Seit 2018 fallen durch Borkenkäferkalamitäten europaweit große Mengen unplanmäßig eingeschlagenes Schadholz an. Vornehmlich betroffen waren bisher Fichten durch die Borkenkäferarten Buchdrucker und Kupferstecher. Mittlerweile steigen in Südwestdeutschland aber auch die insektenbedingten Schadholzmengen bei Weißtanne.

Um die angefallenen Hölzer rechtzeitig vor Ausflug der Käfer unschädlich zu machen, gibt es im Borkenkäfermanagement mehrere Optionen: Abfuhr ins Sägewerk, Trocken- oder Nasslagerung, Entrindung, Aufarbeitung mit Vollerntern oder Hackung. Wenn diese Maßnahmen ausgeschöpft sind, kann im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) für an der Waldstraße oder Lagerplätzen verbliebene Holzpolter oder Stämme als Ultima Ratio in Erwägung gezogen werden.

Anwendung und Auflagen

Karate® Forst flüssig ist das letzte noch verbliebene chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel gegen rindenbrütende Borkenkäfer im Forst. Bei der Behandlung von Stämmen bestehen grundsätzlich drei Anwendungsoptionen:

  1. vor Befall bei festgestellter Gefährdung durch rinden- oder holzbrütende Borkenkäfer
  2. nach dem Befallsbeginn durch holzbrütende Borkenkäfer
  3. nach Befall und vor dem Ausfliegen rindenbrütender Borkenkäfer

Letztere sogenannte Vorausflugsspritzung ist die in Südwestdeutschland überwiegend zur Anwendung kommende Praxis.

Im Zusammenhang mit der Zulassung von Karate® Forst flüssig gegen rindenbrütende Borkenkäfer hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Anwendungsbestimmungen und Auflagen erlassen.

Polterbehandlung

  • Die Ausbringung kann durch eine oder zwei Personen erfolgen.
  • Die Ausbringung kann handgeführt oder mithilfe eines geeigneten Fahrzeugs als technische Lösung erfolgen, bei der sich der Anwendende in einer schützenden Fahrerkabine aufhält.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass das Ansetzen der Behandlungsflüssigkeit bzw. das Befüllen des Gerätes einerseits und die Ausbringung andererseits durch verschiedene Personen erfolgen.
  • Die handgeführte Ausbringung des Spritzmittels auf Polter ist mit nach unten gerichteter Spritzdüse durchzuführen, eine Ausbringung über Kopf ist dabei nicht zulässig.
  • Bei handgeführter Ausbringung des Mittels mit 0,2 % Behandlungsflüssigkeit darf der Anwender pro Arbeitstag maximal 1,2 l des Pflanzenschutzmittels handhaben und anwenden..
  • Bei handgeführter Ausbringung des Mittels mit 0,4 % Behandlungsflüssigkeit darf der Anwender pro Arbeitstag maximal 1,3 l des Pflanzenschutzmittels handhaben und anwenden.
  • Bei maschinellem Entrinden von insektizidbehandelten Stämmen vor Ablauf der insektiziden Wirkung unter Bedingungen, die zur Staubentwicklung führen, geeignete Schutzvorkehrungen treffen (z.B. Arbeit in geschlossener Kabine oder Körperschutzmaßnahmen analog zur Ausbringung des Mittels).

Insgesamt ergeben sich acht zulässige Anwendungsszenarien. 

Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Menge an Pflanzenschutzmittel unter Berücksichtigung unterschiedlicher Konzentrationen der Behandlungsflüssigkeit, Ansetzung und Befüllung sowie Ausbringungsart pro Person und Tag maximal sicher gehandhabt und ausgebracht werden darf.

 0.2 % Behandlungsflüssigkeit0.4 % Behandlungsflüssigkeit
Tätigkeitenhandgeführte AusbringungAusbringung mit Fahrerkabinehandgeführte AusbringungAusbringung mit Fahrerkabine
Ansetzen/Befüllen und Ausbringung durch 1 Person1,2 l8,5 l1,3 l10,9 l
Ansetzen/Befüllen und Ausbringung durch 2 Personen1,5 l20,0 l1,7 l22,8 l

Tab. 1. Darstellung der acht möglichen Aufwandszenarien. Quelle: BVL

Einsatz von Masken

  • Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sowie bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Schutzkleidung

  • Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sowie bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sowie bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
  • Gesichtsschutz und Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Schutz bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen

  • Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten werden.
  • Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
  • Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.

Abstände

  • Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 Metern eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. In diesem Fall ist der vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlichte Mindestabstand für Flächenkulturen einzuhalten (Nr. 2 vom 27. April 2016, BAnz AT 20. Mai 2016 B5).

Geltungsbereich

Die Zulassung von Karate® Forst flüssig als Insektizid ist bis zum 30. Juni 2024 befristet. Die Abverkaufsfrist endet am 31. Dezember 2024, die Aufbrauchfrist am 31. Dezember 2025. Die Zulassung bezieht sich auch auf den Einsatz gegen Großer Brauner Rüsselkäfer, holzbrütende Borkenkäfer (ausgenommen: Xylosandrus), freifressende Schmetterlingsraupen, Blattläuse, blatt- und nadelfressende Käfer (ausgenommen: Maikäfer) und Sägehörniger Werftkäfer (Hylecoetus dermestoides).