Forstsamen und -pflanzen sind die Grundlage für stabile, leistungsfähige Wälder der Zukunft. Um sicherzustellen, dass die Waldbesitzerin und der Waldbesitzer tatsächlich die bezahlte Herkunft bekommen, verlangt das Forstliche Vermehrungsgutgesetz das Einsenden von Einzelbaumproben, die während der Beerntung gezogen wurden. Diese Referenzproben werden am BFW aufbereitet, gelagert und in einer Datenbank erfasst. Mit Hilfe neuer genetischer Untersuchungsmethoden können diese Proben für Kontrolluntersuchungen herangezogen werden.

Die Verjüngung eines Waldes ist meist mit hohem Aufwand und Kosten verbunden. Zu den Kosten für Forstpflanzen und den sorgfältig durchzuführenden Pflanzarbeiten kommen auch der Schutz vor Verbiss und die Pflege der Pflanzen in den ersten Jahren. Damit sich dieser Aufwand lohnt, sollten die gesetzten Bäume standortsgerecht und wirtschaftlich leistungsfähig sein. Nur so entsteht ein Wald, der durch ökologische Stabilität und ökonomische Wertleistung die Investitionen rechtfertigt. Die Auswahl der richtigen Herkunft wird seit einigen Jahren durch das Online-Informationssystem www.herkunftsberatung.at erleichtert. Doch wer garantiert, dass die erworbenen Forstpflanzen tatsächlich von der betreffenden Herkunft stammen? Sind letztlich nicht alle Fichten grün?

Verbraucherschutz durch das Forstliche Vermehrungsgutgesetz

Zum Schutz vor falschen Herkünften und letztlich zur Erhaltung und Verbesserung des Waldes für die Gesellschaft und die Förderung der Forstwirtschaft gibt es das Forstliche Vermehrungsgutgesetz (FVG). Das FVG regelt die Kennzeichnung der Identität von forstlichem Vermehrungsgut sowie die Durchführung von Saatgutbeerntungen und das Inverkehrbringen von Saatgut und Forstpflanzen. Jeder in Österreich tätige Forstgarten, Erntebetrieb und Saatguthandel unterliegt diesem Gesetz. Um überprüfen zu können, ob die gesetzten Pflanzen von der gewünschten Herkunft stammen, schreibt das FVG die Einsendung von Referenzproben von jeder in Österreich beernteten Saatgutpartie vor. Dabei ist von jedem Einzelbaum eine gewisse Anzahl an Samen oder Zapfen an das Bundesamt für Wald zu senden. Im Saatgutlabor des Instituts für Waldgenetik des BFW werden diese Proben aufbereitet und sicher gelagert.

Probenaufbereitung baumartenspezifisch

Je nach Baumart ist das Saatgut kurz oder lang lagerfähig: Schwerfruchtige Baumarten, wie zum Beispiel Eiche, werden teilweise im Labor angekeimt, um ausschließlich die DNA der Sämlinge aufzubewahren. Derzeit sind im Samenlager des BFW etwa 600 Referenzproben von Beerntungen eingelagert und in einer Datenbank erfasst. Jede Probe besteht aus einer Vielzahl an Einzelbaumproben.

Diese stehen mindestens zehn Jahre für Kontrolluntersuchungen zur Verfügung. Im Rahmen interner Untersuchungen werden alljährlich Stichproben gezogen und molekulargenetisch in der Abteilung Genomforschung untersucht. Zudem kann auf Anfrage der forstlichen Praxis gegen Gebühr überprüft werden, ob die bezogenen Forstpflanzen tatsächlich aus der ange­gebenen Saatgutpartie abstammen. Denn: Die Referenzproben sind mit demselben gesetzlich vorgeschriebenen Stammzertifikat der Beerntung und dem Zulassungszeichen des Erntebestandes gekennzeichnet, die gleichen Daten sind auch auf der Pflanzenrechnung des Forstgartens vermerkt.
Bei der Überprüfung von Saat- und Pflanzgut, kommt auch der technologische Fortschritt ins Spiel, denn dieser ermöglicht für immer mehr Baumarten den Einsatz des genetischen Fingerabdrucks.

Bei einer solchen Untersuchung werden mehrere Gene des Zellkerns analysiert. Da jedes Gen eine Vielzahl von verschiedenen Genvarianten (= Allelen) aufweist, ist oftmals schon durch eine geringe Anzahl an Genen eine eindeutige Identifikation eines Sämlings und von dessen Elternbäumen möglich. Das Saatgut von Samenplantagen, das nur von einer geringen Anzahl an Sameneltern produziert wird, kann mit diesem Verfahren relativ einfach überprüft werden.

Die Zuordnung zu Herkünften gestaltet sich etwas schwieriger. Hier benötigt man zunächst eine möglichst breite Datenbasis und im Idealfall die Kenntnis der genetischen Variation im gesamten Verbreitungsgebiet, um Saatgut einer bestimmten Herkunft zuordnen zu können. Allerdings können im Ausschlussverfahren auch für einzelne Bestände eindeutige Aussagen getroffen werden – und zwar für den Fall, dass das vermutliche Saatgut eines Bestandes keine der genetischen Varianten des Elternbestandes aufweist.

Elternschaftanalyse von Forstsaatgut am Beispiel einer Vogelkirschenuntersuchung:

Das Saatgut wurde am Boden des Bestandes aufgesammelt. Die ersten drei der hier untersuchten Samen stammen mit hoher Sicherheit vom genetisch analysierten Mutterbaum, denn sie besitzen mindestens eine gemeinsame genetische Variante = Allel (rot markiert). Der vierte Samen kann allerdings ganz sicher nicht von diesem Baum abstammen, denn er trägt keine der Varianten des Altbaumes. In diesem Fall wurde ein Nachbarbaum als Samenmutter identifiziert. Sind alle Mutterbäume eines Bestandes bekannt und werden weitere Gene analysiert, so kann für jedes aus diesem Bestand produzierte Saatgut zweifelfrei die Identität durch eine genetische Analyse abgesichert werden.

Dieses Vorgehen empfiehlt sich vor allem für wertvolles Plantagensaatgut, denn Plantagen haben eine begrenzte Anzahl von Klonen und werden über einen längeren Zeitraum wiederholt beerntet.