In vorliegendem Artikel werden ausgewählte Ergebnisse dieser Umfrage präsentiert, wobei insbesondere auf die Aspekte Altersstruktur, landwirtschaftliche Affinität, räumliche Distanz zwischen Wald und Wohnort, Holznutzung zum Eigenbedarf und Einstellungen gegenüber staatlichen Förderungsmassnahmen eingegangen wird.

Altersverteilung

Privatwaldeigentümer weisen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung ein hohes Durchschnittsalter auf, mehr als ein Drittel der Privatwaldeigentümer ist im Pensionsalter. Der Anteil an Selbstbewirtschaftenden nimmt ab Alter 50 ab, ist aber insgesamt immer noch dominierend. Rund ein Viertel, insbesondere ältere Privatwaldeigentümer, verzichtet auf eine regelmässige Bewirtschaftung des eigenen Waldes.

Nur wenige Waldbesitzer denken an einen Verkauf ihres Waldes, unter den älteren Privatwaldeigentümern sind solche Gedanken jedoch häufiger. Die Zusammenarbeitsbereitschaft von jüngeren und älteren Privatwaldeigentümern unterscheidet sich kaum, ist aber generell gering.

Landwirtschaftliche Affinität

Die befragten Privatwaldeigentümer lassen sich in drei Gruppen einteilen: Als erste Gruppe erscheinen die aktiven Landwirte, welche selbst – voll- oder teilzeitlich – Landwirtschaft betreiben. Als zweite Gruppe sind die nicht aktiven (Mit-) Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen zu sehen, und die dritte Gruppe umfasst die Privatwaldeigentümer ohne landwirtschaftliche Flächen und ohne Bewirtschaftung.

Die drei Gruppen sind aktuell etwa gleich gross. Setzen sich feststellbare gesellschaftliche Entwicklungen wie die Abnahme der in der Landwirtschaft Beschäftigten auch in der Zukunft fort, dann wird die Gruppe ohne landwirtschaftliche Affinität stetig an Bedeutung gewinnen, und die nutzbaren oder tatsächlich genutzten Synergien zwischen Landwirtschaft und Waldbewirtschaftung werden abnehmen.

Räumliche Distanz zum Waldeigentum

Im Gegensatz zur gesamten Schweizer Wohnbevölkerung repräsentieren die Privatwaldeigentümer ein überdurchschnittlich ländliches Bevölkerungssegment mit einer starken räumlichen Nähe zum eigenen Wald. Setzt sich die seit Ende der neunziger Jahre feststellbare Verlagerung der Bevölkerung in Richtung urbaner Zentren künftig fort, dann muss in den kommenden Jahren mit einer Lockerung der räumlichen Bindung von privatem Waldeigentum und Eigentümerschaft gerechnet werden.

Holznutzung

Zwei Drittel der Privatwaldeigentümer bewirtschaften ihren Wald selber (Abb. 2). Nur 13% lassen ihren Wald ausschliesslich durch Dritte bewirtschaften. Ein Sechstel der Privatwaldeigentümer bewirtschaftet den Wald nicht mehr regelmässig. Insgesamt hat nur rund die Hälfte der Privatwaldeigentümer in den letzten fünf bis sechs Jahren Holz im eigenen Wald genutzt, bei rund einem Viertel liegt die letzte Nutzung sieben bis zwanzig Jahre zurück (Abb. 3).

Steuerung durch staatliche Beiträge

Nur rund 10% der Befragten geben an, Beiträge für die Waldbewirtschaftung erhalten zu haben. Auch glaubt nur ein Zehntel aller Privatwaldeigentümer resp. lediglich die Hälfte der Subventionserfahrenen, beim Handeln im Wald durch staatliche Beiträge beeinflusst zu werden. Diese Ergebnisse vermitteln den Eindruck, dass die Bedeutung von finanziellen Anreizen für den Privatwaldeigentümer zurzeit eher gering ist.

Schlussfolgerungen

Die Privatwaldeigentümer sind schwierig zu erreichende Ansprechpartner, die nur mit grossem Aufwand steuerbar sind. Aus Sicht des Auftraggebers der Studie – dem Bund – stellt sich damit die Frage, ob es sich lohnt aus Gründen der Effektivität und Effizienz überhaupt in den Privatwald zu investieren oder ob er dieses Feld entweder den Kantonen oder dem Markt überlässt.

Überlässt der Staat die Bereitstellung des privaten Gutes Holz tatsächlich dem Markt, wird für die Frage der Nutzungsintensivierung entscheidend sein, ob es den Forstunternehmen und –betrieben gelingt, die zahlreichen Privatwaldeigentümer für eine Einbindung in grössere Betriebseinheiten zu motivieren. Der Aufwand und die Kosten für diese Überzeugungs- und Organisationsarbeit werden für die Unternehmen kaum geringer sein als für den Staat, welcher in der Vergangenheit mit dem Instrumentarium der Förderung von Betriebszusammenschlüssen oder -gemeinschaften nur beschränkt erfolgreich war.

(TR)