Tab. 1 - Berechnung graue Energie und Kosten Transport Holzschnitzel pro 100 km Fahrtdistanz Hin- und Rückfahrt. Foto: Holzenergie Schweiz
Oftmals heisst es, der Transport von Hackschnitzeln verschlinge viel graue Energie und deshalb brauche es an Standorten von Holzschnitzelheizungen jeweils auch eine Lagerhalle.
Besser ist es, ein geografisch sinnvolles Netz von sehr gut geeigneten Standorten zu definieren, möglichst unter Einbezug bereits bestehender Lagerhallen. Die geografische Verteilung der Hallen sollte eine flächendeckende Versorgung mit einer Transportdistanz Halle-Heizzentrale von max. 50 km, beziehungsweise 100 km für Hin- und Rückfahrt, ermöglichen. Bei der genannten Maximaldistanz beträgt der Input an grauer Energie für den Transport im Vergleich zum Energiegehalt der Ladung etwa ein Prozent (s. Tabelle 1). Mehr ins Gewicht fallen die Kosten des Transports, die bis rund 25 Prozent des Wertes der Ladung ausmachen können.
Aus wirtschaftlicher Sicht macht es insbesondere bei grossen Anlagen Sinn, direkt am Standort der Heizzentrale auch eine Lagerhalle zu betreiben. Letztere sollte zudem für die Versorgung weiterer Anlagen in der näheren Region eine Funktion übernehmen. Dadurch lassen sich die baulichen Aufwendungen für die Schnitzelsilos bei den einzelnen Anlagen auf das notwendige Minimum beschränken. Die Dimensionierung der Silos bemisst sich nach dem Tagesverbrauch der Anlage bei Endausbau und Volllast und sollte für maximal zwei Wochen reichen.
Vor dem Bau weiterer Lagerhallen ist also nach dem Grundsatz "nicht möglichst viele, aber möglichst sinnvoll verteilte Hallen" die Notwendigkeit der Projekte unbedingt kritisch zu prüfen. Dabei sind in einem Umkreis von 50 Strassenkilometern um das Projekt herum bereits bestehende Hallen zu evaluieren. Es ist insbesondere zu prüfen, ob sich bei bestehenden Objekten kapazitätsmässig für die Versorgung neuer oder zu erweiternder Heizzentralen eignen, oder ob ihre Vergrösserung möglich und sinnvoll ist. Bei positiven Befunden ist die Integration und Benützung bestehender Objekte in den meisten Fällen wirtschaftlicher als der Bau neuer Lagerkapazitäten.
Erweist sich nach der gründlichen Evaluation der in der Region vorhandenen Hackgut-Lagerinfrastruktur der Bau einer neuen Lagerhalle als dennoch notwendig, sind bei der Planung die Erfahrungen aus vielen realisierten Projekten zu integrieren. Dabei kann man sich mit der Berücksichtigung der nachfolgenden Regeln viel Zeit, Geld und Ärger ersparen.
Goldene Regeln für die Lagerhallen
Die richtige Konstruktion
- Ideal für Schnitzellagerhallen ist eine Grundkonstruktion in (Rund-)Holz- oder Metall-Ständerbauweise mit einem Pultdach. Dieses verhindert, dass sich Luftmassen stauen können. Lagerhallen sind idealerweise auf der windabgewandten Längsseite offen. Sie sollten luftig und hoch gebaut werden. Ideal sind winddurchlässige Wände mit schräg gestellten Lamellen aus Holz; bei gerade und mit Zwischenräumen montierten Wandbrettern/Rundhölzern ist innenseitig ein robustes, kleinmaschiges Drahtnetz zu montieren. Wichtig ist ein Abstand zwischen Schnitzelhaufen und Dach von mindestens zwei Metern. Nur so vermag die Feuchtigkeit zu entweichen, und es entstehen keine Kondensationszonen. Damit ein effizientes Handling des Hackguts möglich ist, sollen die Seiten- und insbesondere die Rückwand der Halle ein bis zwei Meter hoch in Stahbeton ausgeführt sein. Zwischenwände in mehrteiligen Hallen können kostensparend in Holz ausgeführt werden.
Abb. 2 - Grosse Rundholzpolter und genügend Platz neben der Energieholzlagerhalle sind wichtig. Foto: Holzenergie Schweiz
Die richtige Belüftung
- Lagerhallen sollten eine gute passive Durchlüftung aufweisen und in Gebieten mit wenig Nebel liegen. Kreten und Kuppenlagen mit stetigem Wind sind am besten geeignet. Muldenlagen sind wenn möglich zu vermeiden.
Der richtige Umschlagplatz
- Vor der Lagerhalle ist genügend Platz für den Umschlag vorzusehen. Zu einem geeigneten Schnitzellager gehört eine ebene Wendemöglichkeit für die LKW's mit Sattelaufliegern bzw. die Lage an einer Ringstrasse. Wegen des Schneeräumungsaufwands im Winter sollte die Entfernung zum öffentlichen Strassennetz so kurz wie möglich sein.
- Lagerhallen müssen auch in extremen Wintern jederzeit zugänglich sein. Für die Zu- und Wegfahrstrassen sowie für den Umschlagplatz muss eine Schneeräumung bestehen.
- Die Mindestbreite der Strassen soll 3,5 m, die Kurvenradien, gemessen in der Fahrbahnmitte, sollen mindestens 10 m betragen. Die Zu- und Wegfahrstrassen sollen max. 8 bis 10 Prozent Längsneigung aufweisen.
- Der Boden der Halle sowie der davor liegende Umschlagplatz sind mit Asphalt oder Beton stabil zu befestigen und für 40 Tonnen schwere Fahrzeuge zu dimensionieren. Naturbeläge halten der Belastung nicht stand und führen zu Verunreinigungen des Hackguts durch Steine und Erde. Die Entwässerung des Umschlagplatzes sollte mit einer leichten Neigung von der Halle weg erfolgen, das heisst der höchste Punkt der Lager- und Umschlagfläche liegt an der Hallenrückwand. Entwässerungsschächte unmittelbar von der Halle im Bereich des Umschlagplatzes sind unzweckmässig, da sie durch das Handling mit Hackschnitzeln verstopfen oder zugedeckt werden. Generell gilt: Je geringer die Wahrscheinlichkeit des Eindringens von Wasser in den Schnitzelhaufen, desto geringer die Gefahr des Einfrierens des Hackguts mit damit verbundener Klumpenbildung, die beim Abladen und Fördern zu Schäden an der Anlage führen können.
Die richtige Bewirtschaftung
- Bei Lagerhallen ist die Reihenfolge der Einlagerung auch bei der Auslagerung (Nutzung) zu beachten, indem ältere Lagerbestände zuerst verbraucht werden sollten. Die Lagerdauer ist so kurz wie möglich zu bemessen (3 bis max. 6 Monate). Holzschnitzellager sollten so angelegt werden, dass sie nicht umgeschichtet werden müssen. Richtig angelegte Lager mit tiefem Feingutanteil regeln ihr Innenklima selbständig. Sinnvollerweise werden Lagerhallen in einzelne Boxen unterteilt, um die Schnitzel nach Qualität bzw. Einlagerungszeitpunkt zu trennen. Hackschnitzel sollten nicht viel höher als 4 Meter hoch aufgeschüttet und nicht befahren werden, da sich sonst das Risiko der Selbstentzündung durch Verdichtung erhöht.
Der richtige Zeitablauf
- Der ideale Zeitpunkt für das Einlagern von Holzschnitzeln in Lagerhallen ist der Frühsommer im Mai und Juni. In dieser Jahreszeit erfolgt eine rasche Erwärmung des Schnitzelhaufens, welche aber nur kurze Zeit (ca. 1 Monat) andauert. Bedingung ist, dass das gehackte Holz frisch ist, das heisst im Vorwinter geschlagen wurde und dass die Feuchtigkeit durch einen möglichst grossen Luftstrom abgeführt werden kann. Bei später im Jahr eingelagerten Schnitzeln ist auf eine Vortrocknung auf günstig gelegenen Poltern zu achten. Je geringer der Ast- und Laubanteil in den Poltern, desto besser funktioniert die Vortrocknung. Gepoltertes Holz wird idealerweise direkt nach dem Hacken zu den Verbrauchern geführt. Später im Jahr eingelagerte Schnitzel aus feucht gepoltertem Holz weisen keine ideale Trocknung mehr auf. Einerseits sind die Stämme bereits stärker mit Mikroben und Pilzen kontaminiert, andererseits kommt es zu keiner mikrobenfreien Erwärmung mehr. Wassergehalte von weniger als 30 Prozent sind in diesem Fall nur noch schwierig und mit grösserem Aufwand zu erreichen. Später im Jahr angesetzte Lager aus Frischholz haben den Nachteil des hohen Laub- und Nadelanteils. Grün eingelagerte Nadeln und Laub führen zu einer stärkeren Pilz- und Mikrobenkonzentration und erhöhen das Risiko der Selbstentzündung des Schüttguts. Deshalb sollte auch Landschaftsholz vor dem hacken ein paar Wochen liegen können.
Die richtige Berücksichtigung der Lärm- und Gewässerschutzgesetze
- Lärm: Bei der Lagerhalle sollte das Hacken möglich sein. Der Mindestabstand zu bewohnten Gebäuden sollte mindestens 500 m, je nach Windrichtung auch mehr betragen.
- Gewässerschutz: Lagerhallen dürfen sich aufgrund der Möglichkeit des Austretens von Sickerwasser nicht im Gewässerschutzbereich befinden. Die diesbezüglichen kantonalen Regelungen sind zu berücksichtigen.