Im Rahmen der angespannten Waldschutzsituation in den Sturmfolgejahren wurde intensiv über alternative Bekämpfungs- bzw. Objektschutzmaßnahmen diskutiert. Ziel war es, den ohnehin schon geringen Insektizideinsatz noch weiter zu reduzieren. Die wesentlichen Ansätze und die Erfahrungen mit deren Einsatz sind im Folgenden aufgeführt.

Fangbaummethode und Massenfang mit Pheromonfallen

  • Beide Maßnahmen sind grundsätzlich geeignete Mittel, um Befallsabläufe lokal zu beeinflussen.
  • Als Instrument zur Populationsregulierung während der Progradation und der Kulmination in den Hauptschadensgebieten sind beide Verfahren jedoch nicht geeignet.
  • Die Reduktion der Populationsdichte des Buchdruckers nach Groß-Sturmereignis erfordert einen bei heutigen Betriebsstrukturen kaum noch zu realisierenden personellen und materiellen Aufwand, der zusätzlich gemessen an den zur Verfügung stehenden Alternativen in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert jederzeit flexibel einsetzbare personelle und technische Kapazitäten sowie ein hohes Maß an Umsicht, Sorgfalt und Erfahrung.
  • Geeignet sind diese Methoden ausschließlich bei lokal begrenzten Kalamitäten oder zur Beschleunigung des Abflauen einer Großkalamität als eine von vielen Maßnahmen im Rahmen des lokalen Objektschutzes an gefährdeten Bestandesrändern.

Nasslagerung

  • Die Nasslagerung ist ein teures Verfahren, das nur sinnvoll ist, wenn sie zur Holzmarktentlastung eingesetzt wird. Kurzfristige Einlagerungszeiträume, die allein als Waldschutzmaßnahme auf das Abtöten von Käferbruten zielen, sind aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar.
  • Es ist davon auszugehen, dass "weiße Stadien" (Eier, Larven, Puppen) durch unmittelbar einsetzende Beregnung abgetötet werden. Bei vorhandenen adulten Käfern muss mit dem Ausfliegen und Anlegen von Bruten und damit mit einer Gefährdung von benachbarten Beständen gerechnet werden. Der Transport führt bei Stämmen, in denen bereits ein Reifungsfraß der Käfer stattfand, außerdem zu erheblichen Rindenverlusten. Die bei den Manipulationen abgelöste und mit adulten Käfern besetzten Rindenstücke verbleiben somit zu großen Anteilen unbehandelt im Wald, was zu einem äußerst geringen Wirkungsgrad der Einlagerung ins Nasslager führen kann und die hohen Kosten für die Maßnahmen in keiner Weise rechtfertigt.
  • Die Nasslagerung kommt daher allenfalls für frühzeitig entdecktes, unverzüglich aufgearbeitetes und unmittelbar abgefahrenes Käferholz in Betracht, was eine lückenlos funktionierende Logistikkette voraussetzt. Als Standardverfahren für den Wald- und Holzschutz bei Borkenkäferkalamitäten kann die Nasslagerung nicht empfohlen werden.

Folienverpackung

  • Im Kleinversuchen im Gewächshaus konnte festgestellt werden, dass die Mortalitätsrate der holz- und rindenbrütenden Käferarten in der Folienverpackung sehr hoch war. Es gelingt jedoch immer wieder einzelnen Käfern, sich durch die Folien hindurch auszubohren. Die Ergebnisse zeigten, dass keinesfalls befallenes und unbefallenes Holz gemischt eingelagert werden darf, da die Käfer bei Verschlechterung der Lebensbedingungen die Brutbilder verlassen und kurzfristig Neubefall an bisher unbefallenen Stämmen innerhalb der Verpackung durchführen.
  • Die Ansprüche an die Holzqualität, an die Entwicklungsstadien der Brut und somit an das zur Verfügung stehende Zeitfenster entsprechen den Ausführungen zur Nasslagerung. Deshalb ist aus Waldschutzsicht auch grundsätzlich mit den selben Problemen und Konsequenzen zu rechnen.

Kalkschutzhülle "Maxitlinea"

  • Als Alternative zum Objektschutz von Lagerholz mit Insektiziden und zur mittelfristigen Holzkonservierung wurde von der Fa. Maxit (Merdingen) eine Kalkschutzhülle (Kalziumkarbonat-Kalziumhydroxid-Gemisch in wässriger Suspension) entwickelt.
  • In Zusammenarbeit mit dem Institut für Forstbenutzung der Albert-Ludwig-Universität in Freiburg und der Landesforsten Rheinland-Pfalz wurde im Fbz. Hermeskeil die Schutzwirkung der Kalkschutzhülle gegen Holzbrüter gemäß der Versuchsstandards für Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln (BBA-, EPPO-Richtlinien) und unter Praxisbedingungen getestet.
  • Die Versuche erbrachten einen unzureichenden Schutz vor Nutzholzborkenkäfer- und Bockkäferbefall. Die Qualitätskontrollen am eingeschnittenen Holz durch das Institut für Forstbenutzung bestätigten diese Befunde. Zudem fehlte aufgrund der problematischen Materialzufuhr ein praxistaugliches Ausbringungsverfahren. Das Verfahren kann der Praxis somit nicht empfohlen werden. Die Befunde früherer Untersuchungen der FVA (z. B. nach "Wiebke") wurden auch durch diese Versuchsreihe bestätigt.

Beseitigung von fängischem oder befallenen Schlagabraum

Verbrennen, Mulchenetc. ist nur gerechtfertigt, wenn ...

  • große Mengen befallenen Materials in Nachbarschaft gefährdeter Bestände liegen!

Nicht befallenes Material muss in Nachbarschaft gefährdeter Bestände regelmäßig auf Befall kontrolliert werden, wenn ...

  • größere Mengen vorliegen,
  • das Restholz stärkere Durchmesser aufweist
  • und / oder überwiegend im Schatten liegt!

Der Schlagabraum trocknet relativ schnell aus bzw. birgt deutlich verminderte Gefahren, wenn ...

  • das Restholz nur geringe Durchmesser aufweist
  • und / oder intensiv der Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist,
  • durch Vollernter die Rinde entfernt und/ oder stark gequetscht wurde,
  • an Wipfeln die Äste als zusätzliche Verdunstungsoberfläche belassen werden
  • der Bast eine bräunliche Farbe annimmt (die Rinde ist vergleichsweise schwer zu entfernen)!
  • Wipfelstücke oder Resthölzer können auch "gestreift" werden (teilentrindet), allerdings stehen die aufwändige Arbeit und die damit verbundenen hohen Kosten dem Nutzen gegenüber.

Nicht bewährt hat sich nach bisherigen Erkenntnissen ...

  • das motormanuelle Stückeln (30 - 50 cm) des Restholzes!

Hinweise für das Verbrennen von Schlagabraum

  • kein Verbrennen von Schlagabraum bei: Inversionswetterlagen, nasser Witterung, starkem Wind oder großer Trockenheit!
  • Zum Anfeuern muss trockenes Holz verwendet werden.
  • Die Verwendung von Benzin, Altöl oder Autoreifen zum Anzünden oder Unterhalten des Feuers ist verboten
  • Waldfeuer bei möglichst großer Hitze rasch vollständig abbrennen lassen
  • Das Feuer nicht zur Entsorgung von Abfällen missbrauchen.
  • Ausreichend Abstand zu umstehenden Bäumen einhalten.
  • Keine Feuer an Steilhängen! Abrutschgefahr von brennendem Material.
  • Vorsichtshalber sollten bzw. müssen (Pflicht in einigen Bundesländern/ Gemeinden) die unteren Forstbehörden/ Forstämter und die Feuerwehren über bevorstehendes Verbrennen von Schlagabraum informiert werden (ggfs. mit Beschreibung der Verbrennungsorte, Lageplan), damit überflüssige und u.U. kostenpflichtige Einsätze vermieden werden.
  • Geeignete Löschmittel bzw. Löschgeräte sind bereit zu halten (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher).
  • Ständige Beaufsichtigung des Feuers durch mindestens 2 Personen, davon sollte mindestens eine über 18 Jahre alt sein.
  • Der Verbrennungsplatz darf erst verlassen werden, wenn Feuer und Glut erloschen sind. Reste glimmender Glut müssen endgültig gelöscht werden.
  • Zusammenbringen der Reisighaufen erst unmittelbar vor dem Verbrennen wenn zu erwarten ist, dass Vögel und Kleinsäuger im Schlagabraum Unterschlupf suchen. Maximale Höhe der Reisighaufen ca. 3,50 m.

Ratgeber Forstliches Krisenmanagement

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