In fast allen Wäldern sind heutzutage Wanderer, Reiter, Biker, Pilzsammler oder Jäger unterwegs. Sie können jederzeit in einen Holzschlag geraten und durch forstliche Tätigkeiten wie Fällarbeiten oder Rücken zu Schaden kommen. Was ist vorzukehren, wie sind Strassen und Wege abzusichern, damit dies möglichst nicht geschieht? Der folgende Artikel beruht auf Aussagen von Roger Sacher, Bereich Ausbildung von Waldwirtschaft Schweiz.

Zu beurteilen, wo welche Gefahren für Drittpersonen lauern könnten und wie sich diese Gefahren minimieren lassen, ist zu einem wesentlichen Bestandteil der Forstarbeit geworden. Denn primär ist der vor Ort arbeitende Forstbetrieb oder -unternehmer dafür verantwortlich, dass durch die forstlichen Tätigkeiten keine Drittpersonen zu Schaden kommen. Aus rechtlicher Sicht ist es deshalb wichtig, dass der Betrieb alles Vorgeschriebene und Zumutbare unternimmt, um solche Schäden zu vermeiden.

Sollte es zu einem Unfall kommen, obwohl er hinsichtlich Organisation, Vorkehrungen, korrekter Signalisierung usw. alles "richtig" gemacht hat, ist der Betrieb auf der sicheren Seite. Denn im Streitfall würde das Gericht natürlich auch das Verhalten des Geschädigten berücksichtigen: Hätte dieser sich z. B. nicht an gut sichtbare Signalisationen gehalten oder wäre er trotz Warnung weitergegangen, träfe ihn zumindest eine Mitschuld.

In stark frequentierten Erholungswäldern oder bei unübersichtlichen Verhältnissen kann der Aufwand zum Sichern von Holzschlägen allerdings so gross werden, dass unsere meist kleinen Forstbetriebe rasch überfordert sind. Hier heisst es Augenmass behalten und allenfalls Hilfe anfordern.

Frühzeitig organisieren

Wichtig ist eine frühzeitige Planung der Schlagsicherung, spätestens im Rahmen der Schlagorganisation. Insbesondere ist abzuklären, wo es im Bereich des geplanten Holzschlages welche Strassen und Wege mit welchem Verkehrsaufkommen gibt. Welche davon wird man wahrscheinlich komplett sperren müssen und für wie lange? Bei welchen genügt eine Gefahrensignalisation und allenfalls eine kurzfristige Sperrung mit Personal?

Dabei gilt es aber die rechtlichen Grenzen zu beachten. Beispielsweise eine Gemeindestrasse mit Durchgangsverkehr oder eine Kantonsstrasse für längere Zeit zu sperren, liegt ausserhalb der Kompetenz eines Forstbetriebs. Wenn solche Strassen betroffen sind, müssen die Gemeinde oder die zuständigen kantonalen Behörden informiert werden. In den Unterlagen der Suva ("Schutz von Drittpersonen und Sachwerten bei der Waldarbeit ") sind die entsprechenden Adressen angegeben. In gegenseitiger Absprache werden die Gemeinde oder die Kantonspolizei beim Sichern solcher Strassen mithelfen oder die Sperrung/Sicherung sogar ganz übernehmen; sie verfügen dafür über das Know-how, das nötige Personal und die richtige Ausrüstung.

Wenn die Holzereiarbeiten länger als 60 Tage dauern, muss die Strassensperrung vorgängig sogar publiziert werden – auch deshalb ist es wichtig, die Behörden frühzeitig zu informieren. Aber auch wenn ein Strässlein nur einen kleinen Weiler erschliesst, sollten die zuständigen Stellen informiert werden. Denn wenn im Notfall z.B. Feuerwehr oder Rettungsdienste wegen einer nicht bekannt gemachten

Sperre zu spät kommen, drohen Verantwortlichkeitsklagen. Beim Sperren eines reinen Waldweges hingegen, der in diesem Sinn keine Erschliessungsfunktion hat, müssen die Behörden nicht informiert werden. Sperrungen von Wanderwegen müssen vorgängig mit den zuständigen Wanderwegbeauftragten bzw. mit der kantonalen Wanderweg-Fachstelle abgesprochen werden. Die Adressen der kantonalen Wanderweg-Fachstellen und weitere Infos sind zu finden auf www.wandern.ch/wanderwege.

Bei Holzereiarbeiten in der Nähe von Bahnanlagen muss bekanntermassen frühzeitig mit der betreffenden Bahn Kontakt aufgenommen werden. Analoges gilt im Bereich von Freileitungen.

Was beim Sperren zu beachten ist

Fürs Sperren einer Strasse oder eines Weges braucht man die runden Strassensignale ("Verbotstafeln"), je nach Grösse der Strasse mit 60 oder 90 cm Durchmesser. Die kleineren reichen für Wald- und Feldwege, für Neben- und Hauptstrassen braucht es die grossen. Sehr praktisch ist auch eine Absperrblache. Sie sperrt umfassend, denn sie enthält nebst einem allgemeinen Fahr- auch ein Gehverbot sowie ein Verbot für Tiere.

In den Kursausrüstungen des WVS sind nebst den Absperrblachen auch Absperrlatten und -tafeln enthalten. Der Grund: befahrbare Wege sperrt man erfahrungsgemäss besser mit solchen festen Einrichtungen als mit einer Blache; zum einen, weil sie nicht übersehen werden können, zum anderen, weil das Publikum diese festen Sperreinrichtungen kennt und gewohnt ist. Für Fusswege ist die Blache hingegen nach wie vor sehr gut geeignet. Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass die Montageseile entweder weit oben gespannt oder wenigstens gut markiert sind (rot-weisse Absperrbänder anbinden). Denn übersieht z. B. ein Biker diese Seile und verunfallt, kann der Forstbetrieb haftbar gemacht werden.

Was beim Sperren von Strassen selbstverständlich ist, muss auch bei offiziellen Wanderwegen berücksichtigt werden: Durch die Sperrung dürfen keine Sackgassen entstehen. Denn wenn die Leute keine Alternativroute sehen, werden sie erst recht versuchen, die Sperre zu umgehen. Die Sperre muss somit an einer Kreuzung oder Gabelung sein, wo noch eine sinnvolle Umleitung signalisiert werden kann. Die Umleitung muss dann weiter ausgeschildert werden, bis sie wieder in den normalen Weg mündet (Ersatzroute), und dies natürlich von beiden Seiten her.

Sperren darf man nur so lange aufrechterhalten, wie es wirklich nötig ist. Über Nacht und am Wochenende sind sie aufzuheben, sofern die Strasse normal passierbar ist. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil Strassensperren laut Strassenverkehrsgesetz nachts beleuchtet sein müssen. Je nach den Erfordernissen muss aber die Warnung signalisiert bleiben (Dreiecksignal mit Bauarbeiter).

Informieren ist einfacher

Oft ist es sinnvoller – und meist einfacher – die Strasse nur temporär zu sperren, aber die Passanten korrekt zu warnen. Dazu dienen die dreieckigen Faltsignale (erforderliche Grösse analog zu den Verbotstafeln 60/90 cm Kantenlänge). Bei Fällarbeiten und evtl. auch noch beim Rücken braucht es dann eben einen bis zwei Mitarbeiter an der Strasse, die den Verkehr bei Gefahr aufhalten bzw. regeln. Sie müssen gut sichtbar gekleidet und mit Funk ausgerüstet sein, damit keine Missverständnisse entstehen können. Wichtig: Als Gefahrenschild ist unbedingt jenes mit dem Bauarbeiter zu nehmen. Dieses Signal bedeutet nämlich, dass die Strasse eingeengt und auch verschmutzt sein kann. Dasjenige mit dem Ausrufezeichen ("andere Gefahren ") warnt viel weniger umfassend, insbesondere nicht vor eventuellen Verschmutzungen der Fahrbahn. Käme es wegen solcher Verschmutzungen zu einem Unfall, kann der Forstbetrieb haftbar gemacht werden, wenn er nicht korrekt gewarnt hat. Die Infotafel "Holzschlag" kann zusätzlich angebracht werden, aber sie ist nicht zwingend. Pro Fahrtrichtung werden zwei Tafeln benötigt; eine muss 150 bis 250 m vor der Gefahrenzone und eine zweite direkt davor platziert werden. Die Signalisation muss auch bei Rückearbeiten angebracht bleiben. Achtung: Warntafeln nur so lange stehen lassen wie wirklich nötig, sonst gewöhnen sich die Leute daran und werden unvorsichtiger. Die Betafelung muss "bewirtschaftet" werden.

Bewährte Grundsätze

Absperr- und/oder Überwachungspersonal für den Gefahrenbereich braucht es in jedem Fall; keine Strassen- und Wegesignalisation kann dieses ersetzen. Das hängt auch damit zusammen, dass der Wald laut Waldgesetz unbeschränkt betreten werden darf. Pilzsammler, Jäger, Reiter, Biker usw. können jederzeit und überall auftauchen und müssen genauso gewarnt oder weggewiesen werden, wenn sie sich dem Gefahrenbereich nähern. Hangabwärts kann dieser Gefahrenbereich sehr gross sein, und Gefahr besteht auch noch beim Asten und beim Rücken. Auch den "Achtung!"-Warnruf vor dem Fällen eines Baumes braucht es in jedem Fall. Er kann im letzten Augenblick Passanten warnen, die trotz aller Vorkehrungen in den Gefahrenbereich geraten sind, dient aber auch der Sicherheit der eigenen Leute und vor allem "aktiviert" er das Absperrpersonal.