Beim Einsatz hochmechanisierter Holzerntesysteme bereitet die organisatorische Einbindung der Rundholzvermessung in die Aufarbeitungs- und Transportkette zum Teil erhebliche Probleme. Nach wie vor gibt es für das bereitgestellte Kurzholz kein generell anwendbares, optimales Vermessungsverfahren.
Die Daten moderner Harvester-Meß- und Auswertesysteme können beim momentanen Entwicklungsstand aus rechtlichen ("Eichgesetz") und messtechnischen Gründen nicht als Verkaufsmaß akzeptiert werden.
Zusätzlich kann es, wie bei der unter Kostengesichtspunkten generell abzulehnenden manuellen Vollvermessung, zu Vermischungen verschiedener Verkaufslose bei der Holzbringung kommen.
Als prinzipiell anzustrebende Optimallösung zur Vermessung von Stammholz-Massensortimenten ist die Werkeingangsvermessung durch forstlich sortierüberprüfte, optoelektronische Rundholzvermessungsanlagen anzusehen.
Daneben ist es unabdingbar, dass für unterschiedliche Anforderungen und in Abhängigkeit von der jeweiligen Vertragsgestaltung rationelle Verfahren zur waldseitigen Vermessung bereitgestellt werden.
Stirnflächenverfahren, Mittendurchmesser-Stichprobe, Sektions-Raummaßverfahren
Die hier vorgestellten, speziell für Kurzholz entwickelten Vermessungsverfahren auf Stichprobenbasis können als Verkaufs-, Abrechnungs-, Buchungs- und Kontrollmaß dienen. Entsprechend sind sie als Vertragsbestandteil in den Kaufvertrag aufzunehmen.
Soll bei der Vermessung von Standardlängen neben dem Gesamtvolumen auch eine Stärkeklassenverteilung ermittelt werden, so stehen das Stirnflächenverfahren und die Mittendurchmesser-Stichprobe zur Verfügung.
Reichen bei der Vermessung von Standardlängen die Kenngrößen Gesamtvolumen, Volumenmittelstamm und mittlerer Mittendurchmesser aus, so kann das ebenso zur Industrieschichtholz-Vermessung dienende Sektions-Raummaßverfahren für maschinengesetztes Kurzholz angewandt werden.
Bei allen Stichprobenverfahren ist zu beachten, dass die gewünschten Genauigkeitsanforderungen nur erfüllt werden können, wenn jeweils alle Verfahrensvoraussetzungen eingehalten werden.
Es ist deshalb sinnvoll, schon vor Durchführung der Holzerntemaßnahme ein Vermessungsverfahren festzulegen, um sämtliche Arbeitsaufträge entsprechend den Vorgaben formulieren zu können.