Forstwarteausbildung in Österreich neu geregelt
In Österreich wurde Mitte Mai 2016 im Ministerrat ein Bildungspaket verabschiedet, damit wurde die gesetzliche Grundlage für eine zweijährige, bedarfsorientierte Ausbildung für die Forstwarte/innen an der Forstfachschule Waidhofen/Ybbs geschaffen.
Die Internationalisierung in der Forstwirtschaft, die steigende Nachfrage nach dem Rohstoff Holz, die weitere Mechanisierung der Holzernte, Rationalisierungen in der Verwaltung, Personalkürzungen in den Betrieben und die zunehmenden, sehr differenten Interessen der Öffentlichkeit am Wald stellen laufend neue Anforderungen an die forstliche Berufsausübung. So auch an den Beruf eines/r Forstwarts/in.
Im Jahr 2008 wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) ein "Evaluierungsprozess der Forstwarteausbildung" eingeleitet. Im Rahmen des Österreichischen Walddialogs wurden gemeinsam mit Vertretern aus den Bereichen der Forst- und Jagdwirtschaft ein auf die konkreten Anforderungen eines Managers des ländlichen Raumes mit forstlicher Praxis abgestimmtes Berufsbild für den/die Forstwart/in entwickelt.
Zweijährige (statt der derzeit einjährigen) Forstfachschule
Mit der nun vorliegenden gesetzlichen Grundlage wird die Ausbildung für die Forstwarte/Forstwartinnen an die neuen Berufsanforderungen angepasst und hinkünftig als zweijähriger Lehrgang geführt. Die Zweijährigkeit dieser Fachschule hat sich als bestmögliche Variante herausgestellt. Damit entspricht man den zeitgemäßen, erweiterten Anforderungen der Forstwirtschaft.
Mehr Kompetenzen für Forstwarte und Forstwartinnen
In einem größeren Ausmaß als bisher erfolgt eine praxisbezogene Vertiefung der theoretischen Kenntnisse. Neben mehr praktischem Unterricht ist eine mehrmonatige Betriebspraxis zu absolvieren. Basierend auf einem kompetenzorientierten Lehrplan werden im ersten Schuljahr die nötigen forstlichen und jagdlichen Grundlagen erlernt. Im zweiten Schuljahr liegt der Schwerpunkt auf wirtschaftlichen Aspekten. Zudem wird das erlernte Fachwissen in einem Übungsbetrieb vertieft.
Der "neue" Forstwart bzw. die "neue" Forstwartin soll ein/eine universell einsetzbarer/einsetzbare Praktiker/Praktikerin sein, der/die Forstbetriebe mit einer Größe bis zu 1 000 ha Waldfläche insbesondere in forstlicher, aber auch in jagdlicher Hinsicht führen kann.
Künftig soll die Forstfachschule von Waidhofen an der Ybbs (Niederösterreich) an einem in Traunkirchen (Oberösterreich) noch zu schaffenden neuen Standort verlegt und dort mit der derzeit in Gmunden angesiedelten Forstlichen Ausbildungsstätte Ort des BFW zusammen geführt werden (www.fasttraunkirchen.at). Durch dieses geplante, europaweit einzigartige Forstliche Bildungszentrum sollen Synergien zwischen Bildung und Forschung genutzt werden, um diese Schulform in Zukunft effizienter und kostengünstiger anbieten zu können.