Die Raupen des Schwammspinners sind in Baden-Württemberg Anfang Mai bis Ende Juli vorwiegend in Eichenwäldern der Weinbaugebiete zu finden (Abb. 1). Nach Trockenjahren neigt diese Art zu extremen Massenvermehrungen. Gehen diese mit erheblichen Fraßschäden an Eichen und anderen Laubbäumen einher, spricht man von einer Kalamität.
Die letzte große Massenvermehrung dieser Schmetterlingsart in Baden-Württemberg ereignete sich in den Jahren 1993 und 1994. Um Schäden durch Kahlfraß der Raupen zu vermeiden, entschied sich die Forstverwaltung damals für einen Insektizideinsatz auf einer Fläche von ca. 7.600 ha. Im Jahr 2004 bahnte sich erneut eine Massenvermehrung des Schwammspinners an.
Im Gegensatz zur Kalamität 1993/94 traf der Schädling nun in vielen Beständen auf zum Teil erheblich vorgeschädigte Eichen, die bereits Kronenschäden aufwiesen. Zusätzlich erreichte in den betroffenen Waldgebieten im Jahr 2004 der Fraß zweier Frostspannerarten (Operophthera brumata L., Erannis defoliaria Cl.) und des Eichenwicklers (Tortrix viridana L.) erhebliche Ausmaße.
Auch der Zweipunkt-Eichenprachtkäfer (Agrilus biguttatus F.) als typischer Folgeschädling des Raupenfraßes ist nach wie vor präsent und stellt für die stark geschwächten Eichenbestände eine große Gefahr dar.
Beim Eichenprozessionsspinner sind die Haare gefährlich
Abb. 2: Eichenprozessionsspinner.
Der Eichenprozessionsspinner(Thaumetopoea processionea L.) (Abb. 2) breitet sich seit 2004 in Baden-Württemberg in bisher nicht bekannter Weise aus. Es sind weniger die Fraßschäden der Raupen als vielmehr die gesundheitlichen Beeinträchtigungen für den Menschen, die zu Abwehrmaßnahmen zwingen. Ab dem dritten Larvenstadium verfügen die Raupen über Brennhaare, die bei Hautkontakt Reaktionen auslösen können, welche von juckenden Pusteln bis zu allergischen Schockreaktionen reichen.
Die Brennhaare konzentrieren sich in Gespinstnestern, in denen sich die Raupen versammeln und verpuppen. Die Gefahr, mit Brennhaaren in Berührung zu treten, ist für Besucher siedlungsnaher Waldbestände groß. Daher ist es geboten, Erholungseinrichtungen und stark frequentierte Waldwege gründlich auf Vorkommen des Eichenprozessionsspinners zu untersuchen, gegebenenfalls abzusperren und vorhandene Gespinstnester mechanisch zu entfernen.
Das Gefahrenpotenzial wird anhand mehrerer Parameter beurteilt
Um vorherzusagen, wo und in welchem Ausmaß mit dem Fraß des Schwammspinners zu rechnen ist, bedarf es einer systematischen Zählung der Eigelege an Zweigen. In gefährdeten Waldbeständen wurden im Herbst und Winter 2004/2005 Schwammspinnergelege mit Hilfe eines 100x100 m-Stichprobenrasters ausgezählt. Als Parameter für einen möglichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dienten neben der Dichte der Eigelege auch ein vorausgegangener Fraß durch Forstspanner- und Eichenwicklerraupen, der Befall durch Eichenprachtkäfer, der an Schleimflussflecken am Stamm zu erkennen ist, standörtliche Einflussgrößen und vor allem der Kronenzustand der Eichen. Eichenbestände, die diese Symptome in großer Zahl aufweisen, drohen ohne Schutzmaßnahme nach einem erneuten Kahlfraß abzusterben.
Enger Zeitrahmen für die richtige Behandlung
Im Einvernehmen zwischen der FVA Baden-Württemberg, den Forstdirektionen Freiburg und Tübingen sowie den Waldbesitzern wurden anhand des Gefahrenpotenzials ca. 250 ha für eine Behandlung gegen Schwammspinner ausgewählt. Betroffen waren überwiegend Waldbestände in den Landkreisen Rhein-Neckar, Heilbronn, Enzkreis und Ludwigsburg. Weitere 118 ha, verteilt auf sieben Waldgebiete, waren vom Eichenprozessionsspinner befallen und bedurften aus hygienischen Gründen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. Die meisten Waldbesitzer entschieden sich für den Wirkstoff Bacillus thuringiensis var. kurstaki. Das Präparat wirkt gegenüber dem alternativen Wirkstoff Diflubenzuron schneller und selektiver auf die Zielorganismen, wodurch die Biozönose weitgehend geschont bleibt.
Nachdem die Voraussetzungen für die erfolgreiche Behandlung gegeben waren (richtiges Raupenstadium, ausgetriebene Blätter, Wetterbedingungen), erfolgte am 10. und 11. Mai 2005 per Hubschrauber die Ausbringung der Pflanzenschutzmittel in 20 voneinander getrennten Waldgebieten.
Die größte zusammenhängende Fläche betrug 65 ha, die kleinste 1 ha. FFH-Gebiete waren von den Behandlungen nicht betroffen.
Die Kontrolle zeigt, dass die Behandlung erfolgreich und notwendig war
Abb. 3: Fraßschäden.
Der Einsatz verlief auf allen Behandlungsflächen erfolgreich. In den zum Teil von Frostspannern und Eichenwicklern befressenen Eichenbeständen konnte durch die Behandlung ein abermaliger Fraß des Schwammspinners abgewendet werden. In Waldgebieten, in denen Eichenprozessionsspinner festgestellt worden waren, fanden sich nach der Behandlung keine Raupen mehr.
Den Behandlungserfolg bestätigen auch Untersuchungen, die nach der Applikation erfolgten. Ein Fraßtest, bei dem Raupen mit kontaminierten Eichenblättern aus behandelten Beständen gefüttert wurden, ergab erste Hinweise auf die gelungene Applikation der Wirkstoffe. Spätestens nach drei Wochen waren alle angesetzten Raupen gestorben: bei Bacillus thuringiensis nach 7 Tagen, bei Diflubenzuron nach ca. 20 Tagen.
Auch die in den Beständen durchgeführten Kotfallanalysen bestätigten den Erfolg der Pflanzenschutzmittelbehandlung. In Beständen, die mit Bacillus thuringiensis behandelt worden waren, nahm die Zahl der Kotkrümel rasch ab. Demgegenüber verzögerte sich erwartungsgemäß der Fraßstopp in Beständen, in denen Diflubenzuron zum Einsatz kam um circa drei Wochen. Nicht behandelte Vergleichsflächen belegten, dass Pflanzenschutzmittel gegen den Schwammspinner eingesetzt werden müssen, wenn Fraßschäden vermieden werden sollen (Abb. 3).
Obwohl auf diesen Flächen eine hohe Gelegedichte festgestellt worden war, erfolgte keine Behandlung, weil dort keine oder allenfalls geringe Ausfälle an Eichen befürchtet wurden.