Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe zur energetischen Nutzung ist im Vergleich zu fossilen Grundstoffen häufig wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig. Der Freistaat Bayern fördert daher nach dem Bayerischen Energiekonzept "Energie innovativ" Projekte zur energetischen Nutzung von Biomasse. Einen Schwerpunkt bildet die Förderung von Biomasseheizwerken nach der Richtlinie "BioKlima". Von der Förderberatung bis hin zur Erstellung der Förderbescheide und der Mittelauszahlung übernimmt das Förderzentrum Biomasse am TFZ sämtliche Aufgaben, die bei der Beantragung der Fördermittel anfallen.
Förderprogramm "BioKlima"
Mit dem Einsatz von Biomasse kann ein maßgeblicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Deshalb werden im Rahmen des Programms "BioKlima" Neuinvestitionen zur Errichtung von automatisch beschickten Biomasseheizanlagen sowie Energieeffizienzmaßnahmen (Abgaswärmetauscher oder Abgaskondensationsanlage), die in Verbindung mit der Errichtung eines Biomasseheizwerkes erfolgen, gefördert. Mit der Förderung wird der Anreiz zur Investition in die weitaus kostenintensivere Biomasseverbrennungstechnik geschaffen und gleichzeitig das Ziel einer spürbaren CO2-Einsparung erreicht. Daher ist es nur konsequent, dass auch die Förderhöhe nach der prognostizierten CO2-Einsparung bemessen wird. Anträge zu diesem Programm können ganzjährig von natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften, die die Investition durchführen, gestellt werden. Auch Land- und Forstwirten könnte mit diesem Programm der Weg zum Energielieferanten erleichtert werden. Die wesentlichen Punkte zur Ausgestaltung des Programms werden nachfolgend dargestellt.
Fördervoraussetzungen und zu erwartende Auflagen:
- Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
- Der/die Biomassekessel muss/müssen kalkulatorisch mehr als 600 Tonnen Kohlendioxid (CO2) in acht Jahren vermeiden (Nachweis mit Antragskonzept).
- Der/Die Biomassekessel muss/müssen kalkulatorisch laut Antragskonzept eine Auslastung von mindestens 2.500 Vollbetriebsstunden pro Jahr (Vbh/a) erreichen. Bei monovalenten Anlagen muss diese Auslastung mindestens 2.000 Vbh/a betragen. Ausnahme bei reiner Prozesswärmeerzeugung: hier mindestens 2.000 Vbh/a bei bivalenten Anlagen und mindestens 1.500 Vbh/a bei monovalenten Anlagen.
- Ein Wärmespeicher ("Pufferspeicher") mit einem Mindestspeichervolumen von 30 Liter pro Kilowatt Nennwärmeleistung ist grundsätzlich zu installieren.
- Die Wärmebelegungsdichte muss – bezogen auf den prognostizierten Jahres-Energiebedarf – mindestens 1,5 MWh je Meter neu errichteter Wärmetrasse (=Länge zwischen freistehenden Gebäuden) betragen.
Eine bestehende Wärmetrasse im Sinne der Richtlinie BioKlima liegt grundsätzlich dann vor, wenn es sich um eine vor Antragstellung errichtete Wärmetrasse handelt, die bisher bereits mindestens zwei Jahre zur Wärmeversorgung genutzt wurde. Ein Nachweis ist anhand von Wärmelieferverträgen, Brennstoffabrechnungen oder Wärmeabrechnungen zu erbringen. Die Wärmebereitstellung darf nicht mittels eines provisorisch aufgestellten mobilen Wärmeerzeugers erfolgt sein (z. B. Heizcontainer). - Nach der/n Biomassefeuerungsanlage(n) ist ein Wärmemengenzähler zu installieren, dessen Werte regelmäßig zu erfassen sind.
- Der Jahres-Energiebedarf und der Anteil an der Jahreswärmeerzeugung des/r Biomassekessel(s) muss nachgewiesen werden (Ingenieurbüro, Energieberater).
- Bei der Antragstellung sind für 100 % des prognostizierten Energieverkaufs (bezogen auf den im Rahmen dieses Projekts beabsichtigten Endausbau) Wärmeabnahme(vor)verträge vorzulegen.
- Eine evtl. Biomasse-Brennstofftrocknung wird bei der Berechnung der CO2-Einsparung nicht berücksichtigt.
- Als Brennstoff dürfen in der Biomasseheizanlage ausschließlich Biobrennstoffe gemäß der dem Antragsformular beigefügten Positivliste verwendet werden (kein Einsatz von Gebraucht- und Althölzern!). Naturbelassene, halmgutartige Biomasse ist ebenfalls als Brennstoff zugelassen.
- Spätestens zwei Jahre nach Maßnahmenbeginn müssen alle Wärmeabnehmer entsprechend den Antragsunterlagen angeschlossen sein und Energie abnehmen.
- Die Anlage muss auf dem Gebiet des Freistaates Bayern errichtet werden und während der Zweckbindungsfrist (acht Jahre) zweckentsprechend betrieben werden.
- Die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert sein.
- Eine Bewilligung ist nur nach fachlicher Begutachtung mit Förderempfehlung möglich.
- Eine Einrichtung zur Abscheidung partikelförmiger Emissionen muss zwingend installiert werden (Nachweis, dass ein Mindestabscheidegrad von 50 % erreicht wird, muss vorgelegt werden).
- Die Investitionsmehrkosten des Biomasseheizwerks müssen anhand einer Vergleichsrechnung gegenüber einer fossilen Energieerzeugungsanlage berechnet werden.
- Förderfähige Kosten sind nur die Investitionsmehrkosten.
Art und Umfang der Förderung:
Förderung Biomasseheizwerk (Nr. 2.1 der RL BioKlima)
- Zuschuss in Form der Festbetragsfinanzierung
- 33 € pro Jahrestonne kalkulatorisch eingespartes CO2
- Berechnung anhand eines festen Emissionsfaktors für die Laufzeit von 8 Jahren
Förderung Energieeffizienzmaßnahme (Nr. 2.2 der RL BioKlima)
- Zuschuss in Form der Anteilsfinanzierung
- Bis zu 30 % der Investitionskosten für einen Abgaswärmetauscher (Economiser) oder eine Abgaskondensationsanlage
Förderobergrenzen
- 200.000 € für Vorhaben Biomasseheizwerk
- 250.000 € für Vorhaben Biomasseheizwerk und Energieeffizienzmaßnahme
Bagatellgrenze
- Anlagen bei denen der kalkulierte Förderbetrag von 19.800 € nicht erreicht wird, werden nicht gefördert.
Förderbeispiel:
Neuerrichtung Biomasseheizwerk kombiniert mit einer Energieeffizienzmaßnahme
Anteil Jahres-Energiebedarf aus Biomasse | 800 MWh |
Emissionsfaktor | 0,3 t CO2-Einsparung pro MWh |
CO2-Einsparung pro Jahr | 800 MWh x 0,3 t/MWh = 240 t |
CO2-Einsparung in 8 Jahren | 1.920 t |
Förderbetrag Biomasseheizwerk | 1.920 t x 33 €/t = 63.360 € |
Energieeffizienzmaßnahme (Kosten netto) | 50.000 € |
Förderbetrag Anteilsfinanzierung | 30 % von 50.000 € = 15.000 € |
Gesamtförderbetrag | 78.360 € |
Projektbesprechung und Antragstellung
Der Projektumsetzung muss eine sorgfältige und fundierte Planung vorausgehen. Für die Planung kann auch der Besuch von einem oder mehreren Referenzobjekten sehr hilfreich sein. Eine Liste der bisher vom TFZ geförderten Biomasseheizwerke kann im Internet abgerufen werden. Potentielle Antragsteller können nach erfolgter Grobplanung direkt beim TFZ einen Termin für eine Projektbesprechung vereinbaren. Vor einer Antragstellung zum Förderprogramm BioKlima ist grundsätzlich eine Projektbesprechung erforderlich. Im Anschluss daran wird eine Fördermappe übergeben, die alle zur Antragstellung notwendigen Dokumente enthält. Der vollständig ausgefüllte Förderantrag ist dann am TFZ eizureichen.
Fazit
Das Förderprogramm "BioKlima" als Standardprogramm zur Förderung von kleinen und mittleren Biomasseheizwerken, in denen Waldhackschnitzel, Sägerestholz, Landschaftspflegematerial oder halmgutartige Biomasse als Brennstoff eingesetzt werden, könnte für Land- und Forstwirte durchaus einen Anreiz zum Einstieg in das Wärmegeschäft bieten. Weiterführende Informationen und Kontaktdaten sind auf der Homepage des TFZ zu finden.