Nach einem Holzschlag bleiben nicht verwertbare Teile von Bäumen wie Strünke, stockfaule Erdstämme, Äste, Wipfel oder Rinde im Wald zurück. Aus wirtschaftlichen und ökologischen Überlegungen lässt der Forstdienst dieses Waldrestholz meist liegen. Es wird von der Natur abgebaut und verbleibt im Stoffkreislauf.

Bei der Holznutzung und Waldpflege gibt es aber auch Gründe, nicht verkaufbares oder von unerwünschten Insekten und Pilzkrankheiten befallenes Holz zusammenzutragen, abzuführen, zu verbrennen oder zu Hackschnitzeln zu verarbeiten. Solches Waldrestholz wird als Schlagabraum bezeichnet; dessen Wegräumen nennt man Schlagräumung.

Noch zu oft wird eine Schlagräumung nur aus traditionellen oder ästhetischen Gründen durchgeführt, weil das liegengebliebene Holz als Unordnung und Verschwendung empfunden wird. Ein komplettes Aufrüsten des Schlagabraums als Brennholz ist in den meisten Fällen viel zu kostenintensiv und entzieht dem Waldbestand ökologisch wichtiges Totholz. Auch für die Waldgesundheit ist ein Aufräumen in vielen Fällen gar nicht nötig oder sogar kontraproduktiv. Deshalb sollte auf Schlagräumungen ohne triftigen Grund verzichtet werden.

Im Rahmen der normalen Waldbewirtschaftung sollte Schlagabraum nicht verbrannt werden. Neben ökologischen und finanziellen Gründen spricht auch die Luftreinhaltung gegen eine solche Massnahme. Luftreinhalte-Vorschriften schränken das Verbrennen von Schlagabraum ein.

Literatur

Literaturverweise finden sich im Originalartikel (PDF).

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