Der Schwarze Schneeschimmel (Herpotrichia juniperi) kommt von den Voralpen bis in das Hochgebirge vor und befällt die Nadeln von Fichte, Bergföhre, Arve, Tanne und Wacholder. Sein Verbreitungsgebiet liegt zwischen 900 und 2000 Metern über Meer.

Dieser Schneepilz verursacht vor allem in den Voralpen in schneereichen Lagen grosse Schäden an der Verjüngung. Er befällt Bäume sowohl in Naturverjüngungen als auch in Gebirgsaufforstungen, wo Herpotrichia juniperi auch auf sehr vitale Bäume übergeht. Häufig erkranken Bäume nesterweise auf Standorten mit lang andauernder Schneebedeckung (Geländevertiefungen, Mulden).

Der Schwarze Schneeschimmel gefährdet besonders geschwächte Bäumchen. Wie bei anderen Hochlagen- Pilzen trägt der Wind auch bei Herpotrichia juniperi die Sporen über weite Strecken. Die Pilze bilden an den Nadeln ein grau-schwarzes Myzel (Name!), mit dem sie benadelte Äste oder gelegentlich ganze Bäumchen dicht überziehen. Die befallenen Zweige sterben an den Folgen der Nadelzerstörung sowie an Licht- und Luftmangel ab.

Begünstigt wird die Pilzentwicklung durch eine üppige Begleitvegetation und durch die Wühltätigkeit von Mäusen. Dadurch entstehen unter der winterlichen Schneedecke Hohlräume mit einer hohen relativen Luftfeuchtigkeit, die der Pilz für sein optimales Wachstum braucht. Besonders kleine Bäume, Keimlinge und Sämlinge sterben oft infolge des Schwarzen Schneeschimmels ab.

Folgerungen für die Praxis

Schematisches Auspflanzen über schattige, feuchtkalte Standorte hinweg sollte man vermeiden. An solchen Stellen entwickelt sich der Pilz optimal und kann weitere, benachbarte Bäume infizieren. Sind Pflanzungen mit kleineren Bäumen (Sämlinge) vorgesehen, empfiehlt sich nach dem Holzschlag eine Schlagräumung (Asthaufen). Damit verringert sich die Gefahr einer Infektion durch am Boden liegende Äste und Nadeln.

Wenn man die Bäume von üppiger, hoher Vegetation freischneidet (Austrichtern), so gibt es weniger Hohlräume in der Schneedecke, die dem schwarzen Schneeschimmel bei seiner Entwicklung nützen. Sind nur wenige Bäume oder Pflanzenteile von der Pilzkrankheit betroffen, so lassen sich diese abschneiden und verbrennen. Fungizide sind im Schweizer Wald nicht zugelassen.

 

(TR)