Für Dienstnehmer von privaten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gilt die Landarbeitsordnung. Unselbständig Beschäftigte von Forstbetrieben im Eigentum der öffentlichen Hand und Mitarbeiter von Forstunternehmern unterliegen dem Geltungsbereich des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit – kurz ArbeitnehmerInnenschutzgesetz genannt. Inhaltlich sind die Gesetze ähnlich, das oberste Ziel ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen.
Wer kontrolliert, ob der Baum sicher fällt?
Das Arbeitsinspektorat ist für die Kontrolle und Einhaltung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und seiner Verordnungen zuständig. Die Zusammenarbeit mit Forstunternehmern ist für Arbeitsinspektoren keine Selbstverständlichkeit. Anders als bei Betriebsstätten und Baustellen sind bei der Behörde für Waldarbeiten keine Adressen oder Arbeitszeiten hinterlegt. Bei einer allfälligen Kontrolle muss der Anfahrtsweg langwierig erfragt werden.
Auch gibt es bei Forstarbeiten im Vorfeld keine Genehmigungsverfahren, freie Nutzungen werden vom Waldeigentümer geplant, vergeben und vom Forstunternehmer ausgeführt. Nur bei bewilligungspflichtigen Fällungen oder Rodungen wird ein Bescheid erlassen. Der ist für das Arbeitsinspektorat aber uninteressant, da nur forst- oder naturschutzrechtliche Belange behandelt werden.
Viel zu oft werden Gefahrensituationen waghalsig in Kauf genommen und mit der erbrachten Arbeitsleistung oder einem unsäglichen Termindruck gerechtfertigt. Passiert ein Arbeitsunfall, wird auch der Arbeitsinspektor alarmiert. Oft treffen sich Forstunternehmer
und Arbeitsinspektor in dieser Ausnahmesituation zum aller ersten Mal. Aus einer menschlich begreiflichen Mischung von schlechtem Gewissen und einer trotzhaften Abwehrhaltung wird der Arbeitsinspektor nicht immer wohlwollend empfangen. Zu Unrecht, denn die Vermeidung von Unfällen ist sowohl im Interesse des Unternehmers als auch im Interesse des Staats, vertreten durch den Arbeitsinspektor.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verantwortlich. Um die Sorgfaltspflicht des Arbeitsgebers und die notwendigen Maßnahmen im Falle eines Unfalles oder einer Kontrolle belegen zu können, ist es erforderlich, Dokumente und Prüfbücher anzulegen und laufend zu aktualisieren. Der Arbeitsinspektor ist ein Wegbereiter für unfallfreies Arbeiten.
Interessierten Forstunternehmern steht der Arbeitsinspektor mit Rat und Tat zur Seite. Anzeigen gegen Verstöße stehen nicht im Vordergrund, sind als Folge von beharrlichem Ignorierens behördlicher Auflagen aber notwendig und im Falle von Personenschäden unumgänglich. Im gemeinsamen Miteinander von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitsinspektor soll bei Forstarbeiten eine bestmögliche Sicherheitskultur etabliert werden.
Starkholzfällung, Entasten. Foto: BFW/D. Seebacher
Welche Dokumente sind notwendig?
Im Evaluierungsprozess sind besonders der Einsatz von Handwerkzeugen, Maschinen und Geräten sowie die Verwendung von Betriebsstoffen zu bewerten. Außerdem ist die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsverfahren bzw. deren Zusammenwirken zu beurteilen. Bekannte und vermeidbare Risiken werden damit ausgeschlossen. Das verbleibende Restrisiko, das bei der Forstarbeit immer präsent ist, soll minimiert oder besten Falls eliminiert werden. Was im ersten Moment wie eine komplizierte oder gar unlösbare Aufgabe erscheint, wird bei näherer Betrachtung einfach und sinnvoll. Im Zug der Feinerschließung und Auszeige werden Waldbestände mehrfach begangen und ganz nebenbei werden Gefahrenstellen festgestellt.
Im Zuge der Einsatzplanung werden Gefahren erfasst und schriftlich festgehalten. Der Einsatz geeigneter Arbeitsgeräte und die Anwendung sicherer Arbeitsverfahren werden schon im Vorfeld der Arbeiten festgelegt. Gleichzeitig wird erhoben, ob die Mitarbeiter in der Lage sind, die Maschinen oder Handwerkszeuge richtig zu verwenden. Gefährliches Improvisieren kann somit verhindert werden.
In den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten wird der Arbeitsplatz beschrieben. Die zu Grunde gelegten Vorschriften und Bedienungsanleitungen werden aufgelistet und wichtige Hinweise wie Beschäftigungsverbote, Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), Pflichtuntersuchungen und erforderliche Fachkenntnisse angeführt. In den dazugehörigen Maßnahmenblättern gilt es, gegen festgestellte Gefährdungen oder Belastungen Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Könnte beispielsweise ein herabfallender Ast eine darunter stehende Person verletzen, so muss diese Person einen Schutzhelm verwenden. Dies ist eine einfache Maßnahme, die sehr viel bewirken kann.
Moderne Seilanlagen, von der Montage bis zum Betrieb ein anspruchsvoller Arbeitsplatz. Foto: BFW/D. Seebacher
Bei der Unterweisung wird es für den Arbeitnehmer konkret. Hier werden Gefahrenbereiche, Abbruchkriterien, die Verwendung von der persönlichen Schutzausrüstung oder das Verhalten im Notfall festgelegt. Die Inhalte einer Unterweisung sollten für die Arbeitnehmer praktikabel sein und von diesen akzeptiert werden. Je qualifizierter und erfahrener ein Arbeitnehmer für seine Tätigkeit ist, desto kürzer kann die Unterweisung ausformuliert werden. Für forstliche Seilanlagen oder Forstschlepper ist eine Betriebsanweisung zu erstellen. Darin sind technische Kenndaten wie Nutzlast und Gefahrenbereiche, Verhalten bei Störungen und Notfällen nachzulesen.
Wichtig für die Bedienung gefährlicher Maschinen ist eine nachgewiesene Fachkunde. Die Bedienungsmannschaft muss praktisch in der Lage sein, die Maschine richtig zu bedienen und allenfalls auftretende Gefahren oder Störungen zu beseitigen. Für prüfpflichtige Arbeitsmittel bei der Holzernte – das sind z.B. forstliche Seilanlagen, Seilwinden und Ladekräne – sind Prüfbücher mitzuführen. Was dem Arbeitsmittel die Prüfbücher bzw. Prüfplaketten sind, ist dem Arbeitnehmer sein VGÜ-Pass. Darin sind durchgeführte Pflichtuntersuchungen vermerkt. Durch die hohe Dauerschallbelastung bei der Holzernte sind dies Untersuchungen des Gehörs.
Vorgaben sind praxisnah umsetzbar!
Arbeitssicherheit ist eine komplexe Materie. Mit einer Portion gutem Willen und Freude an der Umsetzung sind die Vorgaben praxisnah zu verwirklichen. Das Fundament sicherer Arbeit bietet immer eine solide Ausbildung. Besonders im freien Gewerbe, zu dem der Forstunternehmer zählt, sollte die gefährliche Arbeit nur von qualifiziertem und ausgebildetem Personal ausgeführt werden. Berater in Form von Präventivkräften, die für Kleinbetriebe bis 50 Arbeitnehmer von der AUVA sicher kostenfrei gestellt werden, unterstützen den Arbeitgeber bei seinen Pflichten. Gutes Einvernehmen mit dem Arbeitsinspektorat ist wie das ZÖFU-Zertifikat ein hoch geschätztes Qualitätsmerkmal von erfolgreichen Forstunternehmern. Denn bei einer gefährlichen Arbeit wie der Holzernte ist nichts teurer als ein Arbeitsunfall!