Einlagerungskosten
Die Erfahrungen von "Lothar" und "Wiebke" haben gezeigt, dass der Gesamtaufwand der Nasslagerung bei einer Einlagerungsdauer von einem Jahr zwischen knapp 14 €/fm und 16 €/Fm streuen kann. Die Gesamtinvestitionskosten lagen zwischen 1,75 €/Fm und 11,00 €/Fm, im Durchschnitt zwischen 5,20 und 7,50 €/Fm. Kostensenkend wirken sich schon vorhandene Einrichtungen wie Holzlagerplätze und geeignete Lagermöglichkeiten entlang vorhandener LKW-befahrbarer Wege aus. Zu einer häufig nicht kalkulierbaren Erhöhung der Kosten trugen insbesondere die Lagerplatzbefestigung und der Wegeneubau bzw. eine Tragfähigkeitserhöhung schon bestehender Wege bei.
Als hohe, aber überschaubare Kosten erwiesen sich dagegen Baumaßnahmen zur Errichtungen von Wasserentnahmebauwerken und für die Stromversorgung. Die durchschnittlichen Einlagerungskosten (Holzanfuhr- und Manipulation auf dem Beregnungsplatz) lagen zwischen 4,00 und 6,50 €/Fm und sind vor allem von der Transportentfernung abhängig. Aufgrund dieser hohen Kosten, die ungefähr das Doppelte der jährlichen Unterhaltskosten ausmachen können, ist dringend anzuraten, nur Holz aus der unmittelbaren Umgebung einzulagern.
Die jährlichen Gesamtunterhaltungskosten streuen zwischen 2,75 – 3,50 €/Fm.
Lagerplatz inkl. Wegebau)*, Grabenanlage, Dolen | 1,00–1,60 | €/Fm | |
Wasserentnahmebauwerk | 1,40 | €/Fm | |
Technische Einrichtungen (Pumpen, Rohre, Regner)* | 2,00–2,50 | €/Fm | |
Stromanschluss)* | 1,50–2,00 | ||
Lohnkosten | 0,25 | €/Fm | |
1. | Gesamtinvestitionskosten der Lagerplatzanlage: | 6,65-7,75 | €/Fm |
2. | Durchschnittliche Kosten für Holzanfuhr und –manipulation auf dem Beregnungsplatz | 3,00-4,00 | €/Fm |
Reparaturen, Instandhaltung, Stromkosten | 1,00 | €/Fm | |
Personalmittel Überwachung und Wartung | 1,00-1,50 | €/Fm | |
3. | Jährliche Unterhaltskosten | 2,00-2,50 | €/Fm |
4 | Kosten der Rekultivierung | 0,15-1,00 | €/Fm |
Gesamtaufwand der Nasskonservierung bei einer Einlagerungsdauer von einem Jahr | 11,80-15,25 | €/Fm |
*Bei Wegeneuanlage, Tragfähigkeitsverbesserung oder Installation eins neuen Trafos erhöhen sich die Kosten entsprechend. |
Einlagerung von Holz auf Rechnung Dritter
- Für die Einlagerung von Holz auf Rechnung Dritter (Holz von privaten Waldeigentümern oder von Körperschaften) wurden im ersten Jahr nach "Lothar" von der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg pauschal mit 2,50 €/fm zzgl. USt. In Rechnung gestellt. Dauerte die Einlagerung länger, waren für jeden weiteren Monat 0,21 ct/Fm zzgl. USt. zu entrichten (Verfügung des MLR Baden-Württemberg vom 17.07.2002, Az. 54-8635.55).
- Abrechnungsstichtag war bei längerfristiger Einlagerung der 01.05. eines Jahres bzw. der letzte Auslagerungstag. Die Kosten für die Einlagerung auf Rechung Dritter unterliegen der Umsatzsteuer.
- Die o.g. Kostensätze sind auf der Basis einer eingelagerten Mindestmenge je Platz kalkuliert. Da die Fixkosten bei der Nasslagerung relativ hoch sind, ist auf einen ausreichende Mindestbelegung je Platz zu achten. In gegebenen Umkreis (Transportkosten beachten!) sind deshalb forstamtübergreifende Lösungen anzustreben.
Lagerung zur Sommerversorgung von Sägewerken (ohne Katastrophenfall)
Wird der gesamte Lagerplatz an ein Sägewerk oder andere Kunden vermietet, sind bei der Platzmiete neben den Grundstückskosten v. a. auch die Miete für die technische Einrichtung zu berücksichtigen.
Für Baden-Württemberg gilt: Als Pachtvertrag wird der Vordruck LV 11 (Formularmanager) verwendet. Die Kosten für die Einlagerung auf Rechnung Dritter unterliegen der Umsatzsteuer.
Ratgeber Forstliches Krisenmanagement
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