Dieser Beitrag befasst sich, bezogen auf dieforstwirtschaftlichen Maßnahmen, hauptsächlich mit dem Kerngeschäft eines Forstbetriebs, der Holzerzeugung und Holznutzung. Es wird versucht, auf alle in diesem Zusammenhang für Fließgewässer im Wald relevanten Aspekte, einschließlich der Forstplanung, einzugehen. Bei der Beurteilung der Maßnahmen wird zwischen Wirkungen und Auswirkungen unterschieden.
Abb. 1: Krunkelbach, Landkreis Waldshut, südöstliches Feldberggebiet.
Von Wirkungen wird dann gesprochen, wenn Maßnahmen, die im Rahmen der Waldwirtschaft an einem Gewässer oder in seinem Umfeld durchgeführt werden
- ein Fließgewässer weder erheblich noch nachhaltig beeinträchtigen bzw.
- positiv zu beurteilen sind, wie die Förderung der Entstehung von Totholz in Fließgewässern.
Die Grenzen zwischen Wirkungen und Auswirkungen sind, je nach Standpunkt des Betrachters, fließend. So kann das Ernten von Bäumen im Gewässerumfeld wegen Veränderung der Beschattung u.U. als Eingriff aufgefasst werden. Hier wird das pflegliche Ernten von Bäumen im Rahmen der heute üblichen einzelbaumweisen oder kleinflächigen Nutzung als eine Maßnahme im Rahmen der geordneten Pflege und Bewirtschaftung des Waldes verstanden (vergleiche LWaldG B-W §§ 12, 14 und 22), die zwar Wirkungen auf ein Fließgewässer entfaltet, die aber weder erheblich noch nachhaltig sind und deswegen aus gewässerökologischer Sicht nicht in Frage zu stellen ist. Unter Auswirkungen würden dagegen die Folgen eines großen Kahlhiebs fallen, der ein Fließgewässer auf mehreren hundert Meter Länge betrifft.
Betrachtet werden die kleinen und mittleren Fließgewässer auf die sich der Wald besonders prägend auswirkt. Kleine und mittlere Fließgewässer sind Wasserläufe von 5 m bis 10 m Breite mit einem mittleren jährlichen Abfluss unter 5 m3/sec und einem Einzugsgebiet von bis zu 150 km2 Größe (Schwabe 1987, Böttger & Pöpperl 1990). Sehr anschaulich ist die Definition von Humborg (1995), der Bäche, als kleine und mittlere Fließgewässer, im Gegensatz zu den Flüssen beschreibt: Ein Fluss beginnt dort, wo die Breite eines Gewässers so groß ist, das ein Kronenschluss der Ufergehölze nicht mehr gegeben ist. Nach Otto (1991) spielen vor allem bei kleinen Fließgewässern Ufergehölze eine die Gewässermorphologie prägende, bei Flüssen dagegen nur eine untergeordnete Rolle.
Eine Vorstellung von der Ausdehnung des gesamten Gewässernetzes in Baden-Württemberg und seiner Länge innerhalb des Waldes (Bäche und Flüsse) gibt Tabelle 1. Die tatsächliche Länge aller Gewässerstrecken liegt höher als die hier nach dem Amtlichen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN) der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LfU) ermittelte. Im AWGN sind viele Gewässerstrecken entgegen ihrem eigentlich gekrümmten oder mäandrierendem Verlauf eher geradlinig dargestellt, was bei der Berechnung zu einer zu kurzen Gewässerstrecke führt. Die Gesamtlänge aller Fließgewässer Baden-Württembergs dürfte tatsächlich um oder über 50.000 km liegen, wovon etwa 40.000 km auf die kleinen und mittleren Fließgewässer entfallen (LfU 1998).
Tab. 1: Das Gewässernetz von Baden-Württemberg: Gesamtlänge und Länge im Wald.
Datengrundlage: ATKIS-Datensatz, Stand 03/2002 (Waldfläche) und LfU-Datensatz "Fluss10k", Stand 12/2002 (Fließgewässer). Als Gewässer innerhalb Waldes wurden flächenscharf die Fließstrecken erfasst, die von Waldfläche bedeckt sind.
Gewässerrelevante forstliche Maßnahmen
Um die Wirkungen von forstlichen Maßnahmen auf ein Gewässer zu beurteilen ist ein Maßstab erforderlich. Dieser muss geeignet sein, Maßnahmen bezüglich ihres Einflusses auf den Zustand eines Fließgewässers zu bewerten. Als Grundlage für die Beurteilung von Maßnahmen der Forstwirtschaft bzw. des Zustands von Fließgewässern im Wald wird die Gewässerökologie, hier besonders die Gewässerfauna, gewählt. Dieser Beitrag folgt bei der Beurteilung von Maßnahmen damit dem fachlichen Ansatz der Wasserrahmenrichtlinie der EU. Diese sieht eine Zustandserfassung unserer Gewässer oder ein Gewässermonitoring zur Überprüfung der Einhaltung aller Vorgaben der EU-WRRL ebenfalls vor allem anhand von Merkmalen der Gewässerfauna und der Gewässerflora vor.
Aus den Maßnahmen in bewirtschafteten Wäldern ergeben sich unterschiedliche Wirkungen auf Fließgewässer, die gegliedert nach den Kapiteln Waldbauliche Maßnahmen, Wegebau und Holzernte und Holzlagerung beschrieben und anhand von Befunden zur Gewässerfauna beurteilt werden. Grundlagen für die Beurteilung stammen aus der Fachliteratur und aus eigenen Untersuchungen.
Waldbauliche Maßnahmen
Nach Scherzinger (1996) führt vor allem die Umgestaltung der Wälder zur Holznutzung zu ganz wesentlichen Eingriffen in Waldökosysteme, wovon u.a. folgende im Zusammenhang mit den Fließgewässern im Wald von Bedeutung sind:
- Lenkung der Baumartenzusammensetzung zugunsten der sog. "Wirtschaftsbaumarten" verbunden mit einer Reduktion der natürlichen Baumartenvielfalt
- Absenkung des Bestandesalters mit nachhaltigen Auswirkungen auf den Totholzanteil
- Fragmentierung des Waldes durch Erschließungsmaßnahmen und Hiebsflächen.
Lenkung der Baumartenzusammensetzung: Veränderungen des vorwiegend über den Laubeintrag gesteuerten allochthonen Nahrungsangebotes im Gewässer durch Bestockung der Auenbereiche mit standortfremden Nadelbäumen gehen auf die einseitige Förderung von Wirtschaftsbaumarten, vor allem der Fichte (Picea abies), zurück. Über Wirkungen von gewässerbegleitenden Nadelholzbeständen auf die benthische Lebensgemeinschaft von Fließgewässern wird z.B. von Hering et al. (1993) und Friberg et al. (2002) berichtet.
Hering et al. (1993) konnten zeigen, dass der Eintrag von Nadelstreu auf die Zusammensetzung der Benthosfauna von Mittelgebirgsbächen bezüglich der Ernährungstypen Auswirkungen hat. Die Häufigkeit sog. Zerkleinerer oder Shredder, z.B. Asellus oder Gammarus, war in den mit Fichten bestockten Abschnitten der untersuchten Gewässer mit weniger als einem Fünftel gegenüber den von Laubwald gesäumten Abschnitten deutlich geringer. Die Abnahme wird durch Nahrungsmangel erklärt, da Nadelstreu häufig nur schlecht von Mikroorganismen aufgeschlossen wird und dann für Zerkleinerer schwer angreifbar ist. Für eine Bachflohkrebsart wurde nachgewiesen, dass Fichtenstreu als Nahrung ganz gemieden wird. Die Ergebnisse aus jüngeren Untersuchungen von Friberg et al. (2002) aus Dänemark sind ganz ähnlich. In Waldbächen in Nadelholzplantagen waren im Vergleich mit Bächen in Buchenwäldern die Biomassen beim Ernährungstyp Shredder signifikant niedriger, etwa um 4/5. Als Ursachen werden Veränderungen bei den Faktoren Wassertemperatur, chemischer Stoffhaushalt und Nahrungsangebot genannt. Besonders hingewiesen wird von den Autoren auf negative Auswirkungen auf die Sekundärproduktion. Die Zerkleinerer sind wichtige Wegbereiter für den Zerfall größerer Pflanzenteile zu Detritus (feinpartikuläres organisches Material), vor allem von Blättern, die aus dem terrestrischen Umfeld in das Fließgewässer gelangen. Sie machen grobpartikuläres Material für Arten der Typen Sedimentfresser und Filtrierer verfügbar (Schwoerbel 1999). Nimmt der Anteil der Zerkleinerer umweltbedingt stark ab, hat dies erheblichen Einfluss auf die benthische Konsumentenkette.
In deutlich geringeren Dichten treten in Nadelholzabschnitten im Vergleich zu Laubwaldabschnitten auch Weidegänger (Algenaufwuchsfresser), Sedimentfresser und Filtrierer (s.o.) sowie Räuber auf (1/4 bis 1/3 der Individuen im Vergleich zu den Laubwaldabschnitten). Als Ursachen wird durch Nadelholz- respektive Fichtenbestände bedingter Nahrungsmangel durch Lichtmangel, das Fehlen von Falllaub bzw. Detritus als Drift und von Beutetieren genannt. Die Ergebnisse aus den Untersuchungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) konnten aber auch zeigen, dass in Gewässerstrecken mit einem nadelholzreichen Uferwald offensichtlich wenige eingestreute Laubbäume oder Laubbaumgruppen ausreichen, um eine Zusammensetzung des Benthos zu erhalten, die reinen Laubwaldabschnitten durchaus nahe kommt.
Die Ausbreitung von Tieren über den Luftraum entlang des Gewässers, was z.B. für Insekten, die einen gewässeraufwärts gerichteten Kompensationsflug durchführen von Bedeutung ist, wird durch die Zusammensetzung und Struktur von Ufergehölzen beeinflusst. Für verschiedene Insektenarten, die einen bachaufwärts gerichteten Kompensationsflug durchführen, konnte ebenfalls durch Hering et al. (1999) nachgewiesen werden, dass gleichaltrige, dicht geschlossene 25 – 40 jährige Fichtenreinbestände als Ausbreitungshindernisse wirken. Für die Barrierewirkung werden verschiedene Ursachen angenommen: Dichte Nadelholzbestände bilden Sichthindernisse, gegenüber Laubwaldabschnitten können gesenkte Lufttemperaturen als klimatische Barriere wirken, dichter Nadelholzbewuchs verhindert möglicherweise eine Orientierung am abendlichen Talwind, der den fliegenden Insekten als Wegweiser dient, usw. Derartige Hinderniswirkungen betreffen vor allem Arten mit geringen Ausbreitungsdistanzen und enger Bindung an das Gewässer, wie viele Eintagsfliegen und einzelne Köcherfliegenarten. Für sehr mobile Arten, wie Libellen, spielen diese Barriereeffekte eine geringere Rolle.
Die Absenkung des Bestandesalters durch Nutzung lange vor der natürlichen Ausreifung der Waldbäume führt nicht nur in terrestrischen sondern auch aquatischen Lebensräumen zu einem Mangel an Totholz. Totholz spielt in Fließgewässern eine wichtige Rolle für die Gewässerstruktur, die Ausprägung der Strömung und Hydraulik, die Hydrologie und für die Flora und Fauna als Lebensraum und Nahrungsquelle (GFG & WBW 2001). Die Bedeutung von Totholz soll hier kurz am Beispiel der Gewässerstruktur, und zwar der Pool-Bildung durch Totholz, dargestellt werden. Eine in der Bachsohle wechselnde Abfolge von Flachwasserabschnitten (riffles) und Abschnitten tieferen Wassers (pools) ist typisch für viele Gebirgs- und Bergbäche, aber auch größere Fließgewässer. Sehr tiefe Pools entstehen durch quer zur Strömung liegendes Totholz. Diese dienen Fischen vor allem bei sommerlichem Niedrigwasser als Zufluchtsort (Carlson et al. 1990, Gurnell et al. 1995). Sie bieten außerdem Schutz vor Prädatoren (z.B. Graureiher) oder bei Hochwasser, als Bereiche geringer Strömungsgeschwindigkeit, in denen sich Fische bevorzugt aufhalten (Maser & Sedell 1994). Es gibt außerdem Untersuchungen, die zeigen, dass das Vorkommen von Pools ein Faktor zu sein scheint, der die Größe von Fischpopulationen limitiert bzw. dass verschiedene Entwicklungsstadien und Arten von Fischen unterschiedliche Typen von Pools, flache oder tiefe, bevorzugen (Fausch & Northcote 1991, Bilby & Ward 1989).
Weitere, in Fließgewässern eng mit dem Auftreten von Totholz verbundene und aus gewässerökologischer Sicht bedeutende morphologische Strukturen bzw. Wirkungen sind die Entstehung von Staubecken als Stillwasserbereiche und die Förderung der lateralen Entwicklung des Gewässers durch Seitenerosion. Stillwasserbereiche werden durch quer zur Strömung liegendes, die gesamte Gewässerbreite überspannendes Totholz gebildet (Bilby & Ward 1989). Die Seitenerosion wird durch Totholz, das die Strömung gegen die Ufer ablenkt, verstärkt, was die Breitenvarianz (Wechsel zwischen Verengungen und Weitungen) erhöht (Gurnell et al. 1995, Robison & Beschta 1990). Totholz kann auf diese Weise auch zur Renaturierung von Gewässerläufen beitragen (Hering & Reich 1997).
Mit der Förderung der Entstehung von Totholz im Gewässerumfeld kann die Forstwirtschaft zu einer größeren Totholzmenge in Waldbächen beitragen. Unter Beachtung der Bestimmungen des Wassergesetzes (nach § 47 WG B-W sind Störungen des Wasserlaufs zu beseitigen) soll Totholz aus Fließgewässern im Wald wegen seiner hohen ökologischen Bedeutung deshalb nur ausnahmsweise geräumt werden.
Fragmentierung des Waldes durch Erschließungsmaßnahmen und Hiebsflächen: Die Auswirkungen von Erschließungsmaßnahmen werden im folgenden Kapitel beschrieben. Eine Fragmentierung des Waldes durch Hiebsflächen in Form von Kahlschlägen bis 1 ha Größe wird, bezogen auf gewässerökologische Aspekte, als unbedenklich eingestuft (Kahlhiebe > 1,0 ha dürfen gemäß § 15 LWaldG B-W ohne Genehmigung der Forstbehörde nicht vorgenommen werden).
Wegebau
Die Erschließung des Waldes mit Waldwegen hat zwangsläufig zur Störung der longitudinalen Durchgängigkeit durch den Bau von Gewässerkreuzungen geführt. Durch diese Gewässerquerungen werden Wanderbewegungen von Fischen und Kleinlebewesen im Gewässer gestört oder sogar unterbunden. Im Waldwegebau werden Kreuzungen von kleineren Wasserläufen (Sohlbreite 2 - 3 m) hauptsächlich mit Schleuderbetonrohren ausgeführt. Deren Durchwanderbarkeit hängt von der Sohlbeschaffenheit im Rohr, von den Strömungs- und den Lichtverhältnissen ab. Außerdem entstehen unterhalb des Dolenauslaufs häufig kolkartige Auswaschungen mit einem mehr oder weniger tiefen Absturz. Tiefe Abstürze am Rohrauslauf erschweren Kleintieren und Fischen den Einstieg. Kleinlebewesen, die auf oder in der Gewässersohle leben, können Rohre mit steilem Gefälle, hohen Durchflussgeschwindigkeiten und mit glatter Sohle gegen die Fließrichtung praktisch nicht passieren. Sehr enge und lange (> 25 - 30 m) und damit entsprechend dunkle Dolen werden von Fischen nur noch vereinzelt und sehr lange Bauwerke (> 50 m) wahrscheinlich gar nicht mehr durchwandert (Liebsch et al. 1995).
Im Rahmen der Auswertungen von Daten zu den von der FVA untersuchten Waldbächen überraschte die teils hohe Zahl der Gewässerquerungen sowohl absolut wie relativ, bezogen auf 1 km Gewässerlänge (Tabelle 2). Im besten Fall (Forstamt Villingen-Schwenningen) kommt auf 2 km Gewässerstrecke im Wald eine, im schlechtesten Fall (Forstamt Bad Rippoldsau) alle 175 m und im Durchschnitt über alle fünf betrachteten Forstämter hinweg etwa alle 300 m eine – üblicherweise mit Dolen – ausgeführte Gewässerkreuzung.
Um die mit den zahlreichen Gewässerquerungen verbundenen Auswirkungen vor allem auf die Fischfauna besser beurteilen zu können, wurden für das Forstamt Nürtingen auf der Basis von Erhebungsdaten nach dem Verfahren der FVA Auswertungen zum Zustand von 53 Gewässerquerungen für Wald- und Maschinenwege durchgeführt. So beträgt die Länge der Verdolungen zwischen 3 m und maximal 33 m, im Mittel 8,5 m. Ältere Rohre haben einen Durchmesser von 30 - 40 cm, neuere zwischen 50 - 100 cm. Der größte gemessene Durchmesser maß 300 cm.
Ausschlaggebend für die Durchwanderbarkeit von Dolen ist für Fische vor allem die Einstiegsmöglichkeit. Bei wenig sprungfähigen Arten wie der Groppe (Cottus gobio) genügen am Rohrauslauf Abstürze von 20 cm Höhe und eine Dole wird zur Wanderbarriere. Von den 53 Dolen hatte sich unterhalb von 19 (36 %) ein Absturz zwischen 10 cm und 80 cm Höhe ausgebildet. Eine Absturz >= 20 cm fand sich noch bei 11 Dolen (21 %), d.h. etwa jede fünfte der untersuchten Gewässerquerungen stellt für die Groppe ein Ausbreitungshindernis dar. Die Durchwanderbarkeit kann für diese Fischart nur durch entsprechende Umgestaltungsmaßnahmen wiederhergestellt werden. Auf entsprechende Möglichkeiten wurde bereits früher verwiesen (Bönecke 2002b) bzw. sie sind im Beitrag von Bönecke, Gilly und Rinderspacher beschrieben.
Tab. 2: Gewässerdichte, Wegedichte und Gewässerquerungen (Kreuzungen) im Wald.
Datengrundlage: ATKIS-Datensatz, Stand 03/2002 (Waldfläche) und LfU-Datensatz "Fluss10k", Stand 02/2002 (Fließgewässer).
Holzernte und Holzlagerung (Nasslager)
Holzernte: Bei der Entnahme von Holz kann es durch Fällarbeiten und Holzrücken zur Beschädigung von Uferstrukturen und der Ufer- und Auenvegetation kommen. Ein verstärkter Feinerdeeintrag in Waldbäche ist eine mögliche Folge von Bodenverwundungen durch schwere Forstmaschinen. In beiden Fällen sind in Abhängigkeit von der Sensitivität des betroffenen Standorts bzw. bei Vorkommen seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten nachteilige Auswirkungen denkbar. Eine Art die besonders empfindlich auf Sandbewegungen und Schlammaufwirbelungen reagiert ist z.B. die in Baden-Württemberg vom Aussterben bedrohte Bachmuschel (Unio crassus). Sie kommt noch vereinzelt in Fließgewässern im Wald vor, vor allem in Mittelläufen von rasch fließenden Bächen der kollinen Stufe. (LfU 1995, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz 1995).
Im Zusammenhang mit der maschinellen Holzernte hat die Feinerschließung von Waldbeständen seit Mitte der 80er Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen. Im Hinblick auf die Fließgewässern im Wald sind zwei Punkte zu beachten. Zum einen gelten die unter Kapitel 0 für den Waldwegebau beschriebenen Sachverhalte für den Bau von Gewässerquerungen für Maschinenwege in vollem Umfang. Zum anderen ist bei den für den Erhalt der technischen Befahrbarkeit von Rückegassen empfohlenen baulichen Mitteln, wie Reisigmatten oder punktuelle Befestigungen durch Einbringen von Schotter Zurückhaltung geboten. Diese dürfen auf keinen Fall dafür eingesetzt werden, ein im Verlauf einer Rückegasse gelegenes kleines Fließgewässer passierbar zu machen.
Nasslager: Bei Untersuchungen der hessischen Forstlichen Versuchsanstalt (Hammes 1989, Best et al. 1994) an Proben von Berieselungswasser zeigten Messungen von pH-Wert und der elektrischen Leitfähigkeit und die Analyse ausgewählter anorganischer Wasserinhaltsstoffe keine Hinweise auf bedenkliche Veränderungen der Wasserqualität. Während der Anfangsphase der Nasslagerung traten zwar deutliche Anreicherungseffekte bei NH4-Konzentrationen, CSB- und BSB5-Werten auf, die aber schon im ersten Jahr der Holzkonservierung wieder deutlich sanken. Es ergab sich, dass die durch die Nasslagerung freigesetzten organischen Verbindungen überwiegend bakteriologisch abbaubar sind und keine toxisch wirkenden Stoffe enthielten. An Wasserproben, die etwa 100 m unterhalb der Einleitungsstelle des von den Lagerplätzen abfließenden Berieselungswassers entnommen wurden, war keine Beeinflussung der Wasserqualität mehr nachweisbar. Auf Grund einer umfangreichen Literaturstudie kommt Rupp (2002) zu folgendem Fazit: Für Fließgewässer gibt es in Verbindung mit Nasslagern keine Hinweise auf akute Schädigungen an Fischbeständen oder gar Fischsterben. Das konzentrierte Einbringen von Auswaschungen aus Holzmengen über 2.000 Festmeter stellt nach Rupp jedoch eine stoffliche Belastung dar, die negative Auswirkungen auf aquatische Lebensgemeinschaften haben kann.
Durch die Nasslagerung von Rundholz sind insgesamt keine nachhaltigen negativen Auswirkungen auf Fließgewässer zu erwarten, wenn entsprechende Vorgaben bei Einrichtung und Betrieb von Nasslagerplätzen eingehalten werden (z.B. FD Freiburg 2000).