Ziele der WRRL

Die Wasserrahmenrichtlinie verfolgt insbesondere die folgenden Schutzziele:

  • Guter ökologischer und guter chemischer Zustand der Oberflächengewässer
  • Guter mengenmäßiger und guter chemischer Zustand des Grundwassers
  • Schrittweise Reduzierung der Belastung der Gewässer durch prioritäre Stoffe (Prioritäre Stoffe im Sinne der WRRL sind Stoffe, die Gewässer besonders gefährden. Sie sind im Anhang der WRRL definiert und aufgelistet.)
  • Fernhaltung prioritärer gefährlicher Stoffe aus den Gewässern
  • Verschlechterungsverbot bezüglich des Gewässerzustands

Flächenbezug

Als Flächenbezug gelten alle Einzugsgebiete der Fließgewässer und somit auch alle Waldflächen. Für die Berichtspflicht an die EU gilt für Fließgewässer eine Mindestgröße der Einzugsgebiete von 10 km².

Je nach zu schützendem oder zu entwickelndem Gewässertyp und -zustand sind unterschiedliche Flächen betroffen: Uferstreifen entlang der Fließgewässer, Feuchtgebiete, oder das gesamte Einzugsgebiet von Bächen und Trinkwasserfassungen.

Mögliche Maßnahmen

Die Umsetzung der WRRL in Waldgebieten zum Erreichen der oben genannten Schutzziele kann sich über fast alle forstlichen Arbeitsbereiche erstrecken. Für eine mögliche Bewertung und Planung von Maßnahmen wurden 35 Maßnahmentypen, aufgeteilt in 20 Maßnahmengruppen entwickelt (siehe Tabelle 1). Die Notwendigkeit der Umsetzung konkreter Maßnahmen für die Einhaltung der WRRL kann immer nur in Zusammenhang mit den lokalen Maßnahmenprogrammen, die von den Regierungspräsidien erstellt werden, beurteilt werden. Unabhängig davon kann jedoch in einigen Fällen eine Beurteilung der ökologischen Bedeutung einzelner Maßnahmentypen gegeben werden.

Die einzelnen Maßnahmenblätter können als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Gruppe1Erstaufforstung
 1Erstaufforstung im Einzugsgebiet
 2Erstaufforstung im Gewässerumfeld
Gruppe2Nutzungsverzicht
 1Nutzungsverzicht
Gruppe3Förderung kleinräumiger Waldstrukturen
 1Förderung kleinräumiger Waldstrukturen
Gruppe4Bodenschutzkalkung
 1Bodenschutzkalkung
Gruppe5Erhaltung naturnaher Fließgewässer, Quellen und Senken
 1Erhaltung naturnaher Fließgewässer, Quellen und Senken
 2Ökologisch verträgliche Gewässerquerungen (bei Neubau von Wegen)
 3Auwalderhaltung
Gruppe6Erhaltung naturnaher Seen und Feuchtgebiete
 1Erhaltung naturnaher Seen und Feuchtgebiete
Gruppe7Renaturierung von Fließgewässern
 1Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Sohlabstürzen
 2Wiederherstellung naturnaher Gewässerquerungen an Waldwegen
 3Sohlsubstrat auf der Rohrsohle fördern
 4Belassen von Totholz
 5Entfernung von Längsverbauung (z. B. Ufermauern)
Gruppe8Renaturierung von Mooren und Feuchtbiotopen
 1Renaturierung von Mooren und Feuchtbiotopen (soweit nicht aus Erhaltungsgebot)
 2Wiedervernässung ehemals wasserbeeinflusster Wälder
Gruppe9Anlage von Feuchtbiotopen im Wald
 1Anlage von Feuchtbiotopen im Wald
Gruppe10Erhöhung der Retention
 1Nutzung von Bachauen als Retentionsraum außerhalb rechtlich gesicherter Retentionsräume
 2Schaffung von kleinräumigen Retentionsräumen im Einzugsgebiet
Gruppe11Erhaltung standortgerechter Bestockung
 1Erhaltung standortgerechter Bestockung
Gruppe12Bestockungsumbau im Einzugsgebiet
 1Umbau nicht standortsheimischer Bestände
 2Erhöhung des Laubbaumanteils
Gruppe13Bestockungsumbau im Gewässerumfeld
 1Umbau standortswidriger Bestockung ohne streifenweises Räumen
Gruppe14Nutzungs- und Bringungstechniken
 1Verwendung von biologisch abbaubaren Betriebsstoffe
 2Beschränkung auf motormanuelle Holzernteverfahren
 3Befahrung ausschließlich auf Erschließungslinien
 4Verzicht auf oder Vergrößerung des Abstandes von Erschließungslinien
 5Befahrungsverzicht auf der Fläche in Schutzgebieten
Gruppe15Richtliniengemäßer Betrieb von Nasslagerplätze
 1Richtliniengemäßer Betrieb von Nasslagerplätze
Gruppe16Verzicht auf Neuanlage von bachbegleitenden Wegen
 1Verzicht auf Eingriffe in den Lauf von Fließgewässern und die Aue
Gruppe17Wasserableitung von Waldwegen
 1Anlage von Versickerungsmulden an Wegen
 2Häufige Querableitungen an Wegen
Gruppe18Rückbau von Waldwegen
 1Rückbau von Waldwegen
Gruppe19Kahlschlagverzicht
 1Kahlschlagverzicht im Einzugsgebiet
Gruppe20Pflanzenschutzmittelverzicht
 1Pflanzenschutzmittelverzicht

Maßnahmentypen

Die Maßnahmentypen sind auf den Maßnahmenblätter zu den Maßnahmen der Tab. 1 (231KB) jeweils näher beschrieben. Neben einer allgemeinen Beschreibung und Beurteilung sind, sofern bekannt, auch die Kostenspannen der verschiedenen Bauwerke angegeben. Diese Informationen resultieren aus einer bundesweiten Umfrage zu bereits durchgeführten Projekten. Aus dieser Umfrage und aus den von der FVA oder ONF durchgeführten Pilotprojekten stammen Informationen zu Beispielprojekten, die ebenfalls als Verweise in den Maßnahmenblättern enthalten sind.

Zur schnellen Einordnung der Maßnahmentypen erfolgte eine Charakterisierung nach den folgenden Punkten:

Jeder Maßnahmentyp wurde nach seinem rechtlichen Verpflichtungsgrad für den jeweiligen Waldbesitzer eingestuft. Insgesamt wurden drei Kategorien ausgeschieden:

  • Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: Maßnahmen, die aufgrund der geltenden Rechtvorschriften Teil der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, also von jedem Waldbesitzer zu verlangen sind.
  • Best-Practice-Verfahren: Maßnahmen, die über die Standards der gesetzlich einzufordernden "ordnungsgemäßen Forstwirtschaft" hinausgehen, und deshalb für private Waldbesitzer nicht verpflichtend sind. Im öffentlichen Wald werden sie jedoch aufgrund seiner größeren sozialen Verpflichtung im Rahmen der Selbstbindung in der Regel freiwillig umgesetzt.
  • Zusätzliche Maßnahmen: Maßnahmen, die über das Best-Practice-Verfahren hinaus gehen und für alle Besitzformen eine zusätzliche Anforderung darstellen.

Ferner sind die Maßnahmen forstlichen Arbeitsbereichen und den Gewässertypen zugeordnet, auf welche durch die Maßnahme die Hauptauswirkungen zu erwarten sind.

Der Wirkungsbereich beschreibt den Bewertungsbereich der WRRL für den Gewässerzustand (z. B. Gewässermorphologie, Hydrologie oder Wasserqualität), welche durch die Maßnahme beeinflusst werden kann. Der Zeitraum der Wirkungserreichung wurde in 3 Stufen beurteilt. Bei kurzfristigen Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen, deren Wirkung mehr oder weniger direkt eintritt. Maßnahmen mit leichter Verzögerung, die bei zeitnaher Umsetzung aber noch zu einer Zielerreichung vor 2015 führen, wurden als mittelfristig wirkende Maßnahmen charakterisiert. Maßnahmen, die erst deutlich nach 2015 wirken, wurden als langfristig beschrieben.

Einordnung der ökologischen Bedeutung von forstlichen Maßnahmen für die Umsetzung der WRRL:

Die in den Maßnahmenblättern angegebene ökologische Bedeutung ist eine relative Einordnung der Maßnahmen in Waldgebieten untereinander. Eine Priorisierung der Maßnahmen im Vergleich zu Offenlandmaßnahmen wird nicht vorgenommen. Gleichwohl erfolgt die Umsetzung der WRRL bezogen auf ein Einzugsgebiet, welches sich in aller Regel aus bewaldeten und nicht bewaldeten Gebieten zusammensetzt. Die ökologische Bedeutung der Maßnahmen ist dann in einen Gesamtkontext von forstlichen und außerforstlichen Maßnahmen zu sehen und gemeinsam zu priorisieren.

Die in den Maßnahmenblättern angegebene ökologische Bedeutung kann für die Maßnahmenplanung in Einzugsgebieten eine Hilfestellung geben. In vielen Bereichen wird sie jedoch von den lokalen Gegebenheiten abhängig sein.

Tab. 2: Übersicht der Maßnahmenbeschreibungen.
GewässertypGrundwasser, Fließgewässer, stille Oberflächengewässer, Feuchtgebiete, sonst. Grundwasserabhängigen Biotope
HauptwirkungsbereicheWasserqualität, Hydrologie, Gewässermorphologie, Gewässerflora und –fauna
Zeitraum bis zur WirkungserreichungKurzfristig, mittelfristig (innerhalb der nächsten 6 Jahre), langfristig (nach 6 Jahren)
Ökologische GewichtungWo möglich 4 stufig beurteilt, manche können nur an der konkreten Situation beurteilt werden.
Forstlicher ArbeitsbereichWaldbau

Forsteinrichtung/ Forstplanung

Waldschutz

Wasser- und Bodenschutz

Waldweide

Holzernte

Walderschließung

Wasserbau

Naturschutz/Habitatpflege

Rechtliche Situation in Baden-WürttembergOrdnungsgemäße Forstwirtschaft = Gesetzlich geregelt

Best-Practice-Verfahren = durch Selbstverpflichtung im öffentlichen Wald bindend, sonst freiwillig

Zusätzliche Maßnahme = Freiwillige Maßnahme

Ordnungsgemäße Forstwirtschaft/Zusätzliche Maßnahme = Ordnungsgemäße Forstwirtschaft (>1 ha), Zusätzliche Maßnahme (<1 ha)

Betroffene Ziele der WRRLVerbesserung gewässerabhängiger Waldökosysteme

Grundwasserschutz

Stabilisierung des Wasserhaushalts

Verbesserung der Oberflächengewässer

Die Ausführung einzelner Maßnahmentypen kann sehr variabel sein. Gleichzeitig können mit einzelnen Durchführungen mehrere Maßnahmentypen bedient werden.

Deshalb wurden Arbeitsverfahren definiert und in zusätzlichen Verfahrensblättern charakterisiert. Vor allem im Bereich der Durchgängigkeitsmaßnahmen und Gewässermorphologie liegen hierzu viele Informationen vor, da sich hier auch die größte Spreitung der Ausführungsmöglichkeiten darstellt.

Tab. 3: Arbeitsverfahren und Bauweisen.
Durchgängigkeitsmaßnahmen:Schüttsteinrampe/Riegelrampe

Überdimensionierte Rohre

Stahlsonderprofil

Holzbrücke

Betonbrücke, Plattenbrücke

Betonbrücke, Haubenprofil

Betonkasten im U-Profil

Stahlträgerbrücke

Furt

Dolenausbau

Gewässermorphologie:Laufverlegung

Anregung der Eigendynamik

Sohlgurt

Einbau von Sohlschwellen

sheet-piling

Umgehungsbach/Bypass

Dammbau/Biberdamm

Dammrückbau

Böschungsprofilierung/Abflachen der Böschung

Neuanlage/Ausbaggern eines Wassergrabens

Gewässerpflege

Bestandesumwandlung:Vor-/Unterbau standortgerecht/zusätzliches Laubholz

Laubholzanbau

Entnahme von Fichten

Freihieb/Entbuschung

Mischwuchsregulierung/Jungbestandspflege

Starke Durchforstung

Entfernen von Schlagabraum

Entnahme im Vollbaumverfahren

Seilkran

Wegebau:Änderung des Wegebelages

Beseitigung von Waldwegen

Querrinnen und Mulden

Kalkung, Grundwasserschutz:Helikopterausbringung

Verblasen

Holzlagerung außerhalb des Einzugsgebietes

Schaffung von Kleinstrukturen:Anlage von Waldrändern

Kleinbiotope

Teich

Eine Hilfestellung zur Auswahl geeigneter Maßnahmen und Bauweisen bzw. Arbeitsverfahren wird in der Entscheidungshilfe für forstliche Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL gegeben.

Für einzelne Maßnahmentypen wurden im Rahmen des Interregprojektes "Gewässerverträgliche Waldbewirtschaftung" Pilotbaustellen durchgeführt. Diese sind auf den Steckbriefen ausführlich beschrieben.

Downloads

Zu den einzelnen Maßnahmentypen sind von der FVA bereits Merkblätter oder Richtlinien erarbeitet worden (PDF-Dateien):