Grundvoraussetzungen
- Nur während der Schwärmzeit (ca. März bis Oktober): Borkenkäfermonitoring der FVA Abt. Waldschutz
- mechanische und biotechnische Maßnahmen können aus Kapazitätsgründen nicht- mehr effizient eingesetzt werden
- keine Restriktionen, die einen Insektizideinsatz ausschließen (Gewässerabstand, Schutzgebietsverordnung u. a.)
Hinweise zur sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Sachkundige Ausbringung von Insektiziden. (Foto: FVA, Abt. Waldschutz)
Nach der Neufassung des Pflanzenschutzgesetz von 1998 dürfen Pflanzenschutzmittel nur in den in der Zulassung festgesetzten und in der Gebrauchsanweisung angegebenen Anwendungsgebieten gemäß den Anwendungsbestimmungen eingesetzt werden.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist Sache des Waldbesitzers. Er trägt die Verantwortung für den sach- und fachgerechten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln (Gute Fachliche Praxis). Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gelten folgende Grundsätze:
- gemäß den Grundprinzipien des integrierten Waldschutzes nur als "ultima ratio", als letztes Mittel, anwenden
- Verwendung nur durch Personen mit Sachkundenachweis (ausgebildete Land- und Forstwirte oder Absolventen eines entsprechenden Lehrgangs)
- Ausbringung nur mit vorgeschriebener Schutzausrüstung
- Ausbringung nur mit zugelassenen/ eingetragenen und regelmäßig amtlich überprüften Geräten
- Anwendung gemäß der Gebrauchsanweisung, auf der die Zulassung basiert (Einhaltung von Gewässerabständen, Bienenschutzvorschriften, etc.)
- Beachtung aller gesetzlichen Restriktionen (z. B. Schutzgebietsverordnungen)
- Verwendung von ausschließlich für den betreffenden Schädling zugelassenen Pflanzenschutzmitteln
- Keine Überschreitung der Aufbrauchfrist von 2 Jahren nach Ablauf der Zulassung.
- bei zertifizierten Wäldern (z. B. PEFC, FSC) Bestimmungen der Zertifizierung beachten
Tab. 1: Voraussetzungen für einen Insektizideinsatz. | ||
Rindenbrüter | Holzbrüter | |
Warum? |
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Was? |
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Wann? |
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Wo? |
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Wie? |
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Wer |
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Welche Insektizide sind derzeit für die Borkenkäferbekämpfung zugelassen?
Da sich die Zulassungssituation ständig verändert, wird an dieser Stelle auf die Nennung von einzelnen Präparaten verzichtet.
Der aktuelle Stand über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln kann über folgende Internetadresse abgerufen werden:
Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel - BVL
Informationen zur Ökotoxikologie der Insektizide, die bei der Borkenkäferbekämpfung eingesetzt werden:
Quellen
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Braunschweig (BVL): Pflanzenschutzmittelverzeichnis Teil 4 Forst (54. Aufl. 2006, Saphir-Verlag, Ribbesbüttel).
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel.
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEVL): Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im PflanzenschuEtz
- Cyanamid Agrar (1995): Der Wirkstoff Alpha-Cypermethrin FASTAC. Technische Produktinformatio.n
- IVA (Industrieverband Agrar e. V., 1991): Informationen zum Wirkstoff Cypermethrin
- PERKOW(1999): Wirksubstanzen der Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel. Paul Parey Verlag
- Wulf, A. et al. (1993): Zur Belastung von Fichtenholz und -rinde durch Ripcord 40 und Lindan nach praxisüblicher Borkenkäferbekämpfung. Nachrichtenbl. Dt. Pflanzenschutzd. 45, 172-17
Ratgeber Forstliches Krisenmanagement
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