Im Projekt "Soziokulturelles Waldmonitoring Bayern – WaMos Bayern" wurde im Jahr 2020 in Anlehnung an Untersuchungen aus der Schweiz und Baden- Württemberg eine repräsentative Bevölkerungsumfrage von insgesamt 3.504 Personen zum Thema Wald erstellt und ausgewertet.
Die Studie wirft einen aktuellen Blick auf das gesellschaftliche Stimmungsbild zu wichtigen forstpolitischen Fragen. Im vierten Beitrag unserer Artikelserie "Die Bayern und ihr Wald" beschäftigen wir uns mit den Kosten der Bewirtschaftung.
Wer soll für die Kosten der Bewirtschaftung aufkommen?
Die große Mehrheit der bayerischen Bevölkerung ist der Meinung, dass Wälder ihre vielfältigen Leistungen erbringen, weil sie bewirtschaftet werden. "Frische Luft", Erholung und Naturschutz sind vielen besonders wichtig. Wenig überraschend ist deshalb, dass eine finanzielle Unterstützung der Pflege des Waldes durch die öffentliche Hand Akzeptanz findet und grundsätzlich von rund 82 % der Befragten als berechtigt angesehen wird. Nur knapp 4 % der Befragten lehnen dies ab, gut 12 % sind unentschieden.
Wer aber soll nach Ansicht der Befragten die Kosten für die multifunktionale Waldbewirtschaftung in erster Linie tragen? Die Befragten verstehen die Verantwortung für die Kosten bei der Waldbewirtschaftung als Gemeinschaftsaufgabe (Abbildung 2). Vier Gruppen stehen im Fokus: die öffentliche Hand, die Waldbesitzenden, die Konsumenten und Konsumentinnen von Forst-Holz-Produkten sowie die CO2-Produzenten.
Interessanterweise sind 50 % der Befragten mit einem klaren "Ja" davon überzeugt, dass Verkehr und Industrie für die Kosten bei der Waldbewirtschaftung aufkommen sollten. Verantwortung für die Waldbewirtschaftungskosten wird somit tendenziell eher bei den Produzenten von CO2 gesehen. Das Verursacherprinzip schlägt sich im Antwortverhalten nieder. Dennoch sehen knapp 44 % der Befragten auch die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer in der Pflicht.
Erholungssuchende hingegen werden nur von rund 37 % der Befragten als Gruppe angesehen, von der eine finanzielle Beteiligung erwartet wird. Gleichzeitig fänden rund die Hälfte der Befragten es angemessen, wenn sich Umwelt- und Naturschutzorganisationen an den Kosten für die Waldbewirtschaftung beteiligen. Teile der Bevölkerung sind offensichtlich überzeugt, dass Forderungen nach Umwelt- und Naturschutz zur Konsequenz haben sollten, daraus entstehende Kosten zu übernehmen.
Welche Bewirtschaftungsziele sollten aus öffentlichen Mitteln finanziert werden?
Bei der Frage, welche Ziele aus öffentlichen Mitteln finanziert werden sollten, kristallisieren sich deutliche Präferenzen heraus (Abbildung 3). So zeigt sich, dass Maßnahmen für den Naturschutz, zur Erhöhung der CO2-Speicherkapazität, zur Anpassung von Wäldern an den Klimawandel sowie zum Schutz vor Naturgefahren den höchsten Stellenwert einnehmen. Von größerem öffentlichen Interesse ist außerdem die Forschung über den Wald.
Auf weniger Zustimmung stößt die Verwendung von öffentlichen Mitteln, wenn damit Leistungen des Waldes finanziert werden sollen, für die es einen Markt gibt. Hierzu zählen insbesondere die Holz- und Energieholzproduktion sowie ferner die Bereitstellung von Erholungs- und Sportangeboten. Die Unterstützung von waldpädagogischen Angeboten aus öffentlichen Geldern nimmt eine mittlere Stellung ein. Rund 40 % der Befragten sind der Auffassung, dass "viel öffentliches Geld" hierfür zur Verfügung gestellt werden sollte.
Demgegenüber vertreten 21 % der Befragten die Auffassung, dass Waldbesitzende keine finanzielle Unterstützung erhalten sollten. Weitere 42 % gaben an, dass Waldbesitzende wenig öffentliche Mittel erhalten sollten. Angesichts des großen Zuspruchs für die finanzielle Unterstützung von bestimmten Leistungen, lässt sich hieraus ableiten, dass Subventionen für Waldbesitzende vor allem zielgerichtet und mit einem bestimmten Zweck verknüpft sein sollten.
Der Wohnort und das Alter wirken sich nicht auf die Präferenzen bei der Verwendung öffentlicher Mittel für die Waldbewirtschaftung aus. In städtischen wie in ländlichen Gebieten sind drei Viertel der Befragten der Meinung, dass viel Geld für Naturschutzmaßnahmen im Wald zur Verfügung gestellt werden sollte. Auch zwischen den Altersgruppen und dem Geschlecht ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede. Ein ähnliches Bild zeigt sich, wenn es um die Verwendung von öffentlichen Mitteln für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel geht.
Bestehende Förderprogramme für Waldbesitzende in Bayern
In Bayern gibt es umfangreiche Förderprogramme für die Unterstützung der Waldbewirtschaftung. 2021 wurden forstliche Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald mit insgesamt rund 93,8 Mio. Euro sowie Maßnahmen nach dem Vertragsnaturschutzprogramm mit rund 10,4 Mio. Euro gefördert. Davon entfielen
- rund 84 Mio. Euro auf die Förderung waldbaulicher Maßnahmen einschließlich Waldschutz (WaldFÖPR2020),
- rund 2,8 Mio. Euro auf die Förderung von forstlicher Infrastruktur (FORSTWEGR 2016),
- rund 6 Mio. Euro auf die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FORSTZUSR 2021) und
- 10,4 Mio. Euro auf die Förderung freiwilliger Naturschutzmaßnahmen (VNPWaldR 2021)
Das Förderprogramm WaldFÖPR2020 unterstützt Waldbesitzende bei Maßnahmen der Waldbewirtschaftung. Mit Zuwendungen über die Richtlinie FORSTWEGR 2016 fördert die Bayerische Forstverwaltung die bedarfsgerechte und naturschonende Erschließung der Wälder – denn ohne Forstwege ist die Pflege und nachhaltige Nutzung der Wälder oder eine Notrettung bei Unfällen nicht möglich. Die Förderung der anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse über die FORSTZUSR 2021 ist an deren Aufgaben nach dem Bundeswaldgesetz ausgerichtet. Im besonderen Maße findet dabei der Grundauftrag der Strukturverbesserung vor allem im kleinstrukturierten Privatwald Beachtung. Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNPWaldR 2021) honoriert freiwillige Leistungen, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte für den Natur- und Artenschutz in Wäldern erbringen. Ziel dieser Förderung ist es, die Vielfalt an Arten und Lebensräumen zu erhalten und zu entwickeln.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat Mitte 2021 die Einführung eines Modells zur langfristigen Honorierung von Klimaschutzleistungen des Waldes angekündigt. Eine wichtige Grundlage dürfte hierbei das vom Thünen-Institut entwickelte Konzept zur Honorierung von Ökosystemdienstleistungen sein. Ziel ist, anstelle von einzelnen Maßnahmen die tatsächlichen Leistungen der Forstwirtschaft für den Klima- und Biodiversitätsschutz sowie für Erholungs- und Schutzleistungen zu honorieren. Die Agrarministerkonferenz (AMK) aus Bund und Ländern hat kürzlich die Auszahlung von öffentlichen Mitteln an Waldbesitzende beschlossen, um Anreize für den Erhalt und die Erweiterung der CO2-Speicherkapazität zu setzen. Hierfür soll der Klima- und Energiefonds genutzt werden, der sich unter anderem aus Einnahmen, die Energiewirtschaft und Teile der Industrie für den Ausstoß von CO2 zahlen müssen, finanziert. Die AMK reagiert damit auf eine Forderung von Waldbesitzerverbänden, zusätzliche Einnahmemöglichkeiten zu schaffen.
Fazit
Wetterextreme und Kalamitäten erhöhen den Aufwand für die Waldbewirtschaftung und mindern Erlöse aus dem Holzverkauf. Wer aus Sicht der Bevölkerung für die Waldbewirtschaftungskosten aufkommen soll und welche Zielsetzungen mit öffentlichen Geldern unterstützt werden sollten, ist deshalb von besonderem Interesse.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass es in der bayerischen Bevölkerung einen breiten Konsens gibt, Waldbewirtschaftende mit den Kosten nicht allein zu lassen. Öffentliche Mittel sollten vor allem zur Unterstützung der von Wäldern erbrachten Gemeinwohlleistungen genutzt werden. Gleichzeitig gibt es in der Bevölkerung eine große Zustimmung, CO2-Produzenten in die Pflicht zu nehmen. Die Einbeziehung des Klima- und Energiefonds für die aktuell geplanten Zahlungen an Waldbesitzende dürfte deshalb auf Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen. Modelle, die für die Honorierung von erbrachten Klimaschutzleistungen in der Waldbewirtschaftung staatliche Prämien mit Marktmechanismen verknüpfen, halten wir für zukunftsfähig.
Zusammenfassung
Die Mehrheit der bayerischen Bevölkerung hält die Bewirtschaftung der Wälder für einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt deren vielfältiger Leistungen. Daher besteht überwiegend Konsens, dass öffentliche Mittel dafür bereitgestellt werden sollen. Die Kostenübernahme für die Waldbewirtschaftung erachten die Befragten als Gemeinschaftsaufgabe von öffentlicher Hand, Waldbesitzenden, CO2-Produzenten und Konsumenten von Forst-Holz-Produkten. Unterstützung findet insbesondere die Verwendung öffentlicher Mittel für Naturschutzmaßnahmen sowie für Maßnahmen zur Erhöhung der CO2-Speicherkapazität, zur Anpassung von Wäldern an den Klimawandel und zum Schutz vor Naturgefahren. Sofern es für Leistungen des Waldes einen Markt gibt, wird allerdings kein bzw. weniger Bedarf für einen Einsatz öffentlicher Mittel gesehen.