Maul- und Klauenseuche
An der in den letzten Jahren in England und einigen westeuropäischen Ländern bei Rindern aufgetretenen Maul- und Klauenseuche können sich auch Wildschweine infizieren. Besonders gefährdet sind Tiere in Schaugattern mit einer hohen Besatzdichte. Die Erscheinungen sind bläschenbildende Entzündungsherde am Wurf, im Äser und an den Läufen oberhalb der Schalen sowie im Zwischenschalenspalt. Fieber, Appetitmangel, Bewegungsunlust, Lahmheit sind die Folgen. Wegen der hohen Infektiosität der Viren und der Gefährdung der Haustierbestände sind erkrankte Tiere unverzüglich zu töten und in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen. Erforderlich sind umfangreiche Desinfektionsmaßnahmen, die von der Veterinärbehörde neben anderen Vorkehrungen eingeleitet werden.
Tollwut und Pseudowut
Anzuzeigen ist auch das Auftreten der Tollwut und der Aujeszkyschen Krankheit (Pseudowut). Schwarzwild ist infektionsgefährdet und kommt grundsätzlich auch als Ansteckungsquelle für Haustiere in Frage, allerdings ist die Zahl der bisher nachgewiesenen Erkrankungsfälle sehr gering. Als wichtigste Symptome werden bei der Tollwut der Sauen fehlende Scheu, Aggressivität, Unruhe und final Lähmungen beschrieben. Bei der Pseudowut fallen anfänglich Husten und Atembeschwerden auf, im weiteren Verlauf steht hochgradiger Juckreiz im Vordergrund, der so intensiv wird, dass sich die erkrankten Tiere an allen möglichen Gegenständen die Schwarte wundscheuern. Sie verenden infolge fortschreitender Lähmung. Krankheitsverdächtige Tiere sind zu erlegen und an ein staatliches Untersuchungsinstitut einzusenden.
Abb. 2: Wildschein-Schädel (Foto: Philipp Gilbert)
Brucellose
Gelegentlich kommen Einzelfälle von Brucellose vor. Die durch Bakterien verursachte Krankheit kann in Gattern durch engen Kontakt der Sauen bei hohem Besatz Bedeutung erlangen. Als Infektionsquelle ist an die Hasenbrucellose zu denken. Von Haustieren geht kaum mehr eine Infektionsgefahr aus, weil die Seuche weitgehend getilgt ist. Die Krankheitserscheinungen sind wenig spezifisch. Bachen können infolge einer Entzündung der Tracht verwerfen, was allerdings kaum beobachtet wird, weil die abortierten Frischlinge von den Sauen oder vom Raubwild aufgenommen werden. Keiler können an einer Entzündung der Hoden erkranken, womit in der Regel eine Anschwellung dieser Organe verbunden ist. Bei Verdacht auf Vorliegen der Brucellose besteht Anzeigepflicht. Eine Bekämpfung in freier Wildbahn ist nur durch Erlegen kranker Tiere möglich. In Saugattern empfiehlt sich die Tilgung des ganzen Bestandes unter Nutzbarmachung von Saufängen. Ein neuer Besatz sollte erst nach mindestens einem Jahr vorgenommen werden. Der Mensch ist ansteckungsgefährdet.
Sonstige Seuchen
Die Liste der anzeigepflichtigen Schweineseuchen enthält schließlich noch die Ansteckende Schweinelähmung (Teschener Krankheit) sowie die Bläschenkrankheit (Vesikuläre Schweinekrankheit). Man muss davon ausgehen, dass wie das Hausschwein auch das Schwarzwild daran erkranken kann. Bisher ist in Deutschland jedoch kein Fall beim Wild bekannt geworden.