Standort
Vorbreitende Maßnahmen: Im Vorfeld geeignete Plätze für eine Nasskonservierung anhand der Sturmholzmenge und Baumarten sowie der rechtlichen und organisatorischen Kriterien ausscheiden und entsprechende Unterlagen für die Genehmigung bereithalten.
Rechtliche Aspekte
Maßgebend sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als Rahmengesetz des Bundes sowie die Wassergesetze der Länder. In Baden-Württemberg regelt zusätzlich die VwV "Nasskonservierung von Rundholz" (GABl v. 30.07.2003) die wichtigsten Aspekte. (Artikel "Nasslager - Rechtliche Regelungen")
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden (Landratsämter) der Kreise. Es sollte darauf geachtet werden, dass die wasserrechtliche Genehmigung für das Nasslager die Höchstlagerdauer von ca. 4 (bis allerhöchstens 5) Jahre überschreitet und eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren erlaubt.
Foto: R. Willmann
Eigentumsverhältnisse
Ideal sind Flächen im Eigentum des Betreibers. Die Pachtverträge über die Lagerflächen sollten – ebenso wie die wasserrechtliche Erlaubnis – mit einer Mindestdauer von 4 - 5 Jahren (analog der Lagerungshöchstdauer und der Laufzeit der Genehmigung) und einer Verlängerungsoption abgeschlossen werden. An eine evtl. vertragliche Regelung der Rekultivierung(Kosten) sollte schon im Vorfeld gedacht werden.
Lage und Infrastruktur
Leicht erhöhter Weg, mit Grobschotter befestigt. Foto: R. Willmann
Der Platz sollte über eine gute Verkehrsanbindung und entsprechend tragfähige Zufahrtswege verfügen. Lagen in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Straßen (Glatteisbildung im Winter) sowie an Siedlungen und Erholungsschwerpunkten (Unfallgefahr) sind jedoch zu vermeiden. Eine ausreichende Wasserversorgung (auch im Sommer!) ist zwingend notwendig.
Die Stromversorgung muss bei der Verwendung von Elektropumpen gewährleistet sein.
Platzeinrichtung/-befestigung
- Nasslagerplätze sollten aufgrund der Fixkostenbelastung mindestens 1 ha groß und 25 m breit sein. Kleinere Plätze können u.U. rentabel sein, wenn sie mit Schwerkraft betrieben werden.
- Auf einen Platz von 1 ha können (abzüglich des Platzes für Wege) ca. 11.000- 12.000 fm Holz gelagert werden.
- Das Wasser muss gut abfließen können. Entsprechende Gräben und eine leicht geneigte Fläche sind deshalb von Vorteil.
- Die Anlage von Entwässerungsgräben entlang der Fahrwege schützt diese vor Aufweichungen (evtl. an Durchlässe unter den Fahrwegen denken).
- Bei Neuanlage und "Nachrüsten" von Nasslagerplätzen muss auf ausreichende Tragfähigkeit der Wege geachtet werden. Achtung: kostenintensiv! Möglicherweise kann der Einbau von (Geo-) Vliesen zur Erhöhung der Tragfähigkeit bei geringerem Materialeintrag beitragen.
- Der Einbau von grobem Schotter in die Trag- und Deckschichten garantiert den Wasserabzug im Weg.
- Sofern der Platz von Dritten angemietet wurde und nach der Nutzung wieder rückgebaut werden soll, ist der Ausgangszustand der Platzes sorgfältig zu dokumentieren (ggfs. mit Photos), um späteren Streit zu vermeiden.
- Ein Rundverkehr ermöglicht zügiges Be- und Entladen.
- Ein Wegabstand von 50 m bei einer Wegbreite von 4,5 m
hat sich als optimal herausgestellt. Der Wegeabstand leitet sich wie folgt her:- Wegbreite: 4,50 m
- Holzlänge: 2* 19 – 20m
- Abstand zwischen Poltern und Weg: 2 * 1m
- Abstand zwischen den Zopfenden zum Verlegen der Rohre: 3,5 m
- Wegabstand insgesamt: 50,0 m
Herleitung des Wegeabstands von 50m.
Foto: R. Willmann
- Die elektrische Anlage ist in einem wetterfesten Schaltschrank oder einer kleinen Hütte unterzubringen. Eine Hütte/ Pumpenhäuschen hat zudem den Vorteil, dass Ersatzteile und die Ausrüstung im Winter trocken und frostsicher gelagert werden können.
Downloads
Folgend sind Muster von Rheinland-Pfalz zum Download bereitgestellt.
Ratgeber Forstliches Krisenmanagement
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