Grundvoraussetzungen

  • mechanische und biotechnische Maßnahmen können aus Kapazitätsgründen nicht- mehr effizient eingesetzt werden
  • keine Restriktionen, die einen Insektizideinsatz ausschließen (Gewässerabstand, Schutzgebietsverordnung u. a.)

Hinweise zur sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Nach der Neufassung des Pflanzenschutzgesetz von 1998 dürfen Pflanzenschutzmittel nur in den in der Zulassung festgesetzten und in der Gebrauchsanweisung angegebe­nen Anwendungsgebieten gemäß den Anwendungsbestimmungen eingesetzt werden.

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist Sache des Waldbesitzers. Er trägt die Verant­wor­tung für den sach- und fachgerechten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln (Gute Fachliche Praxis). Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gelten folgende Grundsätze:

  • gemäß den Grundprinzipien des integrierten Waldschutzes nur als "ultima ratio", als letztes Mittel, anwenden
  • Verwendung nur durch Personen mit Sachkundenachweis (ausgebildete Land- und Forstwirte oder Absolventen eines entsprechenden Lehrgangs)
  • Ausbringung nur mit vorgeschriebener Schutzausrüstung
  • Ausbringung nur mit zugelassenen/ eingetragenen und regelmäßig amtlich überprüften Geräten
  • Anwendung gemäß der Gebrauchsanweisung, auf der die Zulassung basiert (Einhaltung von Gewässerabständen, Bienenschutzvorschriften, etc.)
  • Beachtung aller gesetzlichen Restriktionen (z. B. Schutzgebietsverordnungen)
  • Verwendung von ausschließlich für den betreffenden Schädling zugelassenen Pflanzenschutzmitteln
  • Keine Überschreitung der Aufbrauchfrist von 2 Jahren nach Ablauf der Zulassung.
  • bei zertifizierten Wäldern (z. B. PEFC, FSC) Bestimmungen der Zertifizierung beachten
Tab. 1: Voraussetzungen für einen Insektizideinsatz.
 RindenbrüterHolzbrüter
Warum?
  • Schutz von benachbarten gefährdeten Beständen
  • Schutz des Holzes vor Qualtitäts- bzw. Wertverlust
Was?
  • befallenes Lagerholz in Nähe befallstauglicher Bestände (Abstand < 300 m)
  • Rinde mit Käfern in Nähe befallstauglicher Bestände
  • nur wertvolle Sortimente
Wann?
  • Befallenes Holz vor dem Ausflug der Käfer (d. h. Puppen und Jungkäferstadium)
  • Vorbeugend bei festgestellter Gefährdung
  • beim Gestreiften Nutzholzborkenkäfer (T. lineatum) ist nach Auftreten der ersten Befallssymptome noch eine rechtzeitige Behandlung möglich
  • z. T. eingeschränkte Wirksamkeit gegen Schwarzen Nutzholzborkenkäfer (X. germanus), Produktinformationen beachten
Wo?
  • vorkonzentriert an der Waldstraße
  • vorkonzentriert an der Waldstraße
Wie?
  • gemäß Gebrauchsanweisung mit vorgeschriebener Schutzausrüstung
  • geringe Poltergrößen oder Zwischenbehandlung (jede dritte bis vierte Lage)
  • bei Kranpolterung Zwischenauflagen bilden (Polterinneres erreichbar)
  • bei nachträglicher Behandlung von vorher unbefallenen Poltern nur Mantelbehandlung
  • Dokumentieren ("GESP" und Datum)
  • gemäß Gebrauchsanweisung mit vorgeschriebener Schutzausrüstung
  • Mantelbehandlung, möglichst geringe Poltergrößen
  • bei Kranpolterung Zwischenauflagen bilden (Polterinneres erreichbar)
  • Dokumentieren ("GESP" und Datum)
Wer
  • Personen mit Sachkundenachweis
  • Personen mit Sachkundenachweis

Welche Insektizide sind derzeit für die Borkenkäferbekämpfung zugelassen?

Da sich die Zulassungssituation ständig verändert, wird an dieser Stelle auf die Nennung von einzelnen Präparaten verzichtet.

Der aktuelle Stand über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln kann über folgende Internetadresse abgerufen werden:

Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel - BVL

Informationen zur Ökotoxikologie der Insektizide, die bei der Borkenkäferbekämpfung eingesetzt werden:

FVA Waldschutzinfo 1/2007

Quellen

  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
  • Braunschweig (BVL): Pflanzenschutzmittelverzeichnis Teil 4 Forst (54. Aufl. 2006, Saphir-Verlag, Ribbesbüttel).
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel.
  • Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEVL): Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im PflanzenschuEtz
  • Cyanamid Agrar (1995): Der Wirkstoff Alpha-Cypermethrin FASTAC. Technische Pro­duktinformatio.n
  • IVA (Industrieverband Agrar e. V., 1991): Informationen zum Wirkstoff Cypermethrin
  • PERKOW(1999): Wirksubstanzen der Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämp­fungsmit­tel. Paul Parey Verlag
  • Wulf, A. et al. (1993): Zur Belastung von Fichtenholz und -rinde durch Ripcord 40 und Lindan nach praxisüblicher Borkenkäferbekämpfung. Nachrichtenbl. Dt. Pflanzen­schutzd. 45, 172-17

Ratgeber Forstliches Krisenmanagement

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