Im Herbst 2011 wurde der Asiatische Laubholzbockkäfer erstmals in der Schweiz nachgewiesen. Dieser eingeschleppte Käfer befällt verschiedene Laubholzarten – auch gesunde Bäume – und kann sie binnen weniger Jahre zum Absterben bringen. Der Laubholzbock gilt als besonders gefährlich, ist meldepflichtig und muss konsequent bekämpft werden. Das Bundesamt für Umwelt koordiniert zusammen mit den betroffenen Kantonen die Bekämpfungsmassnahmen. Seit Ende 2019 war die Schweiz wieder befallsfrei, bis im August 2022 erneut ein Freilandbefall gemeldet wurde.

Aufgrund der globalisierten Handelsströme gelangt der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis), kurz ALB, zumeist in Verpackungsholz aus Ostasien nach Europa (z.B. in Paletten oder Lattenkisten mit importierten Granitsteinen).

Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist gemäss der Schweizer Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV, SR 916.20) ein besonders gefährlicher Schadorganismus, dessen Einschleppung und Ausbreitung in der ganzen Schweiz verhindert werden muss. Es besteht eine Melde- und Bekämpfungspflicht. Grund: Der Käfer befällt gesunde Laubbäume. Bei starkem und wiederholtem Befall kann dies zum Absterben der Bäume führen.

Befallene Bäume müssen gefällt werden – nicht zuletzt weil sie im Siedlungsgebiet ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Umgebung eines Freilandbefalls (Vermehrung der Käfer in Gehölzen im Einschleppungsland) muss intensiv auf weitere Käferspuren abgesucht werden. Sonst besteht die Gefahr, dass der ALB auch im Wald grosse wirtschaftliche oder ökologische Schäden anrichtet.

Bisher fünf Freilandbefälle in der Schweiz

1. Brünisried FR

Im September 2011 entdeckte eine Privatperson in ihrem Garten inBrünisried, Kanton Freiburg, einen grossen Käfer. Experten der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) bestimmten das Insekt als Asiatischen Laubholzbockkäfer. Ein Mitarbeiter der WSL wies anschliessend an einer Hecke einen zweiten Käfer sowie Eiablagen nach. Ausfluglöcher wurden keine gefunden. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) informierte dann gemeinsam mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) – die beiden Ämter bilden zusammen den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst EPSD – die Behörden des Kantons Freiburg und beauftragte sie mit der Durchführung von Massnahmen.

2013 wurden in Brünisriederneut fliegende Käfer, sowie Larven und Ausfluglöcher gesichtet, worauf die befallenen Bäume sofort gefällt wurden. Zudem erfolgten im Winter 2013/2014 umfangreiche Präventiv-Fällungen der Hauptwirtsbaumarten, ähnlich wie im Befallsgebiet in Winterthur. Dabei zeigte sich, dass die Asiatischen Laubholzbockkäfer in Höhen über 840 m ü. NN. offenbar einen verlängerten Entwicklungszyklus haben können: Die Larven, die in den gefällten Bäumen zum Vorschein kamen, hätten nämlich ihre Entwicklung aufgrund der Klimabedingungen und der somit kürzeren Vegetationszeit nicht mehr im Herbst abgeschlossen, sondern wären erst im darauffolgenden Frühsommer geschlüpft. Um eventuell noch vorhandene Käfer anzulocken und eliminieren zu können, wurden sogenannte Fangbäume aufgestellt. Die Nachkontrollen blieben bis zum Winter 2017 aber ohne Befund.

Wie sich erst 2014 herausstellte, wurden die Käfer in Brennholz nach Brünisried transportiert. Und zwar aus einem Befallsgebiet, welches man 2013 noch nicht kannte. Das Brennholz kam aus Marly. Der Befall dort wurde aber erst 2014 entdeckt. 2011 gab es daher in Brünisried noch keine etablierte Population. Es waren lediglich Käfer, die aus dem Brennholz geschlüpft waren. Erst 2013 hatten sich aus unentdeckt gebliebenen Eiablagen Käfer entwickelt.

Ab 2013 wurden nun vergleichbare Monitoringmassnahmen ergriffen wie in Winterthur. Auch an diesem Befallsherd hat sich gezeigt, dass die Massnahmen wirkungsvoll sind und der Befall ab diesem Zeitpunkt in der Minimalzeit von vier befallsfreien Jahren getilgt werden konnte.

2017: Dieser Befall gilt als getilgt!

2. Winterthur ZH

Im Juli 2012 entdeckten Mitarbeiter der Stadtgärtnerei Winterthur Asiatische Laubholzbockkäfer an einer vor wenigen Jahren gepflanzten Allee. 64 junge Bergahorne mussten deshalb gefällt werden. Die Bäume wurden vor Ort geschreddert und das gehackte Holz in einem geschlossenen Container in die Kehrichtverbrennungsanlage gebracht. Die Baumstrünke wurden ausgegraben und ebenfalls gehackt und entsorgt. Neben dem Aufstellen von Fangbäumen fand seither ein intensives Monitoring mit speziell ausgebildeten Baumkletteren und Spürhunden statt; bis Ende November 2016 liessen sich keine weiteren Käferaktivitäten nachweisen.

2016: Dieser Befall gilt als getilgt!!

Dieser Befallsverlauf hat gezeigt, dass es sehr wohl möglich ist, auch einen grösseren Freilandbefall innerhalb von vier Jahren zu tilgen. Wichtige Voraussetzung dazu ist ein entschlossenes, professionelles Handeln zu Beginn – nur die besten und erfahrensten Leute vor Ort können im ersten Jahr das Befallsgebiet einkreisen. Alles, was man hier einspart, zahlt man sonst bei der Länge des Monitorings drauf.

3. Marly FR

Im Juli 2014 wurden aus der GemeindeMarly, Kanton Freiburg, zwei Asiatische Laubholzbockkäfer gemeldet. Vor Ort haben die Behörden und Spezialisten dann neben einer stark befallenen Rosskastanie auch zwei befallene Eschenahorne in unmittelbarer Nähe der Fundorte festgestellt. Ausserdem wurde in der Gemeinde noch ein zweiter Befallsherd entdeckt. Neben rund 160 Käfern fand man zahlreiche Ausfluglöcher in Wirtsbäumen, alte und neue Eiablagen sowie Reifungsfrass an jungen Ästen oder Blattstielen. Der kantonale Pflanzenschutzdienst leitete unverzüglich umfassende Bekämpfungsmassnahmen ein. Seitdem laufen die Überwachungsarbeiten. Dieser grosse Befallsherd mit zwei Fokuszonen gilt seit Ende 2018 ebenfalls als getilgt - und das in Minimalzeit von nur vier Jahren.

2018: Dieser Befall gilt als getilgt!

4. Berikon AG

Im zuletzt entdeckten Befallsherd in Berikon, Kanton Aargau, war ein Ahorn betroffen. Zudem wurde ein Käfer auf einer nahegelegenen Baustelle entdeckt. Die Bekämpfungsmassnahmen waren im Winter 2015/2016 abgeschlossen, und gleichzeitig wurden die Überwachungsmassnahmen in Angriff genommen. Bis Oktober 2019 haben die Kontrolleure keine weiteren Käferaktivitäten festgestellt. Somit gilt dieser Befall seit November 2019 ebenfalls als getilgt. Und das auch in der Minimalzeit von vier Jahren.

2019: Dieser Befall gilt als getilgt!

5. Zell LU

2022 wurde erneut ein Freilandbefall aus Zell, im Kanton Luzern gemeldet. Ein aufmerksamer Bürger entdeckte einen Käfer in seinem Garten und verständigte die zuständigen Behörden. Bei der sofort eingeleiteten Überprüfung wurde ein befallener Baum im Garten und ein weiterer im Nachbargarten entdeckt. Ausserdem konnte ein weiterer Käfer sichergestellt werden. In der Folge wurden sofort weitere visuelle Kontrollen vom Boden durchgeführt, zudem kamen Baumkletterer und ALB-Spürhundeteams zum Einsatz. Dabei wurden weitere Käfer und zahlreiche befallene Bäume entdeckt. Die betroffenen Baumarten hier sind bisher Ahorn, Weide und Esche. An den, bei den Fällungen aufgestellten Fangbäumen konnten ebenfalls Käfer abgesammelt werden. Die sofort installierten Monitoring-Fallen fingen bisher keine weiteren Käfer.

Die Bekämpfungsmassnahmen dauern an.

Massnahmen der Behörden bei einem Freilandbefall

Bei einem Fund des Asiatischen Laubholzbockkäfers muss vor Ort das Ausmass des Käferbefalls erhoben werden. Speziell geschultes Personal sucht im Umkreis des Fundortes nach weiteren Spuren des Käfers. Befallene Bäume müssen in jedem Fall gefällt und vernichtet werden. Oberstes Ziel der Massnahmen ist, den Befallsherd zu tilgen und die Verschleppung des Käfers zu verhindern. Der ALB soll sich nicht in der Schweiz etablieren können.

Früherkennung und Meldepflicht

Der Asiatische Laubholzbockkäfer gilt in der Schweiz und auf dem ganzen europäischen Kontinent als "besonders gefährlicher Schad-Organismus" (Quarantäne-Organismus), welcher der amtlichen Überwachung und Bekämpfung untersteht. Der Umgang damit ist in der Schweiz gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV, SR 916.20) grundsätzlich verboten, ein Befall ist melde-und bekämpfungspflichtig!

Wichtig ist, einen Befallsherd möglichst frühzeitig zu erkennen. Da der Asiatische Laubholzbockkäfer ein träger Flieger ist und für seine Entwicklung im Holz meist zwei Jahre benötigt, besteht die berechtigte Hoffnung, dass kleinere Befallsherde getilgt werden können. Jedes befallene Gehölz, aber auch befallene Holzprodukte wie Lattenkisten, Paletten oder Brennholz müssen umgehend vernichtet werden. Ein Befall ist bei Astmaterial ab einem Durchmesser von rund 2 cm möglich. Das Vernichten muss durch Häckseln und/oder Verbrennen erfolgen. Allerdings sollten die Hölzer vorher unbedingt auf Befallsspuren untersucht werden, um die Befallshistorie möglichst vollständig erfassen zu können.

Was tun bei einem Befallsverdacht?

  • Käfer einfangen und in geschlossenem Glas- oder Metallbehälter aufbewahren
  • Käfer fotografieren und auf Verwechslungen überprüfen (u.a. Merkblatt der WSL)
  • rasche telefonische Meldung unter Angabe von Name, Adresse, Telefonnummer, E- Mail, genauem Fundort und Abholadresse an den kantonalen Pflanzen- oder Waldschutzdienst

Merkblatt: Invasive Laubholz-Bockkäfer aus Asien

Ein Merkblatt der Forschungsanstalt WSL dokumentiert Lebensweise und Bedeutung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (Anoplophora glabripennis) und des Chinesischen Laubholzbockkäfers (Anoplophora chinensis). Es fasst die Verwechslungsmöglichkeiten mit einheimischen Arten zusammen und zeigt mögliche Bekämpfungsmassnahmen auf.

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