Ziele der WRRL
Die Wasserrahmenrichtlinie verfolgt insbesondere die folgenden Schutzziele:
- Guter ökologischer und guter chemischer Zustand der Oberflächengewässer
- Guter mengenmäßiger und guter chemischer Zustand des Grundwassers
- Schrittweise Reduzierung der Belastung der Gewässer durch prioritäre Stoffe (Prioritäre Stoffe im Sinne der WRRL sind Stoffe, die Gewässer besonders gefährden. Sie sind im Anhang der WRRL definiert und aufgelistet.)
- Fernhaltung prioritärer gefährlicher Stoffe aus den Gewässern
- Verschlechterungsverbot bezüglich des Gewässerzustands
Flächenbezug
Als Flächenbezug gelten alle Einzugsgebiete der Fließgewässer und somit auch alle Waldflächen. Für die Berichtspflicht an die EU gilt für Fließgewässer eine Mindestgröße der Einzugsgebiete von 10 km².
Je nach zu schützendem oder zu entwickelndem Gewässertyp und -zustand sind unterschiedliche Flächen betroffen: Uferstreifen entlang der Fließgewässer, Feuchtgebiete, oder das gesamte Einzugsgebiet von Bächen und Trinkwasserfassungen.
Mögliche Maßnahmen
Die Umsetzung der WRRL in Waldgebieten zum Erreichen der oben genannten Schutzziele kann sich über fast alle forstlichen Arbeitsbereiche erstrecken. Für eine mögliche Bewertung und Planung von Maßnahmen wurden 35 Maßnahmentypen, aufgeteilt in 20 Maßnahmengruppen entwickelt (siehe Tabelle 1). Die Notwendigkeit der Umsetzung konkreter Maßnahmen für die Einhaltung der WRRL kann immer nur in Zusammenhang mit den lokalen Maßnahmenprogrammen, die von den Regierungspräsidien erstellt werden, beurteilt werden. Unabhängig davon kann jedoch in einigen Fällen eine Beurteilung der ökologischen Bedeutung einzelner Maßnahmentypen gegeben werden.
Die einzelnen Maßnahmenblätter können als PDF-Datei heruntergeladen werden. |
Maßnahmentypen
Abb. 1: Fichtensumpfwald. (Foto R. Ostermann)
Die Maßnahmentypen sind auf den Maßnahmenblätter zu den Maßnahmen der Tab. 1 (231KB) jeweils näher beschrieben. Neben einer allgemeinen Beschreibung und Beurteilung sind, sofern bekannt, auch die Kostenspannen der verschiedenen Bauwerke angegeben. Diese Informationen resultieren aus einer bundesweiten Umfrage zu bereits durchgeführten Projekten. Aus dieser Umfrage und aus den von der FVA oder ONF durchgeführten Pilotprojekten stammen Informationen zu Beispielprojekten, die ebenfalls als Verweise in den Maßnahmenblättern enthalten sind.
Zur schnellen Einordnung der Maßnahmentypen erfolgte eine Charakterisierung nach den folgenden Punkten:
Jeder Maßnahmentyp wurde nach seinem rechtlichen Verpflichtungsgrad für den jeweiligen Waldbesitzer eingestuft. Insgesamt wurden drei Kategorien ausgeschieden:
- Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: Maßnahmen, die aufgrund der geltenden Rechtvorschriften Teil der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, also von jedem Waldbesitzer zu verlangen sind.
- Best-Practice-Verfahren: Maßnahmen, die über die Standards der gesetzlich einzufordernden "ordnungsgemäßen Forstwirtschaft" hinausgehen, und deshalb für private Waldbesitzer nicht verpflichtend sind. Im öffentlichen Wald werden sie jedoch aufgrund seiner größeren sozialen Verpflichtung im Rahmen der Selbstbindung in der Regel freiwillig umgesetzt.
- Zusätzliche Maßnahmen: Maßnahmen, die über das Best-Practice-Verfahren hinaus gehen und für alle Besitzformen eine zusätzliche Anforderung darstellen.
Ferner sind die Maßnahmen forstlichen Arbeitsbereichen und den Gewässertypen zugeordnet, auf welche durch die Maßnahme die Hauptauswirkungen zu erwarten sind.
Der Wirkungsbereich beschreibt den Bewertungsbereich der WRRL für den Gewässerzustand (z. B. Gewässermorphologie, Hydrologie oder Wasserqualität), welche durch die Maßnahme beeinflusst werden kann. Der Zeitraum der Wirkungserreichung wurde in 3 Stufen beurteilt. Bei kurzfristigen Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen, deren Wirkung mehr oder weniger direkt eintritt. Maßnahmen mit leichter Verzögerung, die bei zeitnaher Umsetzung aber noch zu einer Zielerreichung vor 2015 führen, wurden als mittelfristig wirkende Maßnahmen charakterisiert. Maßnahmen, die erst deutlich nach 2015 wirken, wurden als langfristig beschrieben.
Einordnung der ökologischen Bedeutung von forstlichen Maßnahmen für die Umsetzung der WRRL:
Die in den Maßnahmenblättern angegebene ökologische Bedeutung ist eine relative Einordnung der Maßnahmen in Waldgebieten untereinander. Eine Priorisierung der Maßnahmen im Vergleich zu Offenlandmaßnahmen wird nicht vorgenommen. Gleichwohl erfolgt die Umsetzung der WRRL bezogen auf ein Einzugsgebiet, welches sich in aller Regel aus bewaldeten und nicht bewaldeten Gebieten zusammensetzt. Die ökologische Bedeutung der Maßnahmen ist dann in einen Gesamtkontext von forstlichen und außerforstlichen Maßnahmen zu sehen und gemeinsam zu priorisieren.
Die in den Maßnahmenblättern angegebene ökologische Bedeutung kann für die Maßnahmenplanung in Einzugsgebieten eine Hilfestellung geben. In vielen Bereichen wird sie jedoch von den lokalen Gegebenheiten abhängig sein.
Gewässertyp | Grundwasser, Fließgewässer, stille Oberflächengewässer, Feuchtgebiete, sonst. Grundwasserabhängigen Biotope |
Hauptwirkungsbereiche | Wasserqualität, Hydrologie, Gewässermorphologie, Gewässerflora und –fauna |
Zeitraum bis zur Wirkungserreichung | Kurzfristig, mittelfristig (innerhalb der nächsten 6 Jahre), langfristig (nach 6 Jahren) |
Ökologische Gewichtung | Wo möglich 4 stufig beurteilt, manche können nur an der konkreten Situation beurteilt werden. |
Forstlicher Arbeitsbereich | Waldbau Forsteinrichtung/ Forstplanung Waldschutz Wasser- und Bodenschutz Waldweide Holzernte Walderschließung Wasserbau Naturschutz/Habitatpflege |
Rechtliche Situation in Baden-Württemberg | Ordnungsgemäße Forstwirtschaft = Gesetzlich geregelt Best-Practice-Verfahren = durch Selbstverpflichtung im öffentlichen Wald bindend, sonst freiwillig Zusätzliche Maßnahme = Freiwillige Maßnahme Ordnungsgemäße Forstwirtschaft/Zusätzliche Maßnahme = Ordnungsgemäße Forstwirtschaft (>1 ha), Zusätzliche Maßnahme (<1 ha) |
Betroffene Ziele der WRRL | Verbesserung gewässerabhängiger Waldökosysteme Grundwasserschutz Stabilisierung des Wasserhaushalts Verbesserung der Oberflächengewässer |
Die Ausführung einzelner Maßnahmentypen kann sehr variabel sein. Gleichzeitig können mit einzelnen Durchführungen mehrere Maßnahmentypen bedient werden.
Deshalb wurden Arbeitsverfahren definiert und in zusätzlichen Verfahrensblättern charakterisiert. Vor allem im Bereich der Durchgängigkeitsmaßnahmen und Gewässermorphologie liegen hierzu viele Informationen vor, da sich hier auch die größte Spreitung der Ausführungsmöglichkeiten darstellt.
Durchgängigkeitsmaßnahmen: | Schüttsteinrampe/Riegelrampe Überdimensionierte Rohre Stahlsonderprofil Holzbrücke Betonbrücke, Plattenbrücke Betonbrücke, Haubenprofil Betonkasten im U-Profil Stahlträgerbrücke Furt Dolenausbau |
Gewässermorphologie: | Laufverlegung Anregung der Eigendynamik Sohlgurt Einbau von Sohlschwellen sheet-piling Umgehungsbach/Bypass Dammbau/Biberdamm Dammrückbau Böschungsprofilierung/Abflachen der Böschung Neuanlage/Ausbaggern eines Wassergrabens Gewässerpflege |
Bestandesumwandlung: | Vor-/Unterbau standortgerecht/zusätzliches Laubholz Laubholzanbau Entnahme von Fichten Freihieb/Entbuschung Mischwuchsregulierung/Jungbestandspflege Starke Durchforstung Entfernen von Schlagabraum Entnahme im Vollbaumverfahren Seilkran |
Wegebau: | Änderung des Wegebelages Beseitigung von Waldwegen Querrinnen und Mulden |
Kalkung, Grundwasserschutz: | Helikopterausbringung Verblasen Holzlagerung außerhalb des Einzugsgebietes |
Schaffung von Kleinstrukturen: | Anlage von Waldrändern Kleinbiotope Teich |
Eine Hilfestellung zur Auswahl geeigneter Maßnahmen und Bauweisen bzw. Arbeitsverfahren wird in der Entscheidungshilfe für forstliche Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL gegeben.
Für einzelne Maßnahmentypen wurden im Rahmen des Interregprojektes "Gewässerverträgliche Waldbewirtschaftung" Pilotbaustellen durchgeführt. Diese sind auf den Steckbriefen ausführlich beschrieben.
Downloads
Zu den einzelnen Maßnahmentypen sind von der FVA bereits Merkblätter oder Richtlinien erarbeitet worden (PDF-Dateien):