Abb. 2 - Klettern mit Steigeisen am Stamm.
Abb. 3 - Seilklettertechnik: doppelte Sicherung in der Arbeitsposition.
Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengetragen, die es zu beachten gilt:
- Wer seine Standfläche (Boden, Leiter usw.) verlässt, muss sich mit einem Sitz- oder Auffanggurt sichern.
- Die Sicherung während des Auf- und Abstiegs kann mit einem Sicherungsseil oder einem Verbindungsmittel wie einem Halteseil erfolgen.
- Beim Auf- und Abstieg muss jederzeit die Möglichkeit einer zweiten Sicherung vorhanden sein, beispielsweise zum Übersteigen von Hindernissen.
- Der Anschlagpunkt der Sicherung darf nicht überstiegen werden, das Sicherungs- oder Halteseil soll immer gespannt sein.
- In der Arbeitsposition ist eine doppelte Sicherung erforderlich: z.B. Sicherungsseil und Halteseil oder zwei Halteseile.
- Als Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz dürfen nur geeignete und geprüfte Sitz- oder Auffanggurte mit integriertem Haltegurt verwendet werden.
- Hilfe im Notfall muss jederzeit gewährleistet sein.
- Im Notfall muss auch eine Selbst-Rettung durch Abseilen bis zum Boden möglich sein. Ist dies nicht der Fall, sind Hilfsmittel bereitzustellen, die eine Rettung der verunfallten Person ermöglichen (z.B. Rettungssystem, Hubarbeitsbühne).
Mögliche Arbeitssituationen
Mit Steigeisen am Stamm geklettert wird in der Regel zum Anbringen eines Seils, zum stückweisen Fällen eines Baums oder beim Bau von Seilkranen. Die Seilklettertechnik wird normalerweise für die Baumpflege und für Fällarbeiten angewendet.
Arbeitsmittel sicher einsetzen
So können Arbeitsmittel sicher eingesetzt werden:
- Während des Auf- und Absteigens und beim Wechseln der Arbeitsposition sind die Werkzeuge gegen Herunterfallen zu sichern (z.B. im Holster).
- Werden Kettensägen oder elektrische Baumscheren eingesetzt, muss das Sicherungsseil einen Durchtrennschutz aufweisen.
- Die Kettensäge ist beim Schneiden mit beiden Händen zu führen, auch Top-Handle-Baumpflegesägen.
- Die Kettensäge muss am Gurt mit einem Anschlagmittel mit Sollbruchstelle befestigt werden.
Es muss geprüft werden, ob die Arbeiten mit sichereren Methoden, z.B. mit der Stangensäge oder Hubarbeitsbühne, ausgeführt werden können.
Arbeitsausführung
Was ist vor der Arbeitsausführung zu beachten?
- Der Arbeitsplatz muss den Verhältnissen entsprechend vor Arbeitsbeginn gesichert und signalisiert werden.
- Witterungseinflüsse wie Wind, Regen, Schnee und Eis sind zu berücksichtigen.
- Der Gesundheitszustand und die Standsicherheit des Baums sind zu beurteilen.
- Eine schriftliche Gefahrenermittlung ist bei Arbeiten mit hohen Risiken erforderlich, z.B. in der Nähe von Stromleitungen.
- Während des Kletterns muss immer mindestens eine Sicherung gewährleistet sein.
- Zur Rettung von Verunfallten muss eine zweite Person, die in Klettertechnik ausgebildet ist, mit der Kletterausrüstung vor Ort anwesend sein.
Zur Rettung im Notfall gehören:
- Rettungs- und Erste-Hilfe-Material bereitstellen.
- Notfallnummern, genaue Adresse oder Koordinaten des Standorts kennen.
- Rettungstechnik kennen und beherrschen.
Ausbildung der Mitarbeitenden
Arbeiten mit Anseilschutz gehören zu den Arbeiten mit besonderen Gefahren. Diese dürfen nur von Mitarbeitenden ausgeführt werden, die dafür ausgebildet sind.
Die Ausbildung umfasst theoretische und praktische Kenntnisse und dauert für das Klettern am Stamm mit Steigeisen mindestens einen Tag. Wird die Stammachse verlassen, beispielsweise mit der Seilklettertechnik, dauert die Ausbildung mehrere Tage. Für Arbeiten mit der Kettensäge ist eine zusätzliche Ausbildung erforderlich.
Minimale Anforderungen an die Ausbildung sind: Kenntnisse zu Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung, Materialkunde, Baumbeurteilung, Einstieg und Klettern auf Bäumen, Arbeitspositionierung, Einsatz von Schneidwerkzeugen, Arbeiten in der Nähe von Stromleitungen, Rettung und Notfallorganisation.
Mitarbeitende, die bereits Erfahrungen im Arbeiten mit Anseilschutz oder der Kettensäge haben, sind auf ihre Fachkompetenz zu prüfen und ergänzend zu schulen. Die Ausbildung ist zu dokumentieren.
Persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung besteht aus folgenden Teilen:
- Sitz- oder Auffanggurt mit integriertem Haltegurt
- Kletter- oder Industrieschutzhelm mit Kinnriemen
- Verbindungsmittel und -elemente wie Karabinerhaken, Halteseile und Sicherungsseile
- Augenschutz, Handschuhe und festes Schuhwerk
- Warnkleidung für Arbeiten im Bereich von öffentlichen Strassen und Bahnanlagen
Für Arbeiten mit der Kettensäge ist zusätzlich die entsprechende Schutzausrüstung erforderlich.
Relevante Vorschriften und Normen
- VUV Art. 5 und 8
- SN EN 813 Sitzgurte
- SN EN 361 Auffanggurte
- SN EN 12492 Kletterhelme
- SN EN 1891 Kernmantelseile mit geringer Dehnung
- SN EN 354 Verbindungsmittel
- SN EN 362 Verbindungselemente