Ziele der Solidargemeinschaft (am Beispiel der Solidargemeinschaft Gengenbach)

  • Geordnete Durchführung der Sturmholzaufarbeitung
  • Bündelung der anfallenden Holzmengen
  • Gemeinsame Vermarktung und Absatz der Sturmhölzer über die Waldbesitzarten hinweg

Kernaufgabe ist die Vorfinanzierung der Aufarbeitung und Nasslagerung der Sturmhölzer

Weitere Ziele:

  • Vermeidung von übereilten und überstürzten Reaktionen sowie Vermeidung von Panikverkäufen
  • Übernahme der Sturmholzaufarbeitung bei privaten Waldbesitzern, die sich dazu aus fachlichen, technischen oder persönlichen Gründen nicht im Stande sehen (gegen Kostenersatz)
  • Gleichbehandlung aller Waldbesitzer bei der Vermarktung (Ausnahme: selbst verschuldete, späte Aufarbeitung)

Strukturen

Die Basis der Verwaltungs- und Organisationseinheit "Solidargemeinschaft" wird gebildet aus

  • der örtlichen Forstbetriebsgemeinschaft,
  • dem staatl. Forstamt/ der unteren Forstbehörde und – soweit vorhanden –
  • waldbesitzenden Kommunen.

Dabei bringt das Forstamt/ die untere Forstbehörde vor allem das nötige "Know how" in Organisation und Verwaltung mit ein, die Forstbetriebsgemein­schaft übernimmt aus formalrechtlichen Gründen als anerkannter wirtschaftlicher Verein die Vertragsabschlüsse mit dem Privat- und Körperschaftswald. Teilnehmende Kommunen können beispielweise für aufgenommene Kredite bürgen.

Vorteile

  • Die Solidargemeinschaft baut auf bereits bestehende Organisationsstrukturen auf (Forstbetriebsgemeinschaft, Forstamt, Kommunen). Das vorhandene "Know-how" kann damit sofort aktiviert werden.
  • Gleichbehandlung aller zugehörigen Waldbesitzer.
  • Freiwillige Mitgliedschaft der Waldbesitzer.
  • Attraktivität für Holzeinschlagsunternehmer steigt: größeres gesichertes Auftragsvolumen und vereinfachte Abrechnung (nur ein Ansprechpartner).
  • Positionierung am Holzmarkt: gebündeltes Holzaufkommen, qualitätsorientierte Sortierung, vereinfachte Abrechnung (nur ein Verhandlungspartner).
  • Der Staatswald kann sich (falls politisch gewünscht) beim Holzverkauf zurückhalten und somit den Privatwald institutionell fördern.

Nachteile

  • Anfangsschwierigkeiten einer "neuen" Organisationseinheit, die spontan und temporär gebildet wird.

Voraussetzungen für die Bildung einer Solidargemeinschaft

  • Ausschlaggebend für die Bildung einer Solidargemeinschaft ist die regionale Sturmholzmenge (sowohl im Ganzen als auch bezogen auf die Fläche) sowie die Struktur- und Eigentumsverhältnisse der Waldbesitzer.
  • Oberstes Gebot für die Bildung einer Solidargemeinschaft ist die Freiwilligkeit der Teilnahme. Jeder Waldbesitzer muss frei entscheiden können, ob er der Solidargemeinschaft beitreten möchte oder nicht.
  • Dementsprechend müssen die Waldbesitzer selbst davon überzeugt sein, dass eine Solidargemeinschaft die richtige Alternative für die Gemeinschaft der Waldbesitzer in der jeweiligen Region ist. Die angebotenen Dienstleistungen müssen den Erwartungen und Bedürfnissen der Waldbesitzer entsprechen.
  • Das Personal von Forstamt und FBG muss hochmotiviert und belastbar sein, um die anfallenden organisatorischen Aufgaben über mehrere Jahre hinweg zu bewältigen.

Grundkonzeption der Forstlichen Solidargemeinschaft Gengenbach:

  1. Forstamt und FBG schließen sich zu einer Forstlichen Solidargemeinschaft Gengenbach (FSG) zusammen. In Ihr sind alle Waldbesitzarten des Forstbezirks Gengenbach einbezogen (über 6.300 ha Waldfläche).
  2. Dem Privat- und Gemeindewald wird angeboten, dass die FSG die gesamte Aufarbeitung und Vermarktung übernimmt. Dabei wird die Freiwilligkeit betont.
  3. Die FSG organisiert die Vorfinanzierung der Aufarbeitungskosten. Die Gemeinden übernehmen entsprechende Bürgschaften bei den örtlichen Kreditinstituten zur Startfinanzierung.
  4. Zur notwendigen Marktenlastung sind umgehend große Nasslagerplätze anzulegen.
  5. Aller der FSG beigetretenen Waldbesitzer sollen bei der Vermarktung unabhängig vom Aufarbeitungs- und Vermarktungszeitpunkt gleich behandelt werden. Die eingebrachten Hölzer werden nach Holzart, Stärke und Qualität sowie Aufarbeitungsbedingungen bewertet.
  6. Entscheidender Gesichtpunkt bei der finanziellen Bewältigung der Sturmkatastrophe ist die Entwicklung des Holzmarktes. Hier ist der Staatswald als ausgleichender Faktor einzusetzen. Es ist forstpolitisch gewollt, dass sich der Staatswald je nach Marktlage vor allem zugunsten des Privatwaldes flexibel verhält.
  7. Für die Forstliche Solidargemeinschaft wird ein geschäftsführendes Gremium und ein Aufsichtsrat gebildet.

Quellen

  • Anonymus (2000): Nach "Lothar" gemeinsamen Holzverkauf ausgebaut. Holz-Zentralblatt Nr. 102/2000, S. 1279
  • Der Waldwirt 7/8 2004: "Respektables Abschlussergebnis der Forstlichen Solidargemeinschaft Gengenbach"

Ratgeber Forstliches Krisenmanagement

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