Das Pflanzenschutz-Monitoring unserer Forstdienststellen in den Wäldern leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der deutschen Forstwirtschaft vor ökologischen und ökonomischen Risiken. Eingebettet in ein EU-weites Pflanzenschutz-Management schützt sich damit die Bundesrepublik nicht nur vor gefährlichen Pflanzenschädlingen, sondern auch vor möglichen Exportverboten, die ein Exportland wie Deutschland betriebswirtschaftlich außerordentlich hart treffen könnten.
Regelmäßig werden die Forstdienststellen und Reviere aufgefordert, für bestimmte Schaderreger ein Monitoring in den Wäldern mit Kontrollen in Beständen oder Probengewinnung zu unterstützen. Betroffen sind in diesem Rahmen insbesondere die sogenannten EU-Quarantäneschädlinge (siehe Kasten). In den letzten Jahren waren dies unter anderem der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB), die Wurzelhalsfäule durch Phytophthora ramorum, der Kiefernholznematode, die Lecanosticta-Nadelbräune der Kiefer und zuletzt im Sommer 2006 die Japanische Esskastaniengallwespe.
Wegen solcher Kontrollen und Erhebungen wird sich sicherlich auch schon der eine oder andere bei dieser oder jenen Anfrage gedacht haben: "Haben die denn sonst gar nichts zu tun? Beschäftigen sich mit wildfremden Schädlingen, die in Deutschland womöglich noch nie oder wenn, dann nur in kleinen Flächen, aufgetreten sind."
Für die Durchführung ist im Rahmen ihrer pflanzengesundheitlichen Hoheitsaufgaben die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zuständig. Soweit solche Kontrollmaßnahmen Waldbestände, Waldbäume oder im Wald heimische Pflanzen betreffen, erfordern sie die forstfachliche Kompetenz der Bereiche Forsten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bzw. der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF).
Monitoring beschreibt allgemein das Erfassen, Beobachten oder Überwachen eines Vorgangs, eines Prozesses, einer Entwicklung. Der Zweck des Monitorings ist, dass steuernd eingegriffen bzw. reagiert werden kann, wenn der beobachtete Prozess nicht wie gewünscht verläuft oder bestimmte Schwellenwerte unter- oder überschritten werden.
Exportverbote können die deutsche Wirtschaft empfindlich treffen
Die weltweite Ausdehnung des Handels und des Reiseverkehrs birgt die Gefahr, dass Schadorganismen aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten in die Länder der Europäischen Union eingeschleppt werden. Die EU schreibt daher systematische Kontrollen auf bestimmte Schadorganismen vor. Sie sollen helfen, abzuklären, inwieweit diese Schädlinge bereits in den Mitgliedsstaaten vorkommen bzw. einen Erstbefall rechtzeitig zu erkennen, damit möglichst schnell die notwendigen Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung ergriffen werden können.Diesem Monitoring kommt auch ein ganz entscheidender betriebswirtschaftlicher Aspekt zu. Eingebettet werden diese Erhebungen in die internationalen pflanzengesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen. Diese stellen ein wichtiges Fundament der Exporte in viele Länder dar. So fordern die Länder zum eigenen Schutz gegenseitig entsprechende Kontrollen und Erhebungen, um eine Verbreitung potenzieller Schaderreger weitgehend auszuschließen. Fehlen entsprechende Nachweise, können Staaten ein Einfuhrverbot für Waren verhängen. Dies kann gerade ein Exportland wie die Bundesrepublik Deutschland bzw. einzelne Wirtschaftbereiche oder Firmen sehr hart treffen. Ein Beispiel dafür ist ein Einfuhrverbot der Russischen Föderation für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse. Der Befall einiger Zierpflanzensendungen mit Thripsen löste das Verbot aus. Die Russische Föderation hegte den Verdacht, dass die phytosanitären (pflanzenhygienischen) Ausfuhrkontrollen in Deutschland nicht zuverlässig arbeiteten. Die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Verbotes waren enorm, so wurden für einen vergleichbaren Zeitraum im Vorjahr etwa 2.000 Sendungen gezählt. Das Einfuhrverbot wurde inzwischen nach der Erfüllung zahlreicher Auflagen in Deutschland wieder aufgehoben. Auch aus China drohte ein Einfuhrverbot für Rundholz, nachdem ein Befall mit dem Leiterbockkäfer festgestellt wurde.
Quarantäneschädlinge...
... sind Schadorganismen an Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen (Tiere, Pflanzen, Pilze, Viren, Mykoplasmen u. a.), deren ungewollte Einschleppung in die EU und Ausbreitung in der EU verhindert werden soll. Beispiele für Quarantäneschädlinge sind:
Asiatischer Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis)
Herkunft: China
Gefährdet: Laubbäume, wurde 2004 erstmals in Bayern entdeckt.
Wurzelhalsfäule (Phytophthora ramorum)
Herkunft: unbekannt
Gefährdet: Gehölzpflanzen, insbesondere Rhododendron und Schneeball, aber auch Eichen und Buchen.
Bisher wurde der Pilz in Bayern nur an Rhododendron in einer Baumschule nachgewiesen. In Kalifornien verursacht der Erreger als "Sudden oak death" ein weitreichendes Absterben von Eichen und anderen Baumarten.
Kiefernholznematode (Bursaphelenchus xylophilus)
Herkunft: Nordamerika, Mexiko
Gefährdet: Kiefern. Verheerende als Kiefernwelke beschriebene Schäden u. a. in Japan, China und Portugal
Lecanosticta-Nadelbräune der Kiefer (Lecanosticta acicola)
Herkunft: Nordamerika
Gefährdet: Kiefern. 1995 erstmals in Bayern entdeckt, seitdem 12 Meldungen.
Geringer Aufwand, aber große Wirkung
Zu den zwingenden vorbeugenden Maßnahmen zählt neben den Kontrollen für die Holzexporte aus forstlicher Sicht auch ganz entscheidend die Überwachung. Mit ihrer Hilfe lässt sich beweisen, dass mit einem potenziellen Erreger nicht zu rechnen ist oder ein möglicher Befall nur auf bestimmte Regionen beschränkt ist. Als Grundlagen dieses Monitorings dienen in vielen Fällen einfache Sichtkontrollen nach entsprechenden Schadsymptomen und die Bestätigung an die zuständige Stelle, dass diese Symptome nicht beobachtet wurden. Insoweit sind auch die Meldungen von Kontrollen mit einem "negativen Befund" für das Ergebnis und den Wert der Erhebung sehr entscheidend.
Die beiden Landesanstalten LfL und LWF werden auf dem Gebiet der Pflanzengesundheit im Rahmen der Zuständigkeiten und Fachkompetenzen auch künftig eng zusammenarbeiten.
Carolin Bögel und Rainer Parusel sind Mitarbeiter des Instituts für Pflanzenschutz der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und mit Fragen der Pflanzengesundheit sowie den Quarantäneschädlingen betraut.
Markus Blaschke ist Mitarbeiter in der Abteilung Biodiversität, Naturschutz, Jagd der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft.
Literatur
Bußler, H. (2006): Leiterbock als Sündenbock für Importstopp? Holz-Zentralblatt, S. 848
Parusel, R. (2006): Konsequenzen aus dem zurückliegenden Einfuhrverbot der Russischen Föderation für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Deutschland. Mitteilungen der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft 400, S. 448-449