Abb. 2 - Einführung in den Gebrauch des Göttinger Fahrradlenkers. (Foto: FBG Sächs-Thüring. Vogtland)
Forstbetriebsgemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern. In Sachsen haben sich darüber hinaus einige Forstbetriebsgemeinschaften zu einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung zusammengeschlossen, um die Vermarktung des Holzes zu koordinieren.
Der Privatwald ist durch eine kleinteilige Struktur gekennzeichnet: 91 % der privaten Forstbetriebe Sachsens sind kleiner als 5 Hektar. Dem kleinstrukturierten Waldbesitz stehen mit hoher Dynamik fortschreitende Konzentrationsprozesse auf der Abnehmerseite gegenüber. Auch die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Anpassung der Wälder an den Klimawandel erfordern oftmals über das eigene Eigentum hinausgehendes Denken und Handeln.
Um die Nachteile kleinteiligen Eigentumsstrukturen auszugleichen, wurde im Bundeswaldgesetz das Instrument der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse geschaffen. Der Staatsbetrieb Sachsenforst unterstützt sowohl private Waldbesitzer als auch Forstbetriebsgemeinschaften durch Beratung, Aus- und Weiterbildung sowie forstliche Förderung. Es soll die Entwicklung der bestehenden Zusammenschlüsse zu größeren und professionelleren wirtschaftlichen Einheiten gefördert werden. Außerdem sollen vor allem kleinere und mittlere Privatwaldbesitzer stärker eingebunden werden.
Rechtsgrundlage und Aufgaben
Forstbetriebsgemeinschaften (BWaldG §§ 16 ff.) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Waldbesitzern, die den Zweck verfolgen, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen zu verbessern, insbesondere um die Nachteile geringer Flächengröße, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden.
Die Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaft werden in einer Satzung festgelegt, die den verschiedenen gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss und von der zuständigen Behörde – in Sachsen die unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte – überwacht wird.
Je nachdem, welche Aufgaben geleistet werden sollen, existieren unterschiedliche Zusammenschlussformen: Einzeldienstleistungen, Gesamtdienstleistung oder gemeinsame Bewirtschaftung.
Vorteile einer Mitgliedschaft
Abb. 3 - Nach großflächigen Sturmschäden bietet sich eine eigentumsübergreifende Aufarbeitung an. (Foto: SBS)
Je nach Satzung bieten Forstbetriebsgemeinschaften ihren Mitgliedern folgende Leistungen: Information (Beratung, Schulung, aktuelle Fördermittel etc.) oder Hilfe bei Bewirtschaftung und Vermarktung (Organisation des Holzschlages, Beschaffung von Pflanzen, Bündelung des Holzverkaufs etc.). Die Kommunikation unter den Waldbesitzern wird gefördert, es können spezielle Informationen bezogen werden. Waldbesitzer können ihre Holzmengen über die Forstbetriebsgemeinschaft vermarkten und dabei von guten Vertragskonditionen profitieren. Ebenso profitieren sie von Rabatten beim Pflanzenkauf.
Situation in Sachsen
Abb. 4 - Gemeinsam organisierter Holzverkauf. (Foto: SBS)
Abb. 5 - Persönliche Beratung vor Ort durch Fachpersonen (Foto: SBS).
In Sachsen bestehen derzeit 25 Forstbetriebsgemeinschaften, die eine Gesamtfläche von ca. 46.000 Hektar aufweisen. Den Gemeinschaften haben sich rund 2.650 Waldbesitzer angeschlossen. Dies entspricht etwa einem Fünftel der Fläche des Privat- und Körperschaftswaldes in Sachsen. 2004 gründeten sechs Forstbetriebsgemeinschaften eine Forstwirtschaftliche Vereinigung, um ihren Holzabsatz zu verbessern.
Die besondere Geschichte des Privatwaldes in Ostdeutschland:
- Bodenreform – Bis 1950 wurden in Sachsen 61.114 ha aus dem Bodenreformfonds (126 876 ha aus Privatbesitz über 100 ha) an landarme und landlose Bauern, Umsiedler, Arbeiter und Angestellte, sowie Zulagen an Altbauern (etwa 1 ha pro Familie) verteilt, der Rest ging an Körperschaften. Die Flurstücke sind in der Regel wenige Meter breit, aber mehrere hundert Meter lange Streifen.
- Parallel zur Gründung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) wurde ab 1960 der private Waldbesitz staatlich gelenkt und mehr und mehr in Waldgemeinschaften überführt. Bereits vorhandene, sogenannte freie Waldgemeinschaften wurden zum Beitritt in die zentral gelenkten Waldbaugemeinschaften gedrängt. Die daraus hervorgegangenen genossenschaftlichen Forstbetriebe wurden ab Mitte der 1970er Jahre in die Verwaltung der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe überführt, die neben dem Landeswald auch den körperschaftlichen Waldbesitz (ohne Kirchenwald) bewirtschafteten. Damit war nach dem direkten auch der mittelbare Zugriff auf das Waldeigentum entfallen.
(aus: Milnik, A. (2013): In Verantwortung für den Wald: Die Geschichte der Forstwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone und in der Deutschen Demokratischen Republik. Verlag Norbert Kessel . 650 S.)
Einschätzung der Entwicklung
Nur etwa 3 % der sächsischen Waldbesitzer sind Mitglieder in Forstbetriebsgemeinschaften. Während sich die Mitgliedsfläche in den vergangenen Jahren deutlich erhöht hat, blieb die Anzahl der Mitglieder etwa konstant. Das heißt:
- der Anteil des Kleinprivatwaldes in den Forstbetriebsgemeinschaften ist gesunken
- der Kleinprivatwald partizipiert vom Instrument der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse kaum.
Demgegenüber hat sich die durchschnittliche Mitgliedsfläche je Zusammenschluss seit 2004 mehr als verdoppelt und liegt mittlerweile deutlich über dem Bundesmittel.
Die Forstbetriebsgemeinschaften in Sachsen sind keine homogene Einheit. Hinsichtlich Größe, Mitgliederstruktur und Zielen können vier Gruppen unterscheiden werden:
- kleinere Forstbetriebsgemeinschaften mit deutlich regionalem Bezug und ehrenamtlicher Geschäftsführung ohne ausgeprägte wirtschaftliche Interessen
- Forstbetriebsgemeinschaften mittlerer Größe (500 bis 2.000 ha) mit Potenzial der Weiterentwicklung
- mitgliederstarke, große und wirtschaftlich aktive Forstbetriebsgemeinschaften mit professioneller Geschäftsführung
- große und wirtschaftlich aktive Forstbetriebsgemeinschaften mit professioneller Geschäftsführung als Zusammenschluss weniger, meist großer Betriebe
Eine solche Differenzierung ist z.B. für Zielbeschreibungen und Formulierung von Handlungsfeldern wichtig.
Mögliche Ursachen für die geringen Zusammenschlussraten sind:
- der kleinteilig fragmentierte Waldbesitz empfindet die Mitgliedschaft in einer auf Stetigkeit und langfristiger Mitgliedschaft ausgerichteten Forstbetriebsgemeinschaften nicht unbedingt als notwendig – insbesondere in Verbindung mit langen Nutzungsintervallen und/oder einer nicht vorrangig auf Holznutzung ausgerichteten Bewirtschaftung
- gesellschaftlicher Trend der Individualisierung einhergehend mit dem Bewusstsein ständig verfügbarer, bedarfsorientierter Dienstleistungen
- funktionierende Alternativen hinsichtlich Bewirtschaftung und Vermarktung. Das betrifft insbesondere die große Zahl leistungsfähiger Dienstleister, die auch betriebliche Leistungsaufgaben anbieten und Holzmengen bündeln.
- ggf. historisch bedingte Vorbehalte, wobei diese in der Tendenz sicher abnehmen
Unterstützung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
Die Schaffung leistungsfähiger Zusammenschlüsse ist eine forstpolitische Zielstellung. Daraus leitet sich die Aufgabe ab, diese zu unterstützen. Ziel ist dabei weniger die Schaffung möglichst vieler (kleiner) Zusammenschlüsse, sondern
- die Entwicklung der bestehenden Zusammenschlüsse zu größeren und professioneller wirtschaftenden Einheiten
- die stärkere Einbindung des kleineren und mittleren Privatwaldes.
Der Staatsbetrieb Sachsenforst unterstützt die Forstbetriebsgemeinschaften u.a. durch die die gesetzliche Beratung gemäß § 49 SächsWaldG i.V. mit § 4 Abs. 3 SächsPKWaldVO und die Forstförderung gemäß § 34 Abs. 1 SächsWaldG. Die Revierleiter von Sachsenforst fungieren dabei als fachkundige Ansprechpartner auf Fläche als Mittler zwischen Waldbesitzer, Verwaltung und forstlichen Dienstleistern. Der Sachsenforst hat dafür 63 eigentumsreine Reviere in den 12 Forstbezirken sowie neun Mischreviere in den Großschutzgebieten. Den für Ihren Wald örtlich zuständigen Revierleiter finden Sie unter www.sachsenforst.de -> Waldbesitzerportal.
Eine Übersicht über die Forstbetriebsgemeinschaften in Sachsen und die dortigen Ansprechpartner finden Sie im Leitfaden für Waldbesitzer.
Beispiel: Holzvermarktungsgemeinschaft Lausitz e.G.
Die FBG Holzvermarktungsgemeinschaft Lausitz e.G. (HVGL) ist die einzige Forstbetriebsgemeinschaft in Sachsen, die in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft fungiert und nur für die gemeinschaftliche Holzvermarktung der angeschlossenen Betriebe zuständig ist. Die Genossenschaft ist hier eine sehr gut geeignete Rechtsform für eine wirtschaftlich ausgerichtete Forstbetriebsgemeinschaft.
Die Mitgliederstruktur ist dabei sehr vielfältig: grössere und kleinere private und kirchliche Waldbesitzer sind ebenso vertreten wie Unternehmen – beispielsweise forstliche Dienstleister. Die drei Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Zusammenfassung, Bündelung und Vermarktung der Holzmengen der Waldbesitzer.
- Die Beförsterung privater Forstbetriebe.
- Die Bereitstellung von Energieholz – neben Scheitholz und Hackschnitzeln werden auch Pellets vermarktet.
Die HVGL ist darüber hinaus auch für Nicht-Mitglieder tätig.