Datenbereitstellung

Ziel des F³-Projekts war die Aufbereitung und Bereitstellung großräumiger, flächendeckender und regelmäßig aktualisierbarer Waldstrukturdaten für Akteurinnen und Akteure des Forstsektors, des Naturschutzes und der forstlichen Forschung. Die Datenbereitstellung muss eine umfassende und effektive Nutzung der Daten ermöglichen. Gute Voraussetzungen hierfür bieten internetbasierte Dienste.

Rechtlicher Rahmen im Überblick

Für Behörden gelten Datenbereitstellungspflichten nach der Umweltinformationsgesetzgebung des Bundes bzw. der Länder. Zugleich müssen Aspekte des Datenschutzes beachtet werden. Aufgrund der komplexen Gemengelage hat sich das F³-Projekt mit den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den technischen Möglichkeiten zur Datenbereitstellung flächendeckender Waldstrukturdaten auseinandergesetzt. Die Bereitstellung entsprechender Metadaten wurde hierbei ebenfalls beleuchtet.

Die auf dieser Seite dargestellten rechtlichen Rahmenbedingen basieren auf den Ergebnissen von dritter Seite eingeholter juristischer Beratungen sowie eigener Recherchen. Weder sind sie als juristische Beratung zu sehen noch erheben sie Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Der Zweck der folgenden Darstellungen ist es, einen ersten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bereitstellungen von Waldstrukturdaten zu bieten. Sie ersetzen nicht eine eigene, fundierte Überprüfung der Rechtslage.

Bei der Bereitstellung flächendeckender, forstlicher Strukturdaten müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Diese lassen sich grob in drei Bereiche einteilen:

  1. Bereitstellungspflicht von Umweltinformationen, wenn es sich um behördliche Daten handelt
  2. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die der Datenbereitstellung entgegenstehen könnten
  3. EU-INSPIRE-Richtlinie

Geregelt ist dies in entsprechenden Gesetzen zur Bereitstellung von Umweltinformationen, für die auf internationaler Ebene die „EU-Richtline über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen“ den Rahmen vorgibt. Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht geschieht in Deutschland über das Umweltinformationsgesetz (UIG) für informationspflichtige Stellen des Bundes sowie die entsprechenden Landesgesetzgebungen für die informationspflichtigen Stellen der Länder.

Juristische Einschätzung für die Waldstrukturdaten-Bereitstellung

Im Rahmen des F³-Projekts wurde bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Waldstrukturdaten eine Einschätzung der Juristen und Juristinnen an den für Forstwirtschaft zuständigen Ministerien in Baden-Württemberg (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)) und Niedersachsen (Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)) eingeholt. Die Ergebnisse sind nachfolgend kurz dargestellt:

  • Alle nach F³-Verfahren erstellten Strukturdaten können als Umweltinformationen betrachtet werden und müssen daher bereitgestellt werden. Diese Bereitstellungspflicht gilt nur für behördliche Daten und auch nur, wenn diese bereits erstellt sind. Ein Recht auf Erstellung dieser Daten besteht nicht.
  • Würde die Bereitstellung von Umweltinformationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verletzen, könnte die Herausgabe der Daten abgelehnt werden. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind „Tatsachen, Umstände und Vorgänge mit Bezug auf ein bestimmtes Unternehmen, die nicht offenkundig sind“ und an deren Nichtverbreitung ein berechtigtes Interesse besteht. Im Fall der Waldstrukturdaten – auch bei Holzvorratskarten, die Privatwaldflächen einschließen – werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht verletzt. Die Daten stellen keinen direkten Bezug zu Flurstücken oder Waldbesitzenden her und sind auch nicht einfach herzustellen. Außerdem ermöglicht das freie Waldbetretungsrecht jeder Person, sich selbst vor Ort über die Struktur eines Waldes zu informieren.
  • Bezüglich der Anwendung der INSPIRE-Richtlinie (Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft) müssen behördliche Geodaten INSPIRE-konform bereitgestellt werden, wenn sie einer der 34 INSPIRE-Geodatenthemen zuordenbar sind. Die nach den F³-Verfahren abgeleiteten Strukturparameter fallen unter die Geodatenthemen „Höhe“ bzw. „Bodenbedeckung“. Spezifische Vorgaben bei der Datenbereitstellung und Metadatenhaltung müssen daher eingehalten werden. Die Umsetzung dieser Vorgaben ist über Geodaten-Infrastrukturen geregelt, die auf Bundes- und Länderebene bestehen.
Mögliches Konfliktpotenzial

Obwohl die Bundesländer und der Bund eine eigene Gesetzgebung bezüglich der Bereitstellung von Umweltinformationen haben, ist durch die übergeordnete „EU-Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen“ die rechtliche Situation bundesweit weitgehend vergleichbar.

Die Umsetzbarkeit einer weitreichenden Datenbereitstellung ist nicht nur von den rechtlichen Rahmenbedingungen abhängig.

Politische Bedenken, z. B. aufgrund abweichender Einschätzung bezüglich des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, können zu Problemen bei der Datenbereitstellung führen. Deshalb ist eine Einzelfallprüfung der Datenbereitstellung zu empfehlen, grundsätzlich in Abstimmung mit der, der eigenen Behörde übergeordneten, Stelle. So kann Konfliktpotenzial rechtzeitig erkannt und abgebaut werden.

Technische Umsetzung

Online-Dienste können eine umfassende und effektive Datennutzung unterstützen. Weit verbreitet für die Bereitstellung öffentlicher Geodaten sind „Web Map Services“ (WMS). Ein WMS ist ein Kartendienst, der nur eine Abbildung der Geodaten bereitstellt. Sollen Daten für weitergehende Analysen genutzt werden, bieten sich Datendienste wie „Web Coverage Services“ (WCS) an. Sie erlauben die Nutzung der Originaldaten, z. B. der Pixelwerte im Fall von Rasterdaten, wie sie nach den Verfahren des F³-Projekts erzeugt werden. Die Vorteile von WMS und WCS sind die hohe Standardisierung und weite Verbreitung. Zudem können WMS und WCS einfach und schnell erzeugt und in das GIS der Nutzenden eingebunden werden. Beispiele für aus den F³-Projektdaten erzeugte WMS finden Sie unten.

Eine aktuelle Weiterentwicklung der WMS- und WCS-Standards sind „Application Programming Interfaces“ (API). Diese Entwicklung ist noch nicht vollständig abgeschlossen, weshalb diese neuen Standards noch keine dem WMS gleichwertige Verbreitung gefunden haben. Es wird jedoch erwartet, dass API in Zukunft WMS und WCS ablösen.

Eine dritte Möglichkeit der Datenbereitstellung bieten cloudbasierte Online-Plattformen wie CODE-DE  und Mundi.

Trotz der großen Auswahl an Möglichkeiten der technischen Umsetzung der Datenbereitstellung ist es empfehlenswert bereits bestehende Infrastrukturen, wie z. B. Geoportale der Bundesländer, zu nutzen. Dies reduziert nicht nur den Arbeitsaufwand für die Datenbereitstellung, sondern bietet auch eine große Nutzendenfreundlichkeit, da sie einen zentralen Zugang zu verschiedenen Geodaten bieten.

Web Map Service

Die hier vorgestellten Verfahren zur Ableitung von Waldstrukturparametern wurden auf Datensätze aus den F³-Projektgebieten angewandt. Die Ergebnisse daraus können als Beispieldatensätze über Web Map Services abgerufen werden.