gekennzeichnet durch mäßige Nachtfröste (bis – 5°C) und Tagestemperaturen von zum Teil deutlich über 0° Celsius. Eine Beregnung ist in diesem Fall weiterhin notwendig, die Intervallschaltung ist auszuschalten, da sonst während der Beregnungspausen die Düsen zufrieren. Bei länger anhaltenden Temperaturen unter minus 5° Celsius ist die Beregnung einzustellen und die Beregnungsanlage zu entleeren, da diese sonst zufriert.
Während der Winterzeit mit Dauerfrost über mehrere Wochen und Tageshöchsttemperaturen von nur wenig über 0° Celsius ist eine weitere Beregnung nicht notwendig, wenn sich bereits ein dichter Eispanzer um die Stämme gebildet hat. Ist der Eispanzer nicht mehr schlüssig bzw. liegen einzelne größere Stammteile frei, ist eine Wiederinbetriebnahme der Beregnungsanlage dringend erforderlich.
Lagerauflösung
Die Beregnung des eingelagerten Holzes muss bis zum Abtransport der letzten Fuhre aufrecht erhalten werden. Für jede Fuhre ist ein Lieferschein auszustellen. Zusätzlich empfiehlt sich die Dokumentation der Auslagerung in den Polterplänen.
Bei der Beladung der LKWs darf das gemäß § 4 Abs. 2a KFG höchstzulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Dabei ist zu beachten, dass das Gewicht der Stämme nach der Nasslagerung durch den hohen Wassergehalt um etwa 20 Prozent höher ist als im waldfrischen Zustand.
Kosten der Nasslagerung
Den stärksten Einfluss auf die Gesamtkosten haben die Aufwendungen für die Errichtung des Nasslagerplatzes (Schotterung). Mit Investitionskosten bis zu € 3,00 je Festmeter ist zu rechnen. Werden diese Flächen nicht vom Grundeigentümer selbst bereitgestellt, sind zusätzliche Kosten für Pacht bzw. Miete zu berücksichtigen. Die Nutzung bestehender, bereits befestigter Plätze kommt dementsprechend günstiger als die Neuanlage auf der "grünen Wiese". Wird eine Asphaltierung gewählt, ist mit € 9,- je Quadratmeter bzw. € 3,60 je Festmeter zu rechnen.
Die Kosten für die technische Ausstattung, wie Leitungen, Pumpen, Ableitungen, Wasserentnahmeschacht und Beregner und sämtliche Installationen liegen in Summe zwischen € 1,30 und € 2,40 je Festmeter. Die Betriebskosten für Strom- bzw. Dieselaggregate betragen rund € 1,- je Festmeter und Jahr. Falls kein eigenes Wasser zur Verfügung steht, sind zusätzliche Kosten für den Ankauf des Beregnungswassers anzusetzen.
Einer der wesentlichsten Kostenfaktoren stellt der Transport vom Waldort ins Nasslager dar. Je nach Entfernung liegen die Transportkosten zwischen € 2,- und € 7,- je Festmeter. Bewusst werden nur die Kosten der Einlagerung angesetzt. Der Transport ins Werk des Holzabnehmers fällt auch bei alternativer Lagerung an der Waldstraße an.
Euro | Euro/fm | ||
Schotterung | 7,2 €/m2 | 72.000 | 2,88 |
Bewässerungseinrichtung | 5,0 €/m2 | 50.000 | 2,00 |
Bewilligungen etc. | 5000 | 0,20 | |
Lagerbewirtschaftung (Forstfacharbeiter) inkl. tägliche Kontrolle | 37.500 | 1,50 | |
Laufende Bewässerungskosten pro Jahr | 1,0 €/m2 | 25.000 | 1,00 |
Lagerkosten absolut (erstes Jahr) | 189.500 | 7,58 | |
Lagerfinanzierungskosten im ersten Jahr (5%) | 9475 | 0,38 | |
Lagerkosten / fm im ersten Jahr | 198.975 | 7,96 | |
Frachtkosten | 150.000 | 6,00 | |
Frachtfinanzierungskosten (5%) | 7500 | 0,30 | |
Ernte- Frachtfinanzierungskosten / fm | 157.500 | 6,30 | |
Kosten im ersten Jahr je fm | 14,26 |
Für die Lagerbewirtschaftung (Organisation der Ein- und Auslagerung) inklusive der laufenden Kontrollen sind Personalkosten zwischen € 1,- und € 2,- je Festmeter zu berücksichtigen. Eine allfällige Rekultivierung der Lagerfläche kommt auf € 0,15 bis € 1,00 je Festmeter. Die Gesamtlagerungskosten liegen demnach im ersten Jahr zwischen € 14,- und € 15,- je Festmeter (siehe Rechenbeispiel in Tabelle 2).