Grundsätze

  • Pflicht der Vorgesetzten zur gründlichen Unterweisung der Mitarbeiter (eingeschlossen Mitarbeiter aus dem Kommunalwald sowie Regiewaldarbeiter anderer Bundesländer) gemäß § 6 UVV-Forsten vor Aufnahme der Sturmholzaufarbeitung und die regelmäßige Wiederholung dieser Unterweisung.
  • Organisation spezieller Lehrgänge und Schulungen zur Sturmholzaufarbeitung für Forstwirte des Staatsforstbetriebs an den forstlichen Bildungszentren, den forstlichen Stützpunkten (EMS-Sturmholz-Kurse) und durch die örtliche Unterstützung durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Baden-Württemberg) und die Sicherheitstrainer (in Rheinland-Pfalz). Organisation von entsprechenden Angeboten auch für Forstwirte kommunaler Forstbetriebe und private Waldbesitzer.
  • Vermehrte Besuche der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und den Sicherheitstrainern bei den staatlichen Forstwirtgruppen, die bei Problemen mit Rat und Tat zur Seite stehen und Wissen wieder auffrischen.
  • Sicherstellung der maschinellen Unterstützung bei motormanueller Arbeit
  • Höherer Mechanisierungsgrad – vermehrter Einsatz maschineller Aufarbeitungsverfahren
  • Einführung eines Kommunikations- und Notrufsystems, wo noch nicht geschehen. Möglichkeit des Erwerbs auch für Kommunen und Unternehmer sicherstellen
  • Einführung der forstamtsfremden Mitarbeiter in die Rettungspläne und in die Rettungskette des Forstamts
  • Gesteigertes Sicherheitsbewusstsein bei allen Beteiligten forcieren: Lehrgänge, praktische Übungen
  • Soweit in der Holzernte noch nach EST entlohnt wird: Einführung eines Sturmsonderlohns für die staatlichen Forstwirte. Mittlerweile ist der Monatslohn in den Staatsforstverwaltungen Baden-Württembergs und Rheinland-Pfalz eingeführt.

Erfahrungen aus Baden-Württemberg nach "Lothar"

Neben umfassenden Einweisungen und Schulungen für die Sturmholzaufarbeitung war die Einführung des sogenannten "Sturmlohns", eines nicht leistungsbezogenen Sonderlohns, das Herzstück der Sicherheitsstrategie während der Sturmholzaufarbeitung. Mit dem Sturmsonderlohn sollte eine Lohnform geschaffen werden, die der besonderen Belastung und dem hohen Sicherheitsrisiko der Arbeit im Sturmholz gerecht würde, die aber auch für die Revierleiter hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten Entlastung bringen sollte. Der bis dahin angewendete EST (Erweiterte Sortentarif) entsprach diesen Anforderungen nicht.
In Absprache mit dem Finanzministerium Baden-Württemberg setzte sich das Ministerium Ländlicher Raum dafür ein, eine Sonderlohnform (Zeitlohn) auf der Basis des persönlichen EST-Durchschnitts-Verdienstes des FWJ 1999 durchzusetzen.
Der Zeitlohn erlaubte es den Mitarbeitern, an die Sturmholzaufarbeitung mit Ruhe und Besonnenheit heranzugehen, ohne neben der eigenen Sicherheit an den Verdienst denken zu müssen. Bei schwierigen Situationen blieb ausreichend Zeit, sich ein genaues Bild von der Situation zu machen, die Gefährdungen zu beurteilen und im Zweifel Kollegen zur Problemlösung zu Rate zu ziehen.
Diese Regelung fand unter den Betroffenen eine breite Zustimmung, auch wenn durch die Zugrundelegung des persönlichen durchschnittlichen EST-Verdienstes in Einzelfällen Mitarbeiter finanziell schlechter gestellt waren, als bei den herkömmlichen EST-Lohnabrechnungen.

Rettungskette – Ablauf des Notrufverfahrens

Im Falle eines Unfalls ist von den Forstwirt*innen zunächst Erste Hilfe zu leisten. Dazu steht jeder Arbeitsgruppe ein 1. Hilfe-Koffer / Rucksack zur Verfügung.

Notruf absetzen:
  • per Handy: Ortsvorwahl + 19222, alternativ "110" oder "112"
    Funkwelle Forst: besetzten Posten (z.B. Forstdienststelle) anfunken
    Örtlicher Fernsprecher: 19222 oder 110 bzw. 112
Was ist geschehen?
  • Unfall bei der Waldarbeit, Kreis XY, Revier XY bzw. Ortsangabe
Wo ist der Notfall?
  • Ortsangabe sowie Nummer/ Lage des Treffpunkts mitteilen, ggfs. GPS/ UTM Koordinaten
Welche Verletzungen liegen vor?
  • Schnittverletzung, starke Blutung
  • Bewusstlosigkeit, Atemstillstand, Schädelverletzung
  • Knochenbruch
  • Internistischer Notfall (Herzattacken, Herz-Kreislauf, Insektenstich)
  • Sonstige Erkrankungen
  • Wirbelsäulenverletzung (Rettungshubschrauber)
Sonstige wichtige Hinweise
  • wird technisches Gerät gebraucht?(Verletzter ist eingeklemmt)
  • Schwieriges/ steiles Gelände, Bergwacht/ Feuerwehr wird zur Bergung benötigt
Rückfragen der Rettungsleitstelle abwarten
  • Angaben zur eigenen Person, Tel.-Nr. für Rückfragen angeben
Revierleitende / Forstdienststelle alarmieren

Nach Absetzen des Notrufs muss der Treffpunkt sofort angefahren werden, um die Rettungskräfte zum Verletzten zu leiten.

Vorgehen bei einer 2-Personen-Gruppe:

  • Nach der Erstversorgung und Absetzen des Notrufs verlässt der Mitarbeitende die Unfallstelle und sucht den Treffpunkt mit dem Rettungsdienst auf. Dort wartet er auf den Rettungsdienst (Notarzt*in und Rettungswagen). Gemeinsam wird die Unfallstelle angefahren.
    Es gilt: Sicherheit vor Schnelligkeit! Keine überstürzten, gewagten Manöver!

Alternative bei Meldung über die Forstdienststelle:

  • Der Mitarbeiter vereinbart mit der Dienststelle, dass ein Lotse (ortskundige Mitarbeitende des Forstamts, Revierleitung) die Koordinierung der Anfahrt der Rettungsdienste übernimmt. Nach Absetzen des Notrufs markiert der Mitarbeitende mittels Sprühfarbe sichtbar den Weg zur Unfallstelle. Der Mitarbeitende kann sich danach der weiteren Versorgung des Verunfallten widmen.
  • Ein ortskundiger Mitarbeitender des Forstamts (oder Revierleitung) fährt den Treffpunkt an und geleitet die Rettungskräfte bis zum nächstgelegenen befahrbaren Punkt (z.B. Waldarbeiterwagen, Waldarbeiter-PKW). Dabei wird das Martinshorn erst am Haltepunkt ausgeschaltet, um dem Verletzten und den Betreuern zu signalisieren, dass dieser erreicht ist.
  • Auf dem Weg folgt die Rettungsmannschaft den optischen Signalen bis zur Unfallstelle. Zur besseren Orientierung ist es ratsam, die Rettungsmannschaft zusätzlich mit akustischen Signalen (Trillerpfeife) zur Unfallstelle zu lotsen.

Vorgehen bei einer 3-Mann-Gruppe:

  • Während ein Mitarbeitender den Weg zum Unfallort markiert und sich um die Erstversorgung des Verunfallten kümmert (Versorgung der Wunde(n), Wärmeerhaltung, psychische Betreuung, stabile Seitenlage), setzt der 2. Kollege*innen den Notruf ab und fährt zum angegebenen Treffpunkt, um den Rettungsdienst zur Unfallstelle zu lotsen.

Hinweise:

  • Die Anfahrt in den Wald erfolgt mit akustischen Sondersignal der Rettungswagen, damit die Arbeitenden die Anfahrt hören können.
  • Ist kein Mitarbeitender oder Lotse vorhanden oder das Gelände unübersichtlich, können ab der Stelle, wo die Rettungsmannschaft die Fahrzeuge verlassen muss, akustische Signale mittels Trillerpfeife oder Kompressorfanfare eingesetzt werden, die dann zum Verletzten führen.
  • Allradfahrzeuge fahren sollten voraus fahren. Der Notarzt mit Ausrüstung sollte im 1. Fahrzeug der Kolonne sitzen
  • Auf Wendemöglichkeiten für das Rettungsfahrzeug am Unfallort achten!

Rettungsplan und Rettungskarte

Rettungsplan und Rettungskarte funktionieren nur, wenn die nachstehenden Punkte zuverlässig beachtet werden und den Forstwirten die lebensrettende Bedeutung des Rettungsplans als Glied innerhalb der Rettungskette bewusst ist.

  • Der Rettungsplan kann forstamts- bzw. revierspezifisch, auch kreisspezifisch oder landesweit erstellt werden, ist regelmäßig zu aktualisieren und mit allen Beteiligten am besten auf Revier- oder Forstamtsebene (Forstwirte, Zentrale, Rettungsleistelle) zu üben.
  • Rettungsplan und Rettungskarte müssen im Waldarbeiterschutzwagen gut sichtbar angebracht werden. Mindestinhalte: Notruftelefonnummern, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen sowie die mit den Rettungsdiensten vereinbarten Treffpunkte.
  • Die ausgewiesenen Treffpunkte müssen den Forstwirten unfehlbar und sicher bekannt sein.
  • Der entsprechende Treffpunkt ist auch auf dem jeweiligen schriftlichen Arbeitsauftrag zu vermerken. Die wichtigsten Inhalte des Rettungsplans müssen den Mitarbeitern in regelmäßigen Abständen in Erinnerung gerufen werden.
  • Die im Rettungsplan vermerkten Treffpunkte müssen so ausgewählt sein, dass sie für das betroffenen Gebiet (Waldfläche des Reviers) zentrale Punkte darstellen, von denen aus jeder Punkt der Waldfläche gut erreichbar ist.
  • Die zuständige Rettungsleitstelle muss bei der Auswahl der Treffpunkte beteiligt werden bzw. die ausgewählten Treffpunkte müssen der Rettungsleitstelle mitgeteilt werden. Dabei ist auf einen einheitliche Nummerierung/ Kennzeichnung zu achten. Als sehr sinnvoll hat sich neben der Darstellung auf der Karte die Darstellung als GPS- bzw. UTM-Koordinaten bewährt. Die Notarzttreffpunkte sind somit dort bekannt und liegen in Form der Rettungskarte vor, welche auf den Zuständigkeitsbereich der Leitstelle abgestimmt ist.

Für Baden-Württemberg gilt: Durch die Verwaltungsreform in Baden-Württemberg können sich im Forstbereich Zuständigkeiten geändert haben. Deshalb sind die Treffpunkte im neuen Verantwortungsbereich zu überprüfen und anzupassen.

Wegen der besseren Übersichtlichkeit sind Farbkopien der Topographischen Karte des Landesvermessungsamts im Maßstab 1:50.000 zu verwenden.

  • Wichtig: Umgesetzte, ortsunkundige Forstwirte müssen vor Arbeitsbeginn einen Rettungsplan und einen Rettungskarte sowie eine intensive Einführung erhalten.
  • Auch Unternehmer (ortsansässig bzw. ortsfremd) müssen in das Rettungssystem mit einbezogen werden.
  • Achtung: Möglicherweise liegen nicht alle Treffpunkte im Netzbereich der Mobilfunkanbieter, deshalb ist die Funktionstüchtigkeit unbedingt zu überprüfen. Notfalls muss auf die Funkwelle Forst ausgewichen werden.
  • Es ist zu überlegen, ob Treffpunkte an markanten bzw. frequentierten Stellen (Wanderparkplätze, Waldspielplätze, Grillstellen etc.) für den allgemeinen Erholungsverkehr öffentlich bekannt gemacht werden sollten. Durch Hinweistafeln an den betreffenden Stellen kann gewährleistet werden, dass der Rettungsplan als auch von Privatwaldbesitzern oder Erholungssuchenden genutzt werden kann.

Allgemeine Hinweise:

  • Waldarbeiten nie allein durchführen
  • Ruf-, Sicht- oder Funkkontakt zu anderen Personen aufrecht erhalten
  • Im Arbeitsauftrag muss der nächstmögliche Treffpunkt angegeben werden
  • Bei einem Unfall darf die verletzte Person auf keinen Fall selbst zum Fahrzeugtreffpunkt bzw. ins Krankenhaus transportiert werden.
  • Während des gesamte Rettungseinsatzes gilt: Sicherheit vor Schnelligkeit! Späte Hilfe ist besser als keine Hilfe! Der eigenen Sicherheit, beispielweise des Lotsen am Treffpunkt ist höchste Wichtigkeit beizumessen!

Ratgeber Forstliches Krisenmanagement

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